Volker Bauer, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel, Gerhard Eck, Alexander Flierl, Martin Huber, Petra Loibl, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Rainer Ludwig, Nikolaus Kraus, Benno Zierer, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann
Die Staatsregierung wird gebeten, dem Landtag zu berichten:
- In welchen Zeitraum und in welchem Umfang beabsichtigt die Europäische Union, die Erneuerbare-Energie-Richtlinien (RED II) zu novellieren-
- Welche Auswirkungen sind in Bezug auf die Forstwirtschaft und in Bezug auf die Verbrennung forstlicher Biomasse zum Zwecke der Energieversorgung zu erwarten, falls der Entwurf der EU-Kommission für die -RED III- in der am 14.07.2021 veröffentlichten Fassung von der EU beschlossen werden sollte-
- Bestehen Bedenken, dass der Entwurf der EU-Kommission für die -RED III- in der am 14.07.2021 veröffentlichten Fassung, falls er so von der EU beschlossen wird, zu unverhältnismäßigen Beschränkungen des Einsatzes von Holz als Brennstoff, der für den Klimaschutz und die Energieversorgung große Bedeutung hat, führt-
- Wie werden die Landesparlamente an den Verhandlungen über den RED-III-Entwurf der EU-Kommission beteiligt-
Die EU-Kommission hat am 14.07.2021 Pläne zur Novellierung der Richtlinie für Erneuerbare Energie vorgelegt. Enthalten sind, neben dem Ziel, die Kaskadennutzung von Stoffen auf Holz anzuwenden, auch Regelungsvorschläge, mit denen die Bewirtschaftung von -Primärwäldern- im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien stärker als bisher adressiert werden soll. Geschützter -Primärwald- ist dabei unter Umständen nicht nur Urwald oder Naturwald. Definiert wird -Primärwald- in der (heute bereits geltenden) RED II als -Wald [-] mit einheimischen Arten, in dem es kein deutlich sichtbares Anzeichen für menschliche Aktivität gibt und die ökologischen Prozesse nicht wesentlich gestört sind-. Betroffen von neuen Regelungen zum -Primärwald- im Rahmen der Fortentwicklung der RED II zur RED III, könnten nach dieser Definition auch Teile der bayerischen Wälder sein. Die Definition von -Primärwald- soll im Rahmen der Fortentwicklung der RED II zur RED III grundsätzlich unverändert bleiben. Ergänzt werden soll unter anderem, dass die Vorgaben zum Schutz von -Primärwald- nicht mehr nur für landwirtschaftliche Biomasse, sondern auch für forstwirtschaftliche Biomasse gelten.
In den von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Regelungen zum Schutz von -Primärwald- - die nicht nur für europäische Wälder gelten, sondern die v.a. den Schutz von Wäldern auf anderen Kontinenten gewährleisten sollen, die häufig zum Anbau von Energiepflanzen zerstört werden - werden nicht nur die national unterschiedlichen Erfolge beim Aufbau und Erhalt einer nachhaltigen Forstwirtschaft ignoriert, sondern im -Kampf gegen Holzheizen- aus den jenseits von Klimaschutz und Energie-Autarkie liegenden Motiven -Artenvielfalt- und -Schutz vor Feinstaub- (trotz historisch niedriger Werte) auch ausgeblendet, dass etwa in Deutschland pro Sekunde zwar 1,25 m³ Holz thermisch umgesetzt wird (u.a. als Nebenprodukt der Produktion von CO2 bindendem Möbel- und Konstruktionsholz) jedoch die Bestände in deutschen Wäldern bereits heute und bei und durch die Existenz einer nachhaltigen Forstwirtschaft um 1,5m³ pro Sekunde aufwachsen. In der theoretischen Annahme, es handle sich allein um Fichtenholz wird damit bereits jetzt pro Jahr auf die Substitution von 3 Mio. Litern Heizöl verzichtet und das Holz in wachsenden Wäldern belassen.