Antragssuche

Kinderschutz weiter verbessern - rechtliche und strukturelle Voraussetzungen für die Errichtung von -Childhood-Häusern- in Bayern schaffen

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 18/23386

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Thomas Huber, Petra Guttenberger, Bernhard Seidenath, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Josef Schmid, Sylvia Stierstorfer, Karl Straub, Walter Taubeneder, Carolina Trautner, Steffen Vogel

Die Staatsregierung wird aufgefordert, in Bayern im Rahmen vorhandener Mittel und Stellen die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen für die Errichtung von -Childhood-Häusern- zu schaffen, damit künftig Kinder und Jugendliche, die körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben, in einem kinderfreundlichen und geschütztem Umfeld alle wichtigen medizinisch-therapeutischen Hilfen erhalten, die sie benötigen. Vor allem im Rahmen eines Ermittungsverfahrens können in einem -Childhood-Haus- zudem alle notwendigen interdisziplinären Professionen gebündelt werden, sodass ein Kind im besten Fall nur einmal befragt werden muss.



Leider kann es in Deutschland bei Verdachtsfällen oder bei bestätigten Fällen von Kindesmissbrauch noch immer dazu kommen, dass Kinder zahlreichen Befragungen durch verschiedene Institutionen ausgesetzt werden, weil die Koordination bzw. Kooperation zwischen den Akteuren ungenügend ist. -Childhood-Häuser- sind eine gute und wichtige Ergänzung zu den in Bayern bereits vielerorts bestehenden kindgerechten Vernehmungsmöglichkeiten. In einem -Childhood-Haus- nach skandinavischem Vorbild bekommen Kinder und Jugendliche, die körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben, in einem kinderfreundlichen und geschütztem Umfeld alle wichtigen Hilfen. Sie können dort medizinisch und psychologisch untersucht sowie fachkundig und dokumentiert befragt werden und erhalten alle notwendigen therapeutischen Hilfestellungen durch optimal ausgebildetes Fachpersonal. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrensverfahrens können in einem -Childhood-Haus- alle notwendigen interdisziplinären Professionen an einem Ort zusammenkommen.


In einem -Childhood-Haus- erfolgen zwingend notwendige Vernehmungen in Form einer kindgerechten Befragung durch speziell geschultes Personal nach etablierten Standards. Die Zimmer, in denen die Kinder vernommen werden, sind freundlich eingerichtet und mittels Kameras und Monitoren aus anderen Räumen einsehbar. So können andere Beteiligte wie die Erziehungsberechtigten, Polizeibeamtinnen und -beamten oder Mitarbeitende des Jugendamtes die Aussage des Kindes von einem anderen Raum aus mitverfolgen. Dies gilt besonders für den Fall, dass einer der Erziehungsberechtigten zu den Beschuldigten zählt, so dass dieser das Kind im Zuge der Befragung nicht beeinflussen oder einschüchtern kann. So können unverfälschte Aussagen getätigt und Mehrfachbefragungen der Kinder durch unterschiedliche Behörden an unterschiedlichen Orten verhindert werden. Das Kind muss also im besten Fall nur einmal befragt werden und über das Erlebte berichten. Aufgrund rechtssicherer, audiovisueller Aufzeichnung werden zugleich die Anforderungen an die prozessordnungsgemäße Wahrheitsfindung erfüllt und die Glaubhaftigkeit einer Aussage wird überprüfbar. Es bleibt natürlich der Richterin oder dem Richter im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit vorbehalten, ob sie oder er die Vernehmung in einem Childhood-Haus durchführen möchte oder nicht


Besteht ein Mangel an speziell geschultem Fachpersonal, ist dies ein Risiko für traumatisierte Kinder. Ein unsensibler Umgang mit dem betroffenen Kind birgt daher ein hohes Risiko der Re-Traumatisierung. Aus rechtspolitischer Sicht müssen daher die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Vernehmungen der betroffenen Kinder im Strafprozess auf das zwingend Notwendige zu beschränken und nach Möglichkeit ganz zu vermeiden. Diesem Aspekt wird mit einem -Childhood-Haus- Rechnung getragen.

Zurück zur Übersicht