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Sicherung und Finanzierung des Verkehrsangebots im ÖPNV

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 18/23381

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Jürgen Baumgärtner, Thomas Huber, Martin Bachhuber, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Hans Ritt, Andreas Schalk, Josef Schmid, Angelika Schorer, Thorsten Schwab, Sylvia Stierstorfer, Klaus Stöttner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer


  1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV weiterhin dabei zu unterstützen, das Verkehrsangebot vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sicherzustellen und sich dafür einzusetzen, dass die coronabedingten Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV im Freistaat, wie auch bereits 2021, im gesamten Jahr 2022 im Vergleich zum Stand vor der Pandemie zu 100 Prozent ausgeglichen werden.

  2. Die für den Schadensausgleich benötigten Mittel sollen genau hälftig zwischen Bund und Freistaat aufgeteilt werden. Für den Fall, dass sich die Schadensprognosen für das Jahr 2022 bewahrheiten und die vom Bund mit der am 1. Juni 2022 in Kraft getretenen Änderung des Regionalisierungsgesetzes festgesetzten Mittel für den Bundesanteil am ÖPNV-Rettungsschirm nicht ausreichen, wird die Staatsregierung aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, den hälftigen Finanzierungsanteil des Bundes durch Mittelnachschub zu gewährleisten.

  3. Die Staatsregierung wird aufgefordert, für den ÖPNV-Rettungsschirm 2022 das Konsultationsverfahren mit dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags für die Bereitstellung der im Haushaltsvollzug 2022 zur Kofinanzierung benötigten Landesmittel im Haushaltsvollzug als überplanmäßige Ausgabe einzuleiten.

  4. Der Bund wird aufgefordert, das 9-Euro-Ticket wie zugesagt zu 100 Prozent zu finanzieren. Für den Fall, dass die vom Bund mit der am 1. Juni 2022 in Kraft getretenen Änderung des Regionalisierungsgesetzes festgesetzten Mittel dafür nicht ausreichen, wird die Staatsregierung aufgefordert, beim Bund einzufordern, die vollständige Finanzierung durch Mittelnachschub zu gewährleisten.



Die Corona-Pandemie wirkt sich auch im gesamten Jahr 2022 in Form von Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern des ÖPNV aus. Zur Sicherstellung eines dauerhaften und zuverlässigen Verkehrsangebots als wichtiges Element der Daseinsvorsorge ist die Unterstützung der Verkehrsunternehmen und der Aufgabenträger durch den Freistaat zwingend erforderlich. Die Unternehmen benötigen Planungssicherheit, um die notwendigen Vorkehrungen und Maßnahmen für das Verkehrsangebot treffen zu können, ohne existenzgefährdende Auswirkungen befürchten zu müssen. Dies gilt auch unter den Bedingungen der erhöhten Fahrgastnachfrage durch das 9-Euro-Ticket.


Der Bund hat zugesagt, sich am ÖPNV-Rettungsschirm 2020 bis 2022 hälftig zu beteiligen. Nach den aktuellen Schadensprognosen 2022 werden die vom Bund mit dem am 1. Juni 2022 in Kraft getretenen Änderungsgesetz zum Regionalisierungsgesetz festgesetzten Mittel dafür nicht ausreichen.


Auch die vom Bund im Regionalisierungsgesetz festgesetzten Mittel für die Finanzierung des 9-Euro-Tickets werden aus heutiger Sicht für die vom Bund zugesagte 100-Prozent-Finanzierung dieser Maßnahme nicht ausreichen.


 


 

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