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Illegaler Glücksspielmarkt - Fun Games

07.03.2022 - Antrag | 18/23199

Initiatoren:
Petra Guttenberger, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tobias Reiß, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Stephan Oetzinger, Franz Rieger, Andreas Schalk, Josef Schmid, Sylvia Stierstorfer, Karl Straub, Walter Taubeneder, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hubert Faltermeier, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert dem Landtag zu berichten, welche Erkenntnisse über den illegalen Glücksspielmarkt, insbesondere den Einsatz von Fun Games in Bayern vorliegen.


Weiter wird die Staatsregierung aufgefordert zu berichten, welche Maßnahmen hiergegen ergriffen werden.



Der legale Glücksspielmarkt, auch im Bereich des legalen Automatenspiels, ist stark reglemen­tiert.


Der Spielerschutz ist hier ein wichtiges Element.


Eine Studie des Arbeitskreises gegen Spielsucht geht nunmehr von ca. 120.000 illegalen Glücks­spielautomaten, insbesondere in Gaststätten, Kulturvereinen und vielem mehr aus, die unter dem Namen -Fun Games- hoch riskantes Spiel mit einem extrem hohen Verlustrisiko zum Gegenstand haben.


Allein das Aufstellen wird als Ordnungswidrigkeit gehandhabt, Spielerschutz findet nicht statt. Auch die engen Begrenzungen bei legalen Spielautomaten hinsichtlich der Verlustmöglichkeiten gelten hier nicht, so dass auf diese Weise über Fun Games, die keine Limits kennen und keines­falls so harmlos sind wie ihr Name klingt, die Gefahr besteht, die eigene Existenz zu verspielen.


 

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