Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Landtag unterstützt und befürwortet die Schulgeldfreiheit im Bereich der Heilmittelerbringer als zentrales Instrument, um den Fachkräftemangel in diesem Bereich zu bekämpfen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Podologie in Bayern weiter zu stärken, und sich vor diesem Hintergrund auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass für den Bereich der Podologie eine Ausbildungsvergütung schnellstmöglich im Podologengesetz auf Bundesebene verankert wird. Angehenden Heilmittelerbringern muss eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden.
Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert zu berichten, wie im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel
- die Schulstandorte der Podologie-Ausbildung gesichert bzw. weitere aufgebaut werden können,
- die Ausbildung im Sinne der Auszubildenden möglichst flexibel - z. B. in Teilzeitform - ausgestaltet werden kann, mit dem Ziel, die Ausbildungszahlen weiter zu steigern.
Die Ergebnisse sollen dann im Ausschuss für Gesundheit und Pflege vorgestellt werden. Im Rahmen des Berichts sind die Qualifikationsanforderungen an Lehrkräfte an Berufsfachschulen für Podologie nochmals darzustellen.
Podologie ist seit 2002 ein Ausbildungsberuf und wird als Heilkunde am Fuß definiert, die von entsprechendem Fachpersonal - allerdings nicht ärztlich - durchgeführt wird. Die medizinische Fußpflege soll Probleme mit den Füßen beheben und kann dazu beitragen, im schlimmsten Fall, Amputationen zu verhindern. Die Podologie ist neben dem diabetischen Fußsyndrom und zur Behandlung von Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße mit oder ohne Durchblutungsstörungen der Füße, die mit denen des diabetischen Fußsyndroms vergleichbar sind (vgl. § 27 Abs. 1 HeilM-RL), möglich.
Von den Podologieschulen in Deutschland sind mit Bayern - mit den Schulstandorten in Kirchseeon, Würzburg und Schwabach -, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen sowie Sachsen aktuell nur Schulen in sechs Bundesländern schulgeldfrei. Eine Ausbildungsvergütung aber gibt es derzeit nicht, was ausschlaggebend für eine Entscheidung pro oder contra der Ausbildung in diesem Heilmittelerbringerberuf sein kann. Hier bedarf es einer gesetzlichen Regelung im Podologengesetz.
Des weiteren müssen die Schulstandorte in Bayern weiter gesichert und gestärkt werden. Geklärt werden muss, wie die Attraktivität der Podologenausbildung gesteigert werden kann, etwa durch eine Teilzeitausbildung, mindestens aber durch eine nebenberufliche Ausgestaltung. Dabei sind die Fragen, ausreichend Lehrpersonal zur Verfügung zu haben, essentiell. Hier müssen auch die Voraussetzungen und die nötigen Qualifikationen geklärt werden.
Seit Juli 2020 dürfen Ärztinnen und Ärzte in vielen Fällen eine medizinische Fußpflege als Kassenleistung verschreiben. Solche Behandlungen durften zuvor nur bei Betroffenen mit einem diabetischen Fußsyndrom verordnet werden.