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21.10.2016

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Ist das Entgeltgleichheitsgesetz ausreichend?

Standpunkt von Dr. Ute Eiling-Hütig, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Frauen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.

Dr. Ute Eiling-Hütig, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Frauen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Die große Koalition in Berlin hat sich auf einen Entwurf des Entgeltgleichheitsgesetzes geeinigt. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen ab 200 Beschäftigten dazu verpflichtet werden sollen, ihren Mitarbeitern Auskunft darüber zu geben, wie viel Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen. Wir als CSU-Landtagsfraktion stehen zu einem Gesetz zur Lohngerechtigkeit. Das ist auch so im Berliner Koalitionsvertrag festgeschrieben.
 
Es ist allerdings wichtig darüber zu diskutieren, wie ein Gesetz für Lohngerechtigkeit den Frauen am besten nutzen kann. Wir treten ganz klar für mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung von Frauen ein. Dabei muss allerdings gewährleistet werden, dass der Bürokratieaufwand verträglich bleibt. Nur gemeinsam mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften schaffen wir es, tatsächliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen zu erreichen.
 
Bislang liegen für das Gesetz nur Eckpunkte vor. Wir sehen aber weiter als nur bis zu diesem Gesetz. Die CSU geht dabei auf mehreren Ebenen gegen die bestehende Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern vor: Dazu zählt neben dem Entwurf des Entgeltgleichheitsgesetzes auch die von der CSU durchgesetzte Mütterrente. Sie soll bei betroffenen Frauen zu einer Steigerung der Alterseinkommen von rund zehn Prozent führen. Ebenso muss eine Aufwertung der Arbeit in Pflege, Betreuung und frühkindlicher Bildung in der Gesellschaft stattfinden. Gerade hier sind es Frauen, die einen unerlässlichen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft leisten. Das verdient deutlich mehr Anerkennung – finanziell und gesellschaftlich. Fakt ist, dass durch eine Entgeltlücke bei den betroffenen Arbeitnehmerinnen im Alter eine erhebliche Rentenlücke entsteht. Das Problem setzt sich also fort, wenn hier nicht gehandelt wird.
 
Wir haben mit der Frauenquote einen wichtigen Schritt getan, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen und auch der gesetzliche Mindestlohn wird eine positive Wirkung auf die Einkommenssituation von Frauen entfalten. Das Entgeltgleichheitsgesetz ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
 
 
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