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Keine Gewinnabschöpfung bei Biomasse- und Biogasanlagen

00.00.0000 - Antrag | 18/25317

Initiatoren:
Martin Schöffel, Eric Beißwenger, Petra Guttenberger, Gerhard Hopp, Kerstin Schreyer, Josef Zellmeier, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Barbara Becker, Alfons Brandl, Alex Dorow, Gerhard Eck, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Karl Freller, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael Hofmann, Petra Högl, Harald Kühn, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Hans Ritt, Josef Schmid, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Karl Straub, Klaus Stöttner, Walter Taubeneder, Steffen Vogel, Martin Wagle, Ernst Weidenbusch, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Rainer Ludwig, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Alexander Hold, Johann Häusler, Nikolaus Kraus, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Bayerische Landtag stellt fest, dass Biomasse- und Biogasanlagen als grundlastfähige Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland leisten. Um die Biogasanlagen zukunftsfest zu machen, haben viele Landwirte bereits umfangreich investiert oder müssen noch investieren in Speicher für Substrat und Gas, Gasleitungen, Motoren, Steuerungen und mehr Flexibilität. Die vonseiten des Bundes vorgesehene Erlösabschöpfung gefährdet diese Weiterentwicklung der Biogas- und Biomasseanlagen in Deutschland und muss in dieser Form verhindert werden.


Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, sich auf Bundesebene weiter für die Nutzung aller Gestaltungsmöglichkeiten zur weitestgehenden Vermeidung einer Gewinnabschöpfung bei Biomasse- und Biogasanlagen einzusetzen und sich insbesondere für die Berücksichtigung der höheren Investitions- und Betriebskosten sowie den Wegfall der Rückwirkung einzusetzen.


 



Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) plant dem Vernehmen nach, die EU-Verordnung zur Abschöpfung von Strommarkterlösen in Deutschland wie folgt umzusetzen. Es sollen unter anderem anlagenspezifische Kappungsgrenzen auf Basis des anzulegenden Wertes sowie eine rückwirkende Abschöpfung der erzielten tatsächlichen Erlöse oder eines durchschnittlichen Spot-Benchmark-Erlöses erfolgen. Erlöse oberhalb der Kappungsgrenze sollen bis zu 90 % eingezogen werden. Die Kappung nach dem 1.12. 2022 soll sowohl die Erlöse am Spot- als auch am Terminmarkt betreffen.


Biomasse- und Biogasanlagen sind grundlastfähige und gut steuerbare Erneuerbare Energie-Anlagen, die erneuerbaren Strom und Wärme erzeugen und damit CO2 vermeiden. Insbesondere Biogasanlagen sollen durch die Verordnung RePowerEU wieder zum Umbau zu Biomethan-Einspeiseanlagen bewogen werden. Gleichzeitig sind die Betriebskosten der Biomasse- und Biogasanlagen aufgrund der steigenden Erzeugungs- und Bereitstellungspreise für die Einsatzstoffe infolge des Ukrainekriegs deutlich angestiegen.


Es ist daher nicht nachvollziehbar, wenn die Erlöse von Biomasse- und Biogasanlagen abgeschöpft werden sollen und gleichzeitig Steinkohlenanlagen ausgenommen werden. Hinzu kommt, dass eine rückwirkende Abschöpfung ab März bzw. September 2022 beispiellos wäre und auch in der EU-Verordnung nicht vorgegeben ist.

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