Thomas Huber, Bernhard Seidenath, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Franz Rieger, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie schriftlich zu berichten, welche Angebote, Maßnahmen und Unterstützungsstrukturen zur Stärkung der Erziehungskompetenz bestehen.
Gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes sind die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Der Großteil der Eltern kommt dieser Aufgabe nach und kümmert sich hervorragend um ihre Kinder.
Allerdings gibt es auch Eltern, die aufgrund von Belastungs- oder Überlastungssituationen ihrer Erziehungsverantwortung nicht umfänglich nachkommen können. Ursächlich sind hierfür oft soziale Konfliktlagen oder auch physische oder psychische Belastungen in der Familie. Die Corona-Pandemie hat dies oft noch verstärkt.
Diese Familien müssen frühzeitig in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden, damit sie auch in Belastungssituationen ihrer Erziehungsaufgabe nachkommen können. In dem Bericht soll darauf eingegangen werden, welche Beratungs- und Unterstützungsangebote es gibt, die zur Stärkung der Erziehungskompetenz beitragen.