Antragssuche

Datenübermittlung zwischen Schule und Berufsberatung erleichtern

13.10.2022 - Antrag | 18/25485

Initiatoren:
Thomas Huber, Gerhard Waschler, Petra Guttenberger, Winfried Bausback, Tobias Reiß, Gudrun Brendel-Fischer, Norbert Dünkel, Ute Eiling-Hütig, Matthias Enghuber, Petra Högl, Andreas Jäckel, Jochen Kohler, Stephan Oetzinger, Barbara Regitz, Berthold Rüth, Andreas Schalk, Josef Schmid, Ludwig Spaenle, Sylvia Stierstorfer, Karl Straub, Walter Taubeneder, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Fabian Mehring, Robert Riedl, Tobias Gotthardt, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird gebeten, alle notwendigen landesrechtlichen Vorbereitungen zu treffen, um die Übertragung von Schülerdaten im Rahmen der sogenannten Schülerdatennorm (Datenübermittlung gemäß § 31a SGB III) an die Agenturen für Arbeit zu ermöglichen, damit diese aktiv Kontakt mit den jungen Menschen, denen eine konkrete berufliche Anschlussperspektive bei Beendigung der Schule (oder einer vergleichbaren Ersatzmaßnahme) fehlt, aufnehmen kann.



Bereits jetzt gibt es in Bayern ein breites Spektrum an Maßnahmen, die die jungen Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen. So sind für Schülerinnen und Schüler bereits vielfältige schulische berufsvorbereitende und berufsorientierende Unterstützungsangebote an allen Schularten in Bayern etabliert.


Dennoch gibt es immer noch junge Menschen, die die Schule ohne eine konkrete berufliche Anschlussperspektive verlassen. Sie münden dann oftmals als Geringqualifizierte in den Arbeitsmarkt ein und haben für ihr weiteres Berufsleben ein deutlich höheres Risiko, arbeitslos zu werden.


Mit § 31a SGB III wurde 2020 die organisatorische und fachliche Kooperation zwischen den Ländern bzw. Schulen und der BA beim Berufseinstieg junger Menschen neu geregelt und somit erstmalig eine bundesgesetzliche Grundlage für den Austausch von Schülerdaten zwischen Ländern bzw. Schulen und den Agenturen für Arbeit geschaffen.


Damit dieser in Bayern tatsächlich erfolgen kann, bedarf es noch landesrechtlicher Regelungen. Diese sind rasch vorzubereiten und umzusetzen, damit zusätzlich zu den freiwilligen Angeboten der Berufsberatung gemäß § 29 SGB III künftig auch die jungen Menschen erreicht werden können, die diese Angebote der Berufsberatung bislang nicht in Anspruch genommen haben. Das Ziel ist es, getreu dem Motto -keiner soll verloren gehen-, junge Menschen so lückenlos wie möglich zu unterstützen.

Zurück zur Übersicht