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25.01.2019

Soll für Bayern ein eigener, höherer Mindestlohn gelten?

Nein, sagt Thomas Huber, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayerischen Landtags:

Der allgemeine Mindestlohn trägt in Deutschland im Sinne einer gesetzlichen Untergrenze zur Absicherung sozialer Arbeitsbedingungen bei. Er liegt seit 1. Januar 2019 bei 9,19 Euro und steigt ab 2020 auf 9,35 Euro.

Ein bayerischer Mindestlohn ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Mindestlohn wird in Deutschland durch den Bund im Mindestlohngesetz geregelt. Der Bund macht damit von seiner in Art. 14 des Grundgesetzes verankerten Gesetzgebungskompetenz für das Arbeitsrecht abschließend Gebrauch. Das schließt eine eigene, bayerische Regelung aus.

Außerdem würde ein höherer, bayerischer Mindestlohn der Realität nicht gerecht. Es ist natürlich richtig, dass in den Ballungsräumen vor allem in Oberbayern die Lebenshaltungskosten höher sind als im deutschen Durchschnitt. Das gilt aber für viele Regionen Bayerns nicht. Man darf also nicht nur die „München-Brille“ aufsetzen, sondern man muss den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft in ganz Bayern im Blick haben

Ein höherer Mindestlohn würde nämlich vor allem die Grenzregionen Bayerns erheblich schwächen. Er könnte dazu führen, dass Arbeitsplätze aus Bayern hinausverlagert werden – ein paar Kilometer weiter nach Hessen, Baden-Württemberg oder Thüringen, wo der Mindestlohn niedriger bleibt. Für die Menschen heißt das konkret: Weniger Perspektiven daheim, mehr Abwanderung oder mehr Pendelverkehr, mit allen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die das mit sich bringt.

Außerdem würde ein höherer Mindestlohn die Tarifautonomie der bayerischen Gewerkschaften und Arbeitgeber massiv aushöhlen. Die Lohnfindung ist ihre ureigene Aufgabe. Je weiter der Staat hier eingreift, desto geringer wird der Spielraum der Sozialpartner. Uns in Bayern ist die Tarifautonomie aber sehr wichtig, denn es sind gerade die Sozialpartner, die in den meisten Branchen für gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und für eine faire Bezahlung sorgen.

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