Bernhard Seidenath, Kerstin Schreyer, Alexander König, Alfons Brandl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hans Friedl, Benno Zierer, Robert Riedl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann
Der Landtag stellt fest, dass das -Beschleunigte Bebauungsplanverfahren- die Planungsprozesse oftmals auf die Hälfte des üblichen Zeitrahmens verkürzen kann - durch den Wegfall der doppelten Bürger- und Behördenbeteiligung, den Verzicht auf naturschutzrechtlichen Ausgleich und Umweltbericht sowie den Verzicht auf eine parallele Flächennutzungsplanänderung.
Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Baugesetzbuch das -Beschleunigte Bebauungsplanverfahren- zum Regelfall wird.
Der Landtag stellt fest, dass sich daneben in der kommunalen Praxis die Möglichkeit äußerst bewährt hat, am Ortsrand bei entsprechender Erforderlichkeit zur Abrundung Wohnbauland im beschleunigen Verfahren auszuweisen (§ 13b BauGB).
Der Landtag fordert die Staatsregierung daher auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass § 13b des Baugesetzbuchs wie folgt gefasst wird:
-§ 13a gilt entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.-
Auf Bundesebene haben die Ampelfraktionen die Streichung dieses kommunalen Beschleunigungsmotors zum Jahresende 2022 durchsetzen können. Dem ist dringendst entgegenzuwirken. Die baurechtlichen Genehmigungen und Verfahrensprozesse müssen beschleunigt und aufs Äußerste verkürzt werden. Momentan dauern die Genehmigungen drei bis fünf Jahre.