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10.12.2020

Unser Weg zum Flächensparen

Im Plenum am 9. Dezember 2020 hat der Bayerische Landtag den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetz beschlossen. Kernelement ist die Einführung einer landesweiten Richtgröße von 5 ha pro Tag für die erstmalige planerische Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrsflächen als Grundsatz im Bayerischen Landesplanungsgesetz.

Ziel der CSU-Fraktion ist, die effiziente und sparsame Nutzung der Fläche in Bayern zu fördern. Zusätzlich bekommen die Gemeinden einen Instrumentenkasten an die Hand, um eigenverantwortlich einen sinnvollen Interessensausgleich zwischen Freifläche und Siedlungsfläche zu schaffen. "Wir legen aber großen Wert darauf, dass die Entwicklung in Bayern trotzdem stattfinden kann und dass auch andere, berechtigte Interessen, wie z.B. der Landwirtschaft, klar im Fokus stehen und mit berücksichtigt werden können", erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Sandro Kirchner und der stellvertretende Vorsitzende des AK, Walter Nussel.

Damit werden Gemeinden dazu angehalten, bei der Ausweisung von weiteren gemeindlichen Bauflächen immer den sparsamen Umgang mit der Freifläche im Auge zu behalten und bestehende Potentiale, z.B. Freiflächen im Innenbereich oder Wiedernutzbarmachung von Flächen, zu nutzen. Zugleich wird die kommunale Planungshoheit nicht angetastet. Eine starre Begrenzung der Flächeninanspruchnahme würde schließlich massiv in die kommunale Planungshoheit der rund 2.000 Gemeinden in Bayern eingreifen und zu einer Preissteigerung für Bauland und Wohnungen führen.

"Im Gegensatz zu den Grünen setzen wir als CSU also auf Anreize statt Verbote. Im Übrigen müssen wir auch genau hinsehen wie viel Boden bei Bauprojekten tatsächlich verbaut wird und welche Ausgleichsmaßnahmen für den Umwelt-, Klima- und Artenschutz getroffen werden. Aus unserer Sicht darf es nicht so sein, dass Parks oder Fussballfelder bei der Flächennutzung genauso behandelt werden wie vollständig versiegelte Flächen. Sonst stehen diese Grünflächen im Wettbewerb zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Wohnungsbau, den Bedürfnissen der Wirtschaft und der sinnvollen Landesentwicklung. Mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes werden wir die Flächen in Bayern daher künftig sparsam, aber weiterhin sinnvoll und bedarfsorientiert nutzen", so die beiden Wirtschaftspolitiker.

Einen Ausschnitt des Redebeitrags von Sandro Kirchner sehen Sie hier.

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