Alexander Flierl, Martin Schöffel, Eric Beißwenger, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Alfons Brandl, Gerhard Eck, Wolfgang Fackler, Petra Högl, Petra Loibl, Hans Ritt, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Entnahme des Fischotters in Gebieten mit ernsten fischereilichen Schäden in der Teichwirtschaft entschieden voranzutreiben und den Weg für rechtssichere Entnahmebescheide zu ebnen.
Daneben ist die Zaunbauförderung im Rahmen der EU-kofinanzierten Förderprogramme und im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel auf das maximal mögliche Maß zu erhöhen und die Antragsteller sollen bei der Genehmigung von Fischotterzäunen insbesondere in Schutzgebieten mit praxisorientierten Leitlinien unterstützt werden.
Die Schäden durch den Fischotter erreichen mittlerweile dramatische Ausmaße. Viele Teichwirte wollen und können ihre Teiche nicht mehr besetzen. Ein seit Jahrhunderten bestehendes und landschaftsprägendes Kulturgut droht verloren zu gehen.
Die einzig zielführende Maßnahme ist die Entnahme des Fischotters als vierte Säule des Fischottermanagements. Über die bestehenden Maßnahmen hinaus soll die Entnahme im Jahr 2023 begonnen werden.
Die Förderung von Zaunbau kann als flankierende Maßnahme in Einzelfällen betrachtet werden. Nach belastbaren Schätzungen liegen die Kosten für die Einzäunung lediglich der Hälfte der bayerischen Teiche bei annähernd 350 Mio. -. Daneben schränkt die Einzäunung Wildlebensräume in erheblichem Ausmaß ein und stellt einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild dar.
Wie eine Bestandserhebung der Universität Graz belegt, hat sich der Fischotter in der letzten Zeit massiv ausgebreitet und es kommt nachweisbar zu ernsten Schäden in der Teichwirtschaft.
Der Schutzstatus des Fischotters ist deshalb herabzusetzen, wie bereits mit Antrag Drs. Nr. 18/21308 gefordert.
Bereits jetzt sind Entnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz bei ernsten fischereiwirtschaftlichen Schäden möglich, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population der Art nicht verschlechtert.