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Erhöhten Energie-Selbstversorgungsgrad und Artenvielfalt stärken, Stickstoffeintrag vermindern: Energetische Umsetzung von Mähgut in Biogasanlagen erleichtern

30.08.2022 - Antrag | 18/24865

Initiatoren:
Volker Bauer, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel, Gerhard Eck, Alexander Flierl, Petra Loibl, Hans Ritt, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Ausschüsse für Wohnen, Bau und Verkehr, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung führen ein gemeinsames Fachgespräch durch, das den Autoren der bis 31.10.2022 an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft erstellten Machbarkeitsstudie zu Verwertungsalternativen für Mähgut aus Straßenbegleitgrün die Möglichkeit gibt, die Ergebnisse dieser Studie vorzustellen.


Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung der Hinweise zum Vollzug der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einzusetzen, um angesichts der überparteilich verfolgten Ziele einer gesteigerten Artenvielfalt und eines erhöhten Energie-Selbstversorgungsgrades rechtlich-exekutiv eine Verwendung von Mähgut aus Straßenbegleitgrün sowie von Grünschnitt aus der privaten oder öffentlichen Garten- und Parkpflege, von Sport- und Golfplätzen zur (Mit-)Bestückung von Biogasanlagen von allen Biogasanlagen vergütungsunschädlich zu priorisieren, nicht das gemulchte Verbleiben vor Ort (vgl. Vollzugshinweise) oder die stoffliche Verwertung als Pflanzenkompost/Dämmstoff im Sinne des KrWG.


Außerdem ist die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) Vereinfachungen sowie im Vollzug der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Klarstellungen vorgenommen werden, um den Einsatz in Anlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft zu ermöglichen. Zusätzlich solle die Staatsregierung auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die Vergärung weiterer pflanzlicher Rohstoffe befristet zugelassen wird, ohne dabei den NawaRo-Bonus (EEG 2009) zu verlieren.



In Bayern hat sich die Verwaltung auf kommunaler Ebene und im Bereich der Straßenbauverwaltung im Sinne des Volksbegehrens -Rettet die Bienen- und des folgenden -Versöhnungsgesetzes- dazu verpflichtet, bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns die Förderung der Artenvielfalt in den Vordergrund zu stellen. Mit dem zum Schutz von Kleinsäugern, Reptilien, Amphibien und Insekten sinnvollen Wechsel von Mulchen zu Mähen fällt im Bereich des Straßenbegleitgrüns sowie bei der privaten oder öffentlichen Garten- und Parkpflege beziehungsweise auf Sport- und Golfplatzpflege vermehrt Mähgut an, das sinnvoll jenseits des Mähortes genutzt werden will, um durch Nährstoffentzug einen wichtigen Beitrag zu mehr Biodiversität an Straßenrändern zu leisten.


In Zeiten, in denen Energiepreise explodieren und ein erhöhter Energie-Selbstversorgungsgrad politisch unbestrittenes Ziel ist, gilt es daher Mähgut als Ressource zu begreifen und eine energetische Nutzung in Biogasanlagen zu forcieren, bei der als Nebenprodukt der Strom- und Wärmeproduktion auch zur Düngung geeignete Reststoffe abfallen. Bis Herbst 2022 läuft hierzu bereits eine Machbarkeitsstudie am LfL, die sich mit Lösungen für Herausforderungen bei der -Potentialhebung- vom Umgang mit Streusalz und belastetem Abrieb sowie Vermüllung sowie für logistische Prozesse gesucht werden.


Um die gefundenen Lösungen flächendeckend (erleichtert) umsetzen zu können, gilt es auch auf Bundesebene Hürden in der BioAbfV und im KrWG durch Überarbeitung abzubauen, etwa im Hinblick auf die Priorisierung der Verwertungspfade oder bei der Frage ab welcher Verkehrsdichte die resultierende Belastung des Mähguts aus Straßengleitgrün wirklich als zu hoch angesehen werden muss, um von einer energetischen Umsetzung Abstand zu nehmen. Für Biogasanlagen, die bisher ausschließlich Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft (Energiepflanzen und Wirtschaftsdünger) einsetzen, erschweren bzw. verhindern die genannten Regelwerke den Einsatz von Straßenbegleitgrün und Rasenschnitt. Daneben kann der Einsatz eine Neugenehmigung im Rahmen der 4. BImSchV erforderlich machen, weshalb viele Betreiber vom Einsatz Abstand nehmen. Gerade in Bezug auf Vergütungsfragen (-NawaRo-Bonus- nach dem EEG 2009) und den Vollzug der AwSV, gibt es bei den genannten Einsatzsoffen rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Zulässigkeit als Einsatzstoff.  


Aufgrund der unterdurchschnittlichen Maisernte in diesem Jahr, ist es vielen Biogasanlagenbetreibern nicht möglich die Biogasanlagen ganzjährig bei voller Auslastung zu betreiben. Parallel dazu gibt es immer wieder pflanzliche Abfälle (zB Kraut welches bei der regionalen Erzeugung von Sauerkraut entsteht), die nach jetziger Rechtslage nicht vergoren werden dürfen, da sonst der NaWaRo Bonus verloren geht.


Die Ergebnisse der vorgenannten Studie sind bei entsprechenden Initiativen auf Bundesebene miteinzubeziehen.

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