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Barrierefreie Wahlen für Menschen mit Sehbehinderung weiter verbessern

29.08.2022 - Antrag | 18/24870

Initiatoren:
Thomas Huber, Winfried Bausback, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Robert Riedl, Hubert Faltermeier, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen und dem Landtag schriftlich zu berichten, wie bei Wahlen die Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung weiter verbessert werden kann. Denn für blinde und sehbehinderte Menschen ist es noch immer nicht bei allen Wahlen möglich, eigenständig und ohne fremde Hilfe die Stimmabgabe durchzuführen. Aus diesem Grund müssen alle Möglichkeiten, insbesondere auch technische Entwicklungen geprüft werden, damit dies künftig uneingeschränkt möglich ist. Zudem muss geprüft werden, inwieweit durch eine Vereinheitlichung von Stimmzetteln die Erarbeitung von Stimmzettelschablonen vereinfacht werden könnte.



Im Zuge der letzten Änderungen der Bundeswahlordnung, Europawahlordnung und Landeswahlordnung wurde bereits die Lesbarkeit von Stimmzettel deutlich verbessert. Doch für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Stimmabgabe noch immer mit Hürden verbunden.


Nach den aktuellen Vorgaben dürfen Wahlberechtigte, die wegen einer Sehbehinderung einer Hilfe bei der Stimmabgabe bedürfen, eine andere Person bestimmen, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen. Für die betroffene Person bedeutet dies jedoch, dass sie für die Stimmabgabe auf eine Hilfsperson angewiesen ist.


Eine Alternative hierzu ist eine Stimmzettelschablone, die den Stimmzettel in Blindenschrift übersetzt und so eine eigenständige Stimmabgabe durch blinde und sehbehinderte Menschen ermöglicht. Die Herstellung entsprechender Schablonen übernehmen gegenwärtig die Blindenvereine. Die durch die Herstellung und Verteilung der Schablonen entstehenden Kosten werden vom Freistaat beziehungsweise vom Bund ersetzt.


Aufgrund der Komplexität der einzelnen Wahlen steht aber nicht immer eine entsprechende Schablone zur Verfügung, insbesondere auch bei der Landtagswahl in Bayern und der gleichzeitig stattfindenden Bezirkstagswahl. Vor allem die Stimmzettel zur Abgabe der Zweitstimme im Rahmen der Landtagswahl sind so groß und umfangreich, dass die Handhabung einer Wahlschablone bislang kaum möglich ist. Zudem gibt es in allen Regierungsbezirken unterschiedliche Formate der Stimmzettel, die von unterschiedlichen Druckereien gefertigt werden und somit häufig unterschiedliche Voraussetzungen haben. Aufgrund der Komplexität wurde bisher davon abgesehen, Stimmzettelschablonen herzustellen.


Da das Wahlrecht ein Grundrecht ist, müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, damit künftig bei allen Wahlen auch blinde und sehbehinderte Menschen in Bayern selbständig ihre Stimme abgeben können. Dabei dürfen auch neue technische bzw. digitale Möglichkeiten nicht außer Acht gelassen werden. Zudem muss geprüft werden, inwieweit durch eine Vereinheitlichung von Stimmzetteln die Erarbeitung von Schablonen vereinfacht werden könnte.

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