Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Bernhard Seidenath, Gerhard Hopp, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Alfons Brandl, Alex Dorow, Karl Freller, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Harald Kühn, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Landtag unterstützt die von Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein erfolgreich eingebrachte und vom Bundesrat beschlossene Entschließung für -Kurzfristige Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wegen außerordentlicher Steigerungen bei Energie- und Sachkosten-.
Der von Bundeskanzler Scholz und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Beschluss vom 04.10.2022 zur Bewältigung der Energiekrise verharmlost die außerordentlich gestiegenen Energie- und Sachkosten der Einrichtungen und verlagert das Problem nur in die Zukunft, obwohl eine rasche Lösung erforderlich wäre. Der Landtag fordert eine Unterstützung im Bereich der Energiekosten für Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken sowie für medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen durch den Bund. Die Staatsregierung wird ermutigt, sich weiterhin und mit Vehemenz dafür einzusetzen, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird und für eine nachhaltige Finanzierung der Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Vorsorge und Reha-Kliniken sorgt, wie bereits im Dringlichkeitsantrag 18/23713 gefordert. Ebenfalls setzt sich der Landtag auch für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen ein, welche im Gegensatz zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bislang noch nicht in Zusammenhang mit dem geplanten Abwehrschirm des Bundes benannt wurden. Mehrkosten dürfen zudem nicht von den Beitragszahlerinnen und -zahlern der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und anderen Sozialversicherungsträgern getragen werden. Dies ist eine Aufgabe des Steuerzahlers.
Eine bundesweite Hochrechnung geht von mindestens vier Mrd. Euro Energiekostensteigerung allein im Krankenhaussektor für 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 aus. Ein Krankenhaus mittlerer Größe wird nach aktuellen Berechnungen 2023 über 6 Millionen Euro mehr für Gas und Strom bezahlen, als im Jahr 2021. Dies bedeutet Mehrausgaben in Millionenhöhe, die über die normalen Erlöse in keiner Weise gedeckt oder anderweitig kompensiert werden können. Für alle Kliniken in Bayern hat die BKG bereits im Frühjahr kalkuliert, dass dieses Jahr über 500 Millionen Euro Kosten nicht durch Erlöse gedeckt würden. Und für 2023 würde dieser zusätzliche Fehlbetrag in Bayern auf über eine Milliarde Euro anwachsen. Dabei sind alle Bemühungen zur Einsparung von Energie, soweit dies in einem Krankenhaus mit einem Rund-um-die-Uhr-Betrieb überhaupt möglich ist, bereits einkalkuliert.
Die duale Krankenhausfinanzierung ist geltendes Bundesrecht. Der Bund muss endlich seiner Verantwortung gerecht werden - und im Bereich der Betriebskosten, für die er die alleinige Verantwortung trägt, für spürbare Entlastung sorgen. Gleiches gilt für die Reha-Kliniken oder auch die Pflegeeinrichtungen. Dies kann aber nicht durch einen Griff in die Rücklagen der Gesetzlichen Krankenversicherung - und damit zu Lasten der Beitragszahlerinnen und -zahler - geschehen.
Mit der bayerischen Green Hospital / Green Hospital PLUS Initiative motivieren und unterstützen wir die Kliniken in Bayern bereits seit Jahren dabei, den Energieverbrauch spürbar zu senken. Auch damit erweist sich Bayern als verlässlicher Begleiter der Krankenhäuser bei der Verbesserung der Energieeffizienz und dem ökologischen Umbau.
Stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen werden im Gegensatz zu Krankenhäusern monistisch durch die Erlöse aus vertraglich vereinbarten Vergütungen finanziert, sind aber in gleicher Weise wie Krankenhäuser von entsprechenden Energiekostensteigerungen betroffen, die in den bestehenden Verträgen mit den Sozialversicherungsträgern noch unberücksichtigt sind.
Auch (Zahn-)Arztpraxen und weitere medizinische Einrichtungen (z.B. Praxen der Gesundheitsfachberufe, Apotheken) sind von den steigenden Energiekosten besonders betroffen, wenn sie aufgrund ihres medizinischen Angebots Geräte verwenden, die sehr viel Strom verbrauchen.