Eric Beißwenger, Manfred Ländner, Kerstin Schreyer, Josef Zellmeier, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Barbara Becker, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Gerhard Eck, Matthias Enghuber, Alexander Flierl, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Martin Huber, Harald Kühn, Petra Loibl, Andreas Lorenz, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Franz Josef Pschierer, Klaus Steiner, Klaus Stöttner, Peter Tomaschko, Steffen Vogel, Martin Wagle, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Rainer Ludwig, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Landtag stellt fest, dass die Wasserkraft ein wichtiger Baustein der Energiewende ist. Der Wasserkraft kommt mit ihrer Grundlastfähigkeit eine herausgehobene Rolle zu, die sich in der besonderen Förderung widerspiegeln muss.
Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die im -Osterpaket- genannten Gesetzentwurf zum Ökostrom-Ausbau der Bundesregierung angedachte Kürzung der EEG-Förderung für die "kleine Wasserkraft- mit Anlagen bis zu 500 Kilowatt Leistungnicht umgesetzt wird.
Die rund 4.000 bayerischen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils unter 1.000 kW produzieren Jahr für Jahr rund 1 TWh (= 1 Mrd. kWh) klimafreundlichen und verlässlich verfügbaren Strom, mit dem rund 350.000 Haushalte versorgt werden können. Durch den von der Bundesregierung präsentierten Gesetzentwurf zum Ökostrom-Ausbau sind diese kleinen Wasserkraftwerke in ihrem Bestand und ihrer Rentabilität bedroht. Die Bundesregierung billigt in diesen im sogenannten -Osterpaket- im Gegenteil zu allen anderen Erneuerbaren Energien nicht den Status des -überragenden öffentlichen Interesses- zu. Zudem sollen die Kleinanlagen bis 500 kWh beim Neubau nicht mehr in die EEG-Förderung fallen. Die bestehenden Anlagen werden im Falle einer Erhöhung ihres Leistungsvermögens von der EEG-Vergütung ausgeschlossen. Zusätzliche, unnötige bürokratische Pflichten, bei deren Verletzung der Entzug der EEG-Förderung droht, werden allen Wasserkraftanlagenbetreibern unabhängig von der Größe aufgebürdet.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein Frontalangriff auf die bayerischen Wasserkraftwerke. Wer die Energiewende ernstnimmt, darf nicht gleichzeitig die Wasserkraft sabotieren. Es kann nicht sein, dass Bayerns bewährte und akzeptierte Wasserkraftwerke aus der EEG-Förderung herausfallen. Denn die Energiewende kann nur gelingen, wenn wir weiter an einem ausgewogenen und grundlastfähigen Mix bei den Erneuerbaren Energien festhalten und die Wasserkraft nicht ausgebremst wird.