Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Alfons Brandl, Andreas Lorenz, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wie das Angebot der Krisendienste im Rahmen der im aktuellen und zukünftigen Haushalten vorhandenen Stellen und Mittel dahingehend ausgeweitet werden kann, dass die mobilen Teams auch Kinder und Jugendliche qualifiziert aufsuchen können.
Die Krisendienste Bayern sind ein psychosoziales Beratungs- und Hilfeangebot für die Bürgerinnen und Bürger Bayerns - bundesweit einmalig. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 655 3000 erhalten Menschen in seelischen Krisen, Mitbetroffene und Angehörige qualifizierte Beratung und Unterstützung.
Zu diesem Angebot gehören auch mobile Teams, die in besonderen Krisenfällen auch aufsuchend tätig werden. Bezüglich minderjähriger Hilfesuchenden wird der Einsatz aufsuchender Teams von den einzelnen Bezirken jeweils unterschiedlich gehandhabt. Dies auch deshalb, da im Hinblick auf die Besonderheiten bei Krisen von Kindern und Jugendlichen eine altersangemessene und qualifizierte Beratung durch die Fachkräfte der mobilen Teams - die in der Regel nicht über eine entsprechende Ausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie/ -psycho-therapie verfügen - nicht immer sichergestellt werden kann.
Es stellt sich die Frage, inwieweit dies den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht wird und ob und wie das Angebot der mobilen Krisendienst-Teams gerade für Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden kann und muss. Gerade in der Corona-Pandemie sind die Bedarfe für psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote, speziell für Kinder und Jugendliche deutlich angestiegen. Es bedarf einer einhergehenden Prüfung, nach deren Abschluss den Ausschüssen für Gesundheit und Pflege sowie für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie berichtet werden soll.
Geprüft werden sollte dabei auch die Möglichkeit von Kooperationen mit regionalen Institutionen, die über die erforderliche Expertise im Bereich der Krisenhilfe für Kinder und Jugendliche verfügen, etwa der Aetas-Kinderstiftung.