Antragssuche

Psychische Leiden lindern, stationäre psychiatrische Versorgung sicherstellen II:
Psychiatrische Institutsambulanzen stärken

25.07.2022 - Antrag | 18/25655

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Stärkung der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) und dabei auch für erleichterte Ermächtigungsmöglichkeiten für Außenstellen von PIAs einzusetzen. Ziel muss sein, sektorenverbindend und zugeschnitten auf das besondere Leistungsspektrum der PIAs optimal ambulant tätig zu werden. Nötig ist hier insbesondere eine Reform der Vergütungsmöglichkeiten für PIAs.



Die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) sind ein wichtiger Teilbereich der ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung. Das ambulante Angebot richtet sich an psychisch kranke Menschen, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung ein besonders umfassendes und krankenhausnahes Therapieangebot benötigen oder die keinen niedergelassenen Facharzt aufsuchen können. Das heißt PIA erfüllen einen speziellen Versorgungsauftrag. PIA sind in der Regel an psychiatrische sowie kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser oder Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern angegliedert. Deren Ziel ist es, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden beziehungsweise zu verkürzen und Behandlungsabläufe zu optimieren.


Es bedarf aber einer stärkenden Reform der PIAs: einer Förderung der sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen.  Nötig ist insbesondere eine Reform der Vergütungsmöglichkeiten für PIAs, mit dem Ziel, dass sich psychiatrische Fachkrankenhäuser wie die kbo-Heckscher-Klinik in München auf die wirklich schwierigen Aufgaben konzentrieren können. Zudem ist die Behandlung in PIAs bereits von Gesetzes wegen auf diejenigen Versicherten auszurichten, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch diese Krankenhäuser angewiesen sind, § 118 Abs. 1 Satz 2 SGB V.

Zurück zur Übersicht