Robert Brannekämper, Alex Dorow, Winfried Bausback, Norbert Dünkel, Alexander König, Ute Eiling-Hütig, Petra Guttenberger, Hans Herold, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Andreas Jäckel, Benjamin Miskowitsch, Stephan Oetzinger, Helmut Radlmeier, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Angelika Schorer, Klaus Stöttner, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko, Martin Wagle, Josef Zellmeier, Florian Streibl, Fabian Mehring, Kerstin Radler, Alexander Hold, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Bayerische Landtag führt im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst unter Beteiligung internationaler Sachverständiger eine bzw. zwei Anhörungen zum Thema Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch.
Dabei sollen folgende Fragenkomplexe angesprochen werden:
- Wie ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in anderen vergleichbaren EU-Staaten bzw. freiheitlichen westlichen Industriegesellschaften insbesondere in Bezug auf Struktur und Finanzierung organisiert-
- Wie können die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland künftig schlanker und effizienter aufgestellt werden, etwa durch Zusammenlegungen, Abbau von Doppelstrukturen bei ARD und ZDF, aber auch bei den neun Landesrundfunkanstalten- (Reform der Rundfunkgesetzgebung). Welche Veränderungen wären notwendig, um zumindest das Ziel einer Beitragsstabilität beim Rundfunkbeitrag zu erreichen-
- Wie können gerade angesichts neuer und durch Corona noch einmal rasant gewachsener digitaler Möglichkeiten Verwaltungsprozesse und zentrale Dienste ebenso wie Programmangebote, Produktionsstrukturen und redaktionelle Tätigkeiten verschiedener Rundfunkanstalten und Sender zusammengeführt werden, um so Synergieeffekte zu erzielen, ohne die wichtige und notwendige Berichterstattung aus den Ländern und für die Länder innerhalb des föderalen Systems der ARD dadurch in Frage zu stellen-
- Wie lässt sich der Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesichts der Vielfalt privater Angebote in der digitalen Medienwelt und eines veränderten Mediennutzungsverhaltens vor allem der jüngeren Generationen heute zeitgemäß definieren- Wie kann die Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Informations- und Bildungsauftrag, gestärkt werden und welche Einschnitte wären bei Sport (Lizenzrechten!) und Unterhaltung denkbar, die zumindest nach den vorgelegten Zahlen des ZDF viele Ressourcen binden-
- Welche Alternativen wären zum Einstimmigkeitsprinzip des Medienstaatsvertrages denkbar-
- Welche Programme und Sendeformate der öffentlich-rechtlichen Sender können und sollten grundsätzlich weiter linear ausgestrahlt werden, welche könnten und sollten auf non-lineare Verbreitungswege umgestellt werden- Wie könnten die Rundfunkfinanzierung und das KEF-Verfahren reformiert werden-
- Wie können die Rundfunk-, Verwaltungs- und Medienräte in die Lage versetzt werden, ihre Kontrollfunktion künftig effizienter wahrzunehmen- Wie könnte ihre Arbeit durch die Hinzuziehung von externen Sachverständigen verbessert werden-
- Wie soll die Gehaltsstruktur beim BR künftig gestaltet werden- Welche Nebenverdienste, Vergütungen für Gremientätigkeiten sowie Vertretungs- und Funktionszulagen sollen dem Führungspersonal künftig noch gestattet werden- Welche zusätzlichen Regelungen und Maßnahmen zur Compliance, zur Verbesserung der Transparenz und zur Stärkung der internen und externen Aufsicht sind - auf Ebene der einzelnen Anstalten, auf Ebene der ARD und ggf. durch Änderungen der Rundfunkgesetzgebung - erforderlich, um Vorgänge wie zuletzt beim RBB wirksam zu verhindern-
- Wie können die Verstöße gegen die Beschaffungsordnung, die der ORH in seinem jüngsten Bericht offenbart hat, künftig verhindert werden und wie kann die Vergabepraxis künftig transparenter, rechtssicherer und nachvollziehbarer gestaltet werden-
- Mit welchen institutionellen Reformen und senderinternen Vorkehrungen können die in § 26 (2) des Medienstaatsvertrages verankerten Grundsätze von Meinungsvielfalt, Objektivität und Unparteilichkeit gestärkt werden (Qualitätssicherung, Weiterbildungsverpflichtung, Reform der Journalistenausbildung, Rekrutierung von journalistischem Nachwuchs auch aus Wirtschaft und der Berufspraxis)-
Der Bayerische Landtag unterstreicht die große Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das große Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach verlässlichen Informationen wurde während der verschiedenen Krisen der vergangenen Jahre (Corona, Ukrainekrieg) überdeutlich.
Die Vorgänge um die Intendantin des Brandenburgischen Rundfunks haben das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schwer erschüttert.
Gerade um den für eine funktionierende Demokratie unabdingbaren Kernbereich eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu wahren, sind nun eine strenge Aufgabenkritik sowie eine tabufreie Überprüfung der Strukturen der öffentlich-rechtlichen Sender in Bayern und Deutschland unausweichlich. Auch die galoppierende Inflation, Energiekrise und die drohende Rezession fordern nun einen besonders sorgsamen Umgang mit dem Geld der Gebührenzahler.
Trotz der am 2. Juni 2022 nach langen Verhandlungen und intensiver Beteiligung aller interessierten Gruppen von den Ministerpräsidenten beschlossenen Reform zum Auftrag und zur Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dem neu formulierten Medienstaatsvertrag (https://www.rlp.de/de/regierung/staatskanzlei/medienpolitik/rundfunkkommission/reform-ard-zdf-deutschlandradio/) galoppieren die Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Sender, was nicht allein an den überbordenden Lasten der Altersversorgung liegt. Laut Medienberichten werden die Reserven des BRs zum Ende des Jahres 2024 weitgehend aufgebraucht sein.