Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Bernhard Seidenath, Gerhard Hopp, Thomas Huber, Martin Bachhuber, Alfons Brandl, Alex Dorow, Matthias Enghuber, Karl Freller, Hans Herold, Martin Huber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Carolina Trautner, Steffen Vogel
Bayern ist Reha-Land Nummer 1. Durch die Nachwehen der Corona-Pandemie und die hohen Kostensteigerungen in der Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine befinden sich die Reha-Einrichtungen aktuell in existenzbedrohenden Schwierigkeiten. Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, sich weiterhin für diesen wichtigen Zweig unseres Gesundheitswesens und für eine nachhaltige Stärkung der Reha-Klinik-Landschaft einzusetzen.
Konkret bedeutet dies, dass zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen auf Bundesebene folgende Schritte erforderlich sind:
- eine Verlängerung der Corona-Hilfen bei Minderbelegung bis 23.09.2022 und darüber hinaus (in pandemischen Lagen);
- eine Weiter-Gewährung des Hygienezuschlags pro Behandlungstag, der seit 30. Juni ausgelaufen ist;
- die Etablierung eines Nothilfeprogramms für Investitionen durch ein KfW-Programm, um sowohl betrieblich-organisatorische als auch technologische/technische Anpassungsmaßnahmen durchführen zu können;
- eine Förderung von Programmen zur psycho-sozialen Entlastung von Mitarbeitenden in Reha-Kliniken wie in anderen Bereichen im Gesundheitswesen auch, insbesondere in den unmittelbar patientenversorgenden Berufsgruppen.
Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf den Einrichtungen der Kinder- und Jugend-Reha liegen. Ebenso auf Angeboten der geriatrischen Rehabilitation, die für die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit höchste Bedeutung haben, allerdings seit Jahren seitens der Kostenträger unterfinanziert sind.
Unsere Reha- und Vorsorgeeinrichtungen leisten einen wichtigen und notwendigen Beitrag für die Versorgung der Menschen: Reha-Kliniken, Kinder- und Jugend-Reha-Kliniken, Eltern-Kind Einrichtungen; private, kommunale, gemeinnützige Einrichtungen; große und kleine Häuser. Daher müssen Maßnahmen für die gesamte Reha-Landschaft erfolgen - für die mehr als 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die jährlich rund 1,6 Millionen großen und kleinen Patientinnen und Patienten.
Die Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen ist aufgrund der Pandemie stark rückläufig und stark schwankend. Dieser Belegungsrückgang ist wirtschaftlich nicht kalkulierbar. Hinzu kommt eine direkte Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bzw. Geschehen im Krankenhaus (pandemische Wellen). Die Corona-Hilfen und der Hygienezuschlag sind daher weiter zu bezahlen, ebenso ist ein Nothilfeprogramm des Bundes für Investitionen durch ein KfW-Programm zu etablieren, um sowohl betrieblich-organisatorische als auch technologische/technische Anpassungsmaßnahmen durchführen zu können.
Gleichwohl führt das weiter vorherrschende Infektionsgeschehen die Klinken, durch eine kaum noch kalkulierbare Belegungssteuerung, zu hohen finanziellen Verlusten und damit zur Existenzbedrohung. Begründet ist dies auch dadurch, dass durch die weiterhin umfangreichen und notwendigen Hygienemaßnahmen nicht alle Betten ausgelastet werden können, Patienten durch Corona Infektionen kurzfristige absagen oder gar während der Rehamaßnahme entlassen werden müssen. Erste Einrichtungen wie im Landkreis Freyung-Grafenau haben aus eben diesen Gründen bereits geschlossen. Diesem Beispiel dürfen nicht weitere folgen, um die Versorgung der Menschen nach Unfällen, Krankheit, etc. sicherzustellen.
Unsere Reha-Kliniken sind ein Pfeiler im Versorgungssystem - getragen von deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hier bedarf es Programmen zur psycho-sozialen Entlastung von Mitarbeitenden in Rehakliniken, v.a. in den unmittelbar patientenversorgenden Berufsgruppen. Auch hier ist der Bund gefordert.