Carolina Trautner, Bernhard Seidenath, Kerstin Schreyer, Tanja Schorer-Dremel, Alexander König, Alfons Brandl, Andreas Lorenz, Beate Merk, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Franz Josef Pschierer, Helmut Radlmeier, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund für eine Aussetzung der im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vorgesehenen -automatischen Substitution- im Bereich der Biologika/Biosimilars ab August 2022 einzusetzen.
Die Einführung der rabattvertragsgesteuerten -automatischen Substitution- von Biologika in der öffentlichen Apotheke wird in dieser Form abgelehnt und muss vor der Umsetzung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nochmals fachlich diskutiert und angepasst werden. Außerdem sollte eine Folgeabschätzung durchgeführt werden.
Biologika/Biosimilars sind hochwirksame Arzneimittel, die im Vergleich zu chemisch-synthetischen Arzneimitteln einige Besonderheiten aufweisen. So ist es aufgrund ihres Ursprungs nicht möglich, komplett identische Wirkstoffe nachzuahmen. Es bestehen nicht nur Unterschiede in der Zusammensetzung, sondern auch in der Handhabung, was bei einer -automatischen Substitution- zu einer Verunsicherung der Patienten führen kann und damit die Compliance gefährdet.
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit muss zudem alles vermieden werden, was eine Verlagerung der Produktion ins außereuropäische Ausland begünstigt.