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Straßenbaumaßnahmen unter Vollsperrung

25.07.2022 - Schriftliche Anfrage | 18/23887

Initiatoren:
Alexander König,

Ich frage die Staatsregierung:



  1. Welche Bauämter haben in den vergangenen fünf Jahren welche einzelnen Sanierungen von Staatsstraßen und Bundesstraßen und Anbauten oder Sanierungen von begleitenden Radwegen unter Vollsperrung gebaut-

  2. Wurden die Vollsperrungen in jedem Einzelfall mit den betroffenen Gemeinden, den Landratsämtern und den zuständigen Polizeibehörden im Vorfeld erörtert und stimmten diese den Vollsperrungen zu-

  3. Welche Streckenlängen hatten die jeweiligen Baumaßnahmen und wie lange dauerten die jeweiligen Vollsperrungen-

  4. Was ist er Grund dafür, dass in jüngster Zeit derartige Baumaßnahmen zumindest im Zuständigkeitsbereich des Bauamtes Bayreuth zunehmend unter Vollsperrung durchgeführt werden, nachdem derartige Baumaßnahmen über Jahrzehnte auch ohne Vollsperrung durchgeführt wurden-

  5. Welche einzelnen Unfälle mit Personenschaden haben sich in den vergangenen fünf Jahren im Bereich derartiger Baustellen, welche nicht unter Vollsperrung betrieben wurden, ereignet und wären diese sicher, wahrscheinlich oder nicht zu vermeiden gewesen, wenn die Baumaßnahmen unter Vollsperrung erfolgt wären-

  6. Welche Rechtsvorschriften werden in diesem Zusammenhang angewendet, erfolgt der Vollzug dieser Vorschriften in allen Bauämtern gleichmäßig auch unter Berücksichtigung der regelmäßigen Anwendung des möglichen Ermessens der Entscheidungsträger oder ist vielmehr zu beobachten, dass in einzelnen Amtsbezirken das mögliche Ermessen nicht oder offensichtlich weniger abgewogen wird, weil es natürlich einfacher ist jede Risikoabwägung zu vermeiden und die maximal möglichen Maßnahmen anzuordnen-

  7. Gibt es Beschwerden von Bürgern, Institutionen, Gemeinden und Sonstigen über derartige Baumaßnahmen unter Vollsperrung und wie geht die Staatsregierung damit um-

  8. Werden Richtlinien des Bundes, welche für derartige Vorhaben maßgeblich sind, ohne kritische Reflexion von der Staatsregierung adaptiert oder findet seitens der Staatsregierung eine kritische Hinterfragung derartiger Richtlinien unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Rechtsgüter und sonstigen Belange und langjährigen Erfahrungen in der Praxis des Lebens statt-           


 


 

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