Thomas Huber, Ute Eiling-Hütig, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Ilse Aigner, Barbara Becker, Gudrun Brendel-Fischer, Matthias Enghuber, Petra Guttenberger, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Petra Loibl, Beate Merk, Barbara Regitz, Andreas Schalk, Angelika Schorer, Kerstin Schreyer, Sylvia Stierstorfer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene im Rahmen der entsprechenden Evaluation für eine Ausweitung des Prostitutionsverbotes auf besonders schutzbedürftige Personengruppen einzusetzen. So soll das Mindestalter zur Ausübung der Prostitution auf 21 Jahre erhöht sowie die Einführung eines Verbots der Prostitution von schwangeren Frauen geprüft werden. Freier, die wissentlich gegen diese Verbote verstoßen, sollen konsequent bestraft werden.
Auch die legale Prostitution ist mit einem hohen gesundheitlichen Risiko verbunden. In der Prostitution tätige Frauen haben beispielsweise nicht nur eine erhöhte Ansteckungsgefahr durch sexuell übertragbare Krankheiten, sondern auch die psychische Belastung ist häufig enorm. Aus diesem Grund müssen Schutzmaßnahmen für Prostituierte ausgeweitet und Heranwachsende unter 21 Jahren stärker als bisher geschützt werden. Auch soll die Einführung eines Verbots der Prostitution von schwangeren Frauen geprüft werden. Das Prostitutionsverbot für diese Personengruppen sowie die damit verbundene Strafbarkeit für Freier soll dazu beitragen, die Nachfrage zu senken und die betroffenen Personengruppen besser zu schützen.