Kerstin Schreyer, Alexander König, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Alfons Brandl, Gerhard Eck, Alexander Flierl, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Hans Ritt, Klaus Steiner, Klaus Stöttner, Steffen Vogel, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Rainer Ludwig, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
- der Bund einen regulatorischen und rechtlichen Rahmen für einen vorausschauenden und strategischen Ausbau der Stromverteilnetze schafft, der einen schnellen und mit den Ausbauplänen der Kommunen bei den erneuerbaren Energien abgestimmten Ausbau der Stromverteilnetze ermöglicht;
- der Bund die bürokratischen Anforderungen beim Anschluss von erneuerbaren Energien, insbesondere Kleinanlagen, deutlich absenkt, z.B. durch den Wegfall der Eintragungspflicht von Balkonanlagen und die Schaffung einer Datenbank mit bundesweit gültigen Zertifikaten;
- die Genehmigungsverfahren beim Netzausbau und -anschluss insbesondere durch einheitliche Standards deutlich beschleunigt werden.
Der Ausbau der Stromnetze kann derzeit nicht mit der exponentiell steigenden Zahl bei der installierten Leistung von Erneuerbaren-Energie-Anlagen mithalten. In der Folge kommt es zu erheblichen Verzögerungen beim Netzanschluss neuer Erneuerbarer-Energie-Anlagen. Der Antrag adressiert daher wesentliche derzeit bestehende Hindernisse für einen schnelleren Ausbau des Stromverteilnetzes:
Der derzeitige regulatorische und rechtliche Rahmen für den Ausbau des Stromverteilnetzes ist auf Einzelanfragen zu einem Netzanschluss von Erneuerbaren-Energie-Anlagen ausgelegt. Dieser Ansatz der Einzelfallprüfungen stößt in der derzeitigen dynamischen Ausbausituation bei den Erneuerbaren-Energie-Anlagen an seine Grenzen und muss daher zu einem strategischen und vorausschauenden Vorgehen beim Netzausbau weiterentwickelt werden, der abgestimmt mit den Ausbauplänen bei den Erneuerbaren-Energie-Anlagen erfolgen kann.
Die bürokratischen Anforderungen beim Anschluss von Erneuerbaren-Energie-Anlagen, insbesondere von Kleinanlagen, stehen nicht im Verhältnis zur dringenden Notwendigkeit, auf eine nachhaltige, heimatnahe und zuverlässige Energieversorgung umzustellen. Dies ist in zweierlei Hinsicht problematisch. Zum einen schreckt es potenzielle Betreiber von Erneuerbaren-Energie-Anlagen ab. Zum anderen bindet es Ressourcen bei Energieversorgern und Netzbetreibern, die beim Ausbau der Energieversorgung an anderer Stelle fehlen.
Die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen und Umspannwerke dauern in der Praxis zu lange. Die Staatsregierung hat daher bereits mit einer Aufstockung des Personals bei den Genehmigungsbehörden reagiert. Weiteres Potenzial zur Beschleunigung der Verfahren liegt in einer umfassenden und regional übergreifenden Standardisierung der Genehmigungsverfahren.