Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Winfried Bausback, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Petra Guttenberger, Manfred Ländner, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Matthias Enghuber, Max Gibis, Alfred Grob, Andreas Lorenz, Stephan Oetzinger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko
- Der Landtag betont die Bedeutung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften für den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie der Anstrengungen um die Integration der Menschen, die nach Deutschland kommen. Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, auf Bundesebene für eine deutliche Beschleunigung der Visa-Verfahren an den deutschen Auslandsvertretungen einzutreten, damit dringend benötigte Fachkräfte zügig angeworben und eingesetzt werden können.
- Der Landtag stellt fest und bekennt sich dazu, dass der Freistaat Bayern, auch gemeinsam mit der bayerischen Wirtschaft, viele Maßnahmen ergreift, um die Integration voranzutreiben.
- Der Landtag sieht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit als das Ergebnis eines erfolgreichen Integrationsprozesses, auf das es sich lohnt hinzuarbeiten: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss sich bereits gut in unsere Gesellschaft integriert haben. Gewährleistet wird das unter anderem durch einen mehrjährigen Mindestaufenthalt in Deutschland, solide Kenntnisse der deutschen Sprache und ein klares Bekenntnis zu Deutschland, in der Regel durch Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft.
- Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, den Plänen der Bundesministerin des Innern und für Heimat für ein neues Einbürgerungsrecht und einen erleichterten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit entschieden entgegenzutreten, da derartige Pläne diese grundlegenden Erfordernisse aufweichen würden. Der Landtag lehnt insbesondere die Verkürzung der Wartefrist von acht auf fünf oder sogar drei Jahre sowie die zu weit gehende Anerkennung von Doppelstaatsangehörigkeiten ab.
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat plant das deutsche Einbürgerungsrecht zu reformieren. Geplant ist u.a. eine deutliche Absenkung der Wartefrist für einen Einbürgerungsanspruch von acht auf fünf oder gar auf drei Jahre. Hier geborene Kinder von Ausländern sollen im Rahmen des ius-soli-Erwerbs die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn die Eltern erst fünf (statt bisher acht) Jahre in Deutschland sind. Auf die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit soll künftig generell verzichtet werden. Für besonders lange in Deutschland aufhältige Ausländer soll teilweise ein Nachweis von Sprachkenntnissen entbehrlich werden. Ziel der Bundesinnenministerin ist es, -schneller, besser und mehr- einzubürgern.
Die deutlich gelockerten Einbürgerungsvoraussetzungen sind integrationsfeindlich und belohnen die fehlende Bereitschaft, sich zu Deutschland zu bekennen. Ein Einbürgerungsanspruch ist integrationspolitisch nur zu rechtfertigen, wenn aufgrund hinreichenden Voraufenthalts in Deutschland regelmäßig auch von einer Integration in die deutsche Gesellschaft ausgegangen werden kann. Bei einer Verkürzung der Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre (bzw. drei Jahre) ist das nicht mehr gewährleistet. Gleiches gilt, wenn Kinder von Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, obwohl deren Eltern erst fünf (statt bisher acht Jahre) in Deutschland sind. Die Absenkung der Anforderungen für Sprachkenntnissen bei Personen, die die deutsche Sprache trotz langjährigen Aufenthalts nicht beherrschen, belohnt zudem deren fehlende Bereitschaft, solche Kenntnisse zu erwerben. Mit der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird ein klares Bekenntnis zu Deutschland abgegeben, was spätere Loyalitätskonflikte vermeidet. Daher kann hierauf als Einbürgerungsgrundsatz auch in Zukunft nicht verzichtet werden.
Die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland essentiell. Demgegenüber sind Anreize für eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zu verhindern.