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Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz stärken, Finanzierung der Ausbildung sicherstellen, MT-Berufe-Gesetz überarbeiten

19.07.2022 - Antrag | 18/25044

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Andreas Schalk, Sylvia Stierstorfer, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine Stärkung der medizinischen Assistenzberufe einzusetzen. Dazu appelliert der Landtag an den Bundestag, das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz - MTBG) vor dem 01.01.2023 zu überarbeiten. Aus Sicht des Landtags muss die Finanzierung der Ausbildungen aller MT-Berufe hinsichtlich der Schulkosten, der Kosten der praktischen Ausbildung und der Ausbildungsvergütung, auch soweit eine ambulante Einrichtung Trägerin der Ausbildung ist, geklärt werden.



Das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz - MTBG) tritt am 01.01.2023 in Kraft. Zur Finanzierung der Ausbildung wurde eine Regelung geschaffen, die eine Refinanzierung der Kosten der Ausbildung, wie Ausbildungsvergütung und sonstige Mehrkosten der Ausbildung, über das Krankenhausfinanzierungsgesetz ermöglicht. Dies gilt allerdings nur insoweit, als die praktische Ausbildung im Krankenhaus stattfindet. Nicht eingeschlossen in die gesetzliche Regelung ist die praktische Ausbildung in ambulanten Einrichtungen (z. B. in Laboren oder Radiologischen Praxen). Hier gibt es keine Finanzierung über das KHG für die Ausbildungsvergütung und die Kosten der Praxisanleitung.


Hinsichtlich der Schulkosten bleibt die Ausbildung an Berufsfachschulen für MTLA in öffentlicher Trägerschaft, wie bisher, kostenfrei. Mit Blick auf Schulen in privater Trägerschaft gilt weiterhin das System der staatlichen Schulfinanzierung der Betriebszuschüsse nach Art. 41 BaySchFG. Weitergehende Leistungen sind im Rahmen der staatlichen Schulfinanzierung nicht möglich, da die bundesrechtlich angeordnete Schulgeldfreiheit der Ausbildung den Wegfall des Schulgeldausgleichs nach Art. 47 Abs. 3 BaySchFG sowie der freiwilligen Leistung eines Gesundheitsbonus zur Folge hat.


Im Gesetzgebungsverfahren haben die Länder versucht, eine Regelung zur Finanzierung der Ausbildung auch außerhalb von Krankenhäusern zu erreichen. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf (BT-Drs. 562/20) unter besonderem Verweis auf die ambulanten Einrichtungen ein schlüssiges Finanzierungskonzept gefordert, was leider ohne Erfolg blieb.


Analog zur Bundesratsentschließung fordert auch der Landtag, die Finanzierung der Ausbildungen aller MT-Berufe hinsichtlich der Schulkosten, der Kosten der praktischen Ausbildung und der Ausbildungsvergütung, auch soweit eine ambulante Einrichtung Trägerin der Ausbildung ist, zu sichern. Bisher ist keine entsprechende Initiative des Bundes bekannt. Die Länder haben daher bei der GMK am 22. / 23.06.2022 einen Beschluss gefasst, mit dem das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert wird, eine Regelung zur Finanzierung der Ausbildung der Medizinischen Technologinnen und Technologen außerhalb von Krankenhäusern vor Inkrafttreten des MTBG zu erlassen.


Während der Pandemie hat sich gezeigt, welche Auswirkungen Personalknappheit in Laboren haben kann. Die Medizinischen Technologinnen und Technologen sind sowohl für Laboratoriumsanalytik als auch für Radiologie und Funktionsdiagnostik als Fachkräfte unentbehrlich. Nachwuchs darf nicht aufgrund von fehlender Finanzierung der Ausbildung verloren gehen.

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