Walter Nussel, Eric Beißwenger, Martin Schöffel, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Alfons Brandl, Gerhard Eck, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Petra Högl, Petra Loibl, Hans Ritt, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Der Aufbau klimafester, zukunftsfähiger Wälder und die sichere Versorgung mit heimischem Holz können nur über eine aktive Bewirtschaftung und Pflege der bayerischen Wälder sichergestellt werden. Die Staatsregierung wird deshalb beauftragt,
- in den bayerischen Staatswäldern über die waldgesetzliche Vorgabe von 10 Prozent Naturwäldern hinaus keine weiteren Nutzungsbeschränkungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass die verbleibenden 90 Prozent des bayerischen Staatswalds auf Dauer nachhaltig und multifunktional bewirtschaftet werden. Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen sind dort auf derselben Fläche in örtlich ausgewogenem Maße zu erbringen, darunter neben dem integrativen Erhalt der biologischen Vielfalt auch ausdrücklich die Bereitstellung des wertvollen und ökologisch einzigartigen Rohstoffs Holz.
- durch geeignete forstpolitische Initiativen und Maßnahmen auf Bundes- und EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass ordnungspolitische Vorgaben für zusätzliche dauerhafte Nutzungsbeschränkungen in den Wäldern jeglicher Besitzarten unterbleiben. In den Privat- und Kommunalwäldern Bayerns soll die Staatsregierung durch zielgerichtete Beratung und Förderung der Waldbesitzer im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel auch künftig wirksame Anreize für eine zukunftsfähige, nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege schaffen.
Die Wälder Bayerns sind über viele Jahrhunderte hinweg durch menschliche Kultur geprägt und den Bedürfnissen der jeweiligen Zeit angepasst worden. Die Gewinnung von Holz war für die Bevölkerung stets essentiell. Dabei ist es der Forstwirtschaft aber gelungen, Arten und Lebensräume in hoher Diversität und Naturnähe zu erhalten. Es hat sich bis heute ein hoher Standard an forstlicher Nachhaltigkeit herausgebildet, um den uns andere, oft von Waldverlust bedrohte Regionen der Welt beneiden.
Schon seit vielen Jahren sind in Bayern zusätzlich, dem Wunsch nach möglichst unberührter Natur folgend, substantielle Waldflächen von der Holznutzung komplett ausgenommen und prioritär der biologischen Vielfalt gewidmet worden. Die Vorgabe des Art. 12a Abs. 2 des Bayerischen Waldgesetzes, insgesamt 10 % bzw. rund 79.000 Hektar des Staatswaldes dauerhaft als Naturwälder der natürlichen Entwicklung zu überlassen, war ein entschlossener Schritt zur weiteren Stärkung der Biodiversität und bringt Bayern beim Prozessschutz in Wäldern in eine Spitzenposition in Deutschland.
Es sind für die Stilllegung von Wäldern aber, schon im Sinne der Generationengerechtigkeit, auch ernste Limitierungen zu beachten:
- Wälder leisten über die Kohlenstoffspeicherung in Wald und Holz einen wichtigen Klimaschutzbeitrag. Vor allem durch Substitutionseffekte gelingt dies in nachhaltig genutzten Wäldern auf Dauer wirkungsvoller als in stillgelegten Wäldern.
- Nur (klima)stabile Wälder sind in der Lage, ihre Funktionen angemessen zu erfüllen. Die Dürrejahre 2018 bis 2020 sowie das laufende Jahr haben gezeigt, dass der Klimawandel genutzte wie ungenutzte Wälder gleichermaßen hart trifft. In aktiv gemanagten Wäldern - und nur in diesen - kann jedoch Vorsorge durch Klimaanpassung, insbesondere durch Waldumbau, getroffen, notfalls auch Reparaturarbeit nach eingetretenen Kalamitäten geleistet werden.
- Die aktuelle, von multiplen Krisen geprägte Entwicklung führt überdeutlich vor Augen, wie wesentlich die Versorgung mit heimischen, nachwachsenden Rohstoffen und Energieträgern ist. Jeder Hektar Waldstilllegung schränkt die bis dato in Anspruch genommenen Versorgungsspielräume für kommende Generationen unwiderruflich ein und ist kaum umweltfreundlich kompensierbar.
Dabei ist der Nachweis vielfach erbracht, dass Arten und Lebensräume ebenso gut integrativ im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung bewahrt werden können. Unter Würdigung dieser Erkenntnis und zugleich der o.g. Rahmenbedingungen ist es nur folgerichtig und tatsächlich unverzichtbar, die nach Naturwaldausweisung verbleibenden 90 % des bayerischen Staatswaldes weiter ungeschmälert nachhaltig und multifunktional zu bewirtschaften und im Privat- und Körperschaftswald Anreize zur aktiven Bewirtschaftung und Pflege zu setzen. So können Rohstoffsicherheit, Erhalt der Biodiversität und wirkungsvoller Klimaschutz zum Wohle der bayerischen Bürger erreicht werden.
Die Ergänzung kleinflächiger Stilllegungen im Staatswald (insbes. Trittsteine und Naturwaldreservate) bleibt unbenommen, soweit sie fachlich begründet und als Teil der Bewirtschaftungskonzepte umsetzbar sind, also dem integrativen Leitbild -Schützen und Nutzen- folgen.