Thomas Kreuzer, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Tobias Reiß, Josef Zellmeier, Manfred Ländner, Bernhard Seidenath, Martin Bachhuber, Barbara Becker, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Gerhard Hopp, Harald Kühn, Otto Lederer, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Peter Tomaschko, Steffen Vogel, Ernst Weidenbusch, Manuel Westphal, Georg Winter
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 03 24 wird ein neuer Tit. 812 06 für das Jahr 2019 mit einem Ansatz von 500,0 Tsd. - für die Verbesserung der Defibrillatoren-Ausstattung in Bayern, insbesondere durch die Beschaffung von Defibrillatoren sowie die Machbarkeitsprüfung eines Defibrillatoren-Katasters, ausgewiesen.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Bei 85 Prozent aller plötzlichen Herztode liegt anfangs ein Kammerflimmern vor. Ein Defibrillator kann diese elektrisch kreisende Erregung im Herzen durch gleichzeitige Stimulation von mindestens 70 Prozent aller Herzmuskelzellen unterbrechen. Deshalb sollen weitere Defibrillatoren im Bayern eingerichtet werden. Zudem soll geprüft werden, ob ein Defi-Kataster entwickelt werden kann, das den schnellsten Weg zum nächsten Gerät aufzeigt. Denn das leistungsstärkste und teuerste AED nützt nichts, wenn man es im Fall des Falles nicht findet.