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Besondere Bedarfe von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus stärker berücksichtigen

21.09.2022 - Antrag | 18/24861

Initiatoren:
Thomas Huber, Bernhard Seidenath, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Helmut Radlmeier, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im 2. Quartal 2023 dem Landtag schriftlich und im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie mündlich über die ersten Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung zur Assistenz von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus zu berichten und mögliche Probleme aufzuzeigen. Im Rahmen des Berichts soll darüber hinaus auch der Umsetzungsbericht des Runden Tisches für die Belange von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus angehängt werden.



Ein Krankenhausaufenthalt stellt insbesondere für Menschen mit Behinderung eine große Herausforderung dar. Aufgrund von Ängsten, aber auch individueller Einschränkungen können Menschen mit Behinderung auf die Begleitung und Hilfe durch eine vertraute Person angewiesen sein. Auch für die Kommunikation mit dem Menschen mit Behinderung kann eine vertraute Person erforderlich sein, damit zum Beispiel die Behandlungsschritte erklärt werden können. Eine Begleitung ist dann für die Sicherstellung der Behandlung von zentraler Bedeutung.


Aufgrund des beharrlichen Einsatzes Bayerns wurde letztes Jahr auf Bundesebene die Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus neu geregelt. Anders als bei Menschen mit Behinderung, die eine Assistenzkraft selbst beschäftigen, war dies für Kosten eines Krankenhausaufenthalts, die sich aus der Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe oder von Angehörigen ergeben, bislang nicht geregelt. Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass Begleitpersonen aus dem privaten Umfeld für die Dauer der Begleitung einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben.


Aufgrund der geteilten Zuständigkeit muss nun von Anfang an darauf geachtet werden, dass es künftig nicht zu einem -Verschiebebahnhof- der Zuständigkeit zwischen Krankenkassen und Bezirken kommt. Auch muss die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter nachhaltig verbessert werden. Wichtig ist beispielsweise, dass die besonderen Bedarfe und Belange von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung künftig in medizinisch-pflegerischen Ausbildungen gelehrt werden. Ebenso müssen die Abläufe in Kliniken rund um Aufnahme, Behandlung und Entlassung zum Wohle der Menschen mit Behinderungen angepasst werden. Dadurch werden gleichzeitig auch das Pflegepersonal sowie die Ärzte in den Krankenhäusern entlastet.


Der Runde Tisch für die Belange von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus ist hier eine gute Initiative und schafft die Möglichkeit, gemeinsam mit allen Beteiligten an neuen Ideen und Lösungen zu arbeiten.


 

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