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Raubgrabungen verhindern, Kulturgut schützen!

21.04.2022 - Antrag | 18/23453

Initiatoren:
Robert Brannekämper, Winfried Bausback, Alex Dorow, Ute Eiling-Hütig, Stephan Oetzinger, Franz Josef Pschierer, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Florian Streibl, Fabian Mehring, Kerstin Radler, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, mit welchen wirksamen Instru­men­tarien künftig in Bayern gegen Raubgrabungen bei Bodendenkmälern vorgegangen werden kann.


Dabei soll sich die bayerische Staatsregierung die langjährigen Erfahrungen, die andere Bundesländer durch die Einführung von Schatzregalen gesammelt haben, zunutze machen und ein möglichst kostengünstiges, unbürokratisches und vor allem rechtssicheres Verfahren entwickeln.


Folgende Maßnahmen sind in die Überlegungen mit einzubeziehen:



  • Die Einfügung eines Schatzregals in das Bayerische Denkmal­schutz­gesetz.

  • Dabei soll den Kommunen das Eigentum übertragen werden können, wenn die fachgerechte Lagerung möglich ist; für die Grundstückseigentümer soll eine Wertausgleichsregelung geprüft werden.

  • Die Verhängung eines generellen Verbots zur Suche mit Metallsonden auf oder in der Nähe von Bodendenkmälern (zirka 4 Prozent der bayerischen Landesfläche). Eine Ausnahmeregelung soll ausschließlich zu beruflichen Zwecken und für das BLfD (Bayerische Landesamt für Denkmalpflege) erteilt werden können.

  • Auf allen anderen Flächen (96 Prozent der bayerischen Landesfläche) soll die Suche mit Sonden und Suchgeräten auch weiterhin keinen Beschränkungen durch den Denkmalschutz unterliegen.


Zudem ist eine Regelung vorzusehen, wie Verstöße geahndet werden sollen.


Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen kommunalen und sonstigen Depots soll ein Sammlungskonzept entwickelt werden, damit Funde möglichst in der Nähe des Fundortes aufbewahrt und ggf. in geeigneter Weise der regionalen Öffentlichkeit präsentiert werden können. Ziel soll sein, dass die Zeugnisse der Geschichte in der Region bleiben und damit die regionale Identität gestärkt wird.


 



Durch die für den Bau von Stromleitungen nötigen Grabungsarbeiten (Stichwort: -Südlink- und -Südostlink-) werden in den nächsten Jahren sehr viele Bodendenkmäler in Bayern freigelegt werden.


Aus vielen Gründen, vor allem aber wegen immer leichter erschwinglicher Suchgeräte, hat sich seit 2005 die Zahl der Sondengänger in Bayern verdoppelt. Nach Schätzungen von Experten wird rund eine Million archäologisch relevanter Funde pro Jahr ausgegraben. Die einzigartige Rechtslage in Bayern, die dem Finder nach der Hadrianischen Teilung die Hälfte des Eigentums zuspricht, macht die Suche nach Bodenfunden im Freistaat zusätzlich attraktiv. Aus diesem Grund werden auch immer wieder Funde, die in anderen Bundesländern ausgegraben wurden, nach Bayern transloziert, womit ihre eigentliche Herkunft verwischt wird. In einzelnen Fällen wurden ganze Fundkomplexe mit hohen Gewinnspannen weiterverkauft.


Auch wenn eine neue gesetzliche Regelung nicht dazu führen kann, Raubgrabungen in Bayern gänzlich zu unterbinden, könnte ein neues rechtliches Instrumentarium zum Umgang mit Bodenfunden dazu beitragen, die Anreize für Raubgrabungen und Verschiebungen von Bodenfunden nach Bayern zu vermindern.

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