Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Tanja Schorer-Dremel, Winfried Bausback, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Franz Rieger, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin für die im Landtagsbeschluss vom 07.07.2021 (Drs. 18/16964) enthaltenen Verbesserungen der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung - ambulant wie stationär - einzusetzen. Hierzu bedarf es insbesondere einer Überarbeitung der Bedarfsplanung. Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen müssen mehr Niederlassungsmöglichkeiten im psychiatrischen und psychosomatischen Bereich für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Das gilt mit Blick auf ankommende und bereits angekommene Flüchtlingskinder umso mehr.
Die Staatsregierung wird zudem gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die zehnprozentige Absenkung der Verhältniszahl von Kindern und Jugendlichen zu den Leistungserbringern nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses, wie sie am 21.04.2022 beschlossen wurden, zeitnah zu evaluieren. Bei entsprechendem Ergebnis bedarf es eines weiteren Absenkens.
Kinder und Jugendliche sind gerade in der Corona-Pandemie stark belastet. Rund ein Drittel empfindet demnach ein Defizit an Lebensqualität. Vor der Corona-Krise waren es ein Fünftel. Betroffen seien vor allem Kinder und Jugendliche aus armen Familien. Das ist das Ergebnis der dritten Befragung aus dem Herbst 2021 der sogenannten Copsy-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE).
Deshalb muss die Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen weiter verbessert - und hierfür auch die Bedarfsplanung angepasst werden. Denn die Zeitfenster für eine etwaige Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind aufgrund der Schulpflicht enger als bei Erwachsenen - mit der Folge, dass lange Wartezeiten das Leiden der Betroffenen und deren Familien verlängern.
Auch die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) müssen im Lichte der Pandemie überprüft werden. Der G-BA ist aufgefordert, in seinen Richtlinien die Verhältniszahl von Kindern und Jugendlichen zu den Leistungserbringern abzusenken.
Zudem sind viele der Geflüchteten aufgrund traumatischer Erlebnisse psychisch belastet. Es sollte daher alles getan werden, damit diese schlimmen Kriegserfahrungen nicht zu posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) mit Auswirkungen auf das gesamte weitere Leben der Betroffenen werden.