Antragssuche

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung
zur Änderung des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern

00.00.0000 - Änderungsantrag | 18/25406

Initiatoren:
Martin Wagle, Jürgen Baumgärtner, Alexander König, Jochen Kohler, Hans Ritt, Josef Schmid, Angelika Schorer, Thorsten Schwab, Klaus Stöttner, Florian Streibl, Fabian Mehring, Manfred Eibl, Peter Bauer, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

In § 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa werden nach dem Wort -Radwegen,- in einer neuen Zeile die Wörter -ee) öffentlichen Feld- und Waldwegen mit Bedeutung für den Radverkehr,- eingefügt.



Das Gesetzgebungsverfahren soll dazu genutzt werden, die Vorschriften zur Förderung von Geh- und Radwegen im Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz noch besser auf die Bedarfe der Kommunen vor Ort abzustimmen. Ziel ist es, dem kommunalen Geh- und Radwegebau einen Schub zu geben und einen Beitrag zur Erfüllung der Minderungsziele nach dem Bayerischen Klimaschutzgesetz zu leisten.


Es soll auch der Ausbau öffentlicher Feld- und Waldwege mit einer überörtlichen Verkehrsbedeutung für den Fuß- und Radverkehr gefördert werden können, auf denen eine Mischnutzung stattfindet und die deshalb nicht als Radwege oder Geh- und Radwege straßenrechtlich gewidmet sind. Maßgeblich soll die Einbindung der Straße bzw. des Weges in ein Fuß- und Radverkehrsnetz sein. Um die Neuversiegelung möglichst gering zu halten, soll dabei ein Anreiz zum Ausbau bestehender Straßen und Wege gesetzt werden. Der Straßen- und Wegeaufbau ist bei Ausbauvorhaben entsprechend der zu erwartenden (Misch-) Nutzung auszugestalten. Der Einsatz wassergebundener Decken erscheint zweckmäßig, wenn dies der Verkehrsbedeutung des Weges entspricht und damit örtlichen Belangen wie beispielsweise dem Landschaftsbild Rechnung getragen werden kann.


 

Zurück zur Übersicht