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Psychische Leiden lindern, stationäre psychiatrische Versorgung sicherstellen I:
Neues realistisches Personalbemessungsinstrument einführen

25.07.2022 - Antrag | 18/25654

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Der Landtag begrüßt alle Anstrengungen der Staatsregierung, die im Hinblick auf eine wohnortnähere, psychiatrische, stationäre Versorgung in den vergangenen Jahren unternommen wurden. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einzusetzen.


Aus Sicht des Landtags bedarf es



  • der Entwicklung neuer evidenzbasierter Personalvorgaben und daraus abzuleitender Personalanhaltszahlen, die eine leitliniengerechte, gemeindenahe, patientenzentrierte und flexible Versorgung ermöglichen; 

  • einer gesetzlichen Grundlage für die Refinanzierung des Personalbedarfs entsprechend der vom G-BA zu bestimmenden Personalanhaltszahlen;

  • einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen in § 137 Absatz 1 Nr. 2 SGB V zu Sanktionen bei Nichteinhaltung von Mindestvorgaben des G-BA hin zu einem verhältnismäßigen Sanktions- und Anreizsystem, das auch dem Fachkräftemangel Rechnung trägt.


Der Landtag appelliert an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) grundsätzlich zu überarbeiten und flexibler zu gestalten, wenn möglich bereits vor der Veröffentlichung der Ergebnisse der für Ende 2024 angekündigten Evaluation. Bis dahin fordert der Landtag die Aussetzung der in der jetzigen PPP-RL vorgesehenen Sanktionen.  



Psychische Leiden haben nicht erst seit der Corona-Krise zugenommen. Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungsangebote im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich haben teils monatelange Wartezeiten. Auch die Angebote der Jugendhilfe sind sehr stark beansprucht. Gleichzeitig ist auch der psychiatrische Klinikbereich vom Fachkräftemangel stark betroffen - mit der Folge, dass aufgrund der PPP-RL Strafzahlungen fällig werden, wenn das nötige Personal nicht verfügbar ist, egal aus welchem Grund.


Es bedarf zwingend, wie auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) erst kürzlich beschlossen hat, eines Personalbemessungsinstruments auf Bundesebene, das eine evidenzbasierte, gemeindenahe, patientenzentrierte und flexible Versorgung ermöglicht. Es bedarf gleichzeitig einer Refinanzierung des Personalbedarfs - und vor allem bedarf es eines Aussetzens der Strafzahlungen insb. im psychiatrischen Bereich. Es darf nicht sein, dass behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten nicht aufgenommen werden. Gerade in psychischen Krisen ist die Nichtbehandlung die falsche, im Extremfall möglicherweise sogar tödliche Alternative. Denn klar ist: Leider ist eine stationäre psychiatrische Behandlung oft genug Suizidprävention.


Um nötige Behandlungen sicherzustellen, sind die Strafzahlungen, die drohen, wenn nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, auszusetzen. Zudem ist die Evaluation vorzuziehen - und ein neues Personalbemessungsinstrument zu schaffen, das flexibler und im Sinne der Patientinnen und Patienten von den Kliniken besser anzuwenden ist.

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