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Studierende mit psychischen Behinderungen: Nachteilsausgleich

21.04.2022 - Antrag | 18/23177

Initiatoren:
Stephan Oetzinger, Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Franz Rieger, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hubert Faltermeier, Kerstin Radler, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu berichten, wie an den bayerischen Hochschulen mit Anträgen auf Nachteilsausgleiche in Prüfungen bei Studierenden mit psychischen Behinderungen verfahren wird.


Dabei ist bis Ende des Jahres durch Nachfrage bei den Hochschulen und Studentenwerken ein Bericht mit folgenden Informationen zu erstellen:



  • Wie viele Studierende mit psychischen Erkrankungen haben in den letzten fünf Jahren einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt-

  • Welche psychischen Erkrankungen traten bei Studierenden, die einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt haben, nach Kenntnis der Hochschulen am häufigsten auf-

  • Welche Maßnahmen werden an den Hochschulen ergriffen, um Studierende mit psychischen Erkrankungen zu unterstützen-

  • Welche Maßnahmen werden von den Hochschulen und Studentenwerken ergriffen, um Studierende mit psychischen Erkrankungen zu unterstützen und psychischen Erkrankungen vorzubeugen-

  • Wie hat sich die Coronapandemie seit 2020 auf Häufigkeit und Ausprägung psychischer Erkrankungen bei Studierenden ausgewirkt-



Studierende mit psychischen Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleiche in Prüfungen. Dieser Rechtsanspruch ist im Bayerischen Hochschulgesetz verankert. Studierende sowie die Behindertenbeauftragten der bayerischen Hochschulen berichten aber davon, dass Nachteilsausgleiche bei Vorliegen einer psychischen Behinderung gegenwärtig sehr oft von diesem Recht ausgeschlossen werden.


Für den Bayerischen Landtag ist es auch von hohem Interesse zu erfahren, ob und welche Folgen die Coronapandemie auf die psychische Gesundheit der Studierenden nach sich gezogen hat.

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