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22.12.2016

Wiederholt Tierschutzverstöße in Bayerns Schlachthöfen - welche Konsequenzen sind nötig?

Eric Beißwenger, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag:

Eric Beißwenger, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Bayerns Schlachthöfe müssen sich an die strengen Vorgaben des Tierschutzrechtes halten, da gibt es überhaupt kein Wenn und Aber. Die allermeisten Betreiber machen das selbstverständlich auch. Doch leider gibt es wie in jeder Branche auch bei Schlachthöfen Mängel – teils sogar gravierende. Das ist nicht hinnehmbar. Wir als CSU-Landtagsfraktion stimmen mit Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf überein und fordern von den Schlachthofbetreibern in Bayern, die gesetzlichen Vorgaben beim Tierschutz konsequent einzuhalten.

Die festgestellten Mängel zeigen aber auch eines: Die Kontrollmechanismen greifen. Jetzt geht zum einen darum, die Mängel ausnahmslos und dauerhaft abzustellen. Die zuständigen Behörden haben bereits reagiert und neben anderen Maßnahmen unter anderem Bußgeldverfahren eingeleitet. Zum anderen muss die Reform der Veterinärverwaltung in Bayern – es gibt bereits einen aktuellen Entwurf des Verbraucherschutzministeriums – nun zügig eingeleitet und umgesetzt werden. Künftig soll eine völlig neue Behörde für die Kontroller großer Schlachthöfe und anderer komplexer Betriebe zuständig sein. Die CSU-Fraktion steht hinter der Reform und erhofft sich davon noch schlagkräftigere Kontrollen. Die neue Behörde soll Anfang 2018 die Arbeit aufnehmen. Neben den 71 Landkreisen werden auch die elf kreisfreien Städte ohne eigenes Veterinäramt in die Reform einbezogen. Um einen nahtlosen Übergang der Kontrollen von Schlachthöfen auf die neue Kontrollbehörde sicherzustellen, soll bereits im kommenden Jahr ein „Sonderkontrollprojekt Tierschutz“ seine Arbeit aufnehmen.

Daneben gibt es weitere Maßnahmen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. So werden unter anderem die Eigenkontrollsysteme der Schlachtbetriebe im Bereich Tierschutz überprüft. Außerdem ist die Erstellung von neuen Schulungsunterlagen vorgesehen. All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass das Tierschutzrecht in Bayerns Schlachthöfen eingehalten wird. Eine 100-prozentige, lückenlose Kontrolle wird es nie geben können, aber wir schaffen die bestmöglichen Rahmenbedingungen zur Einhaltung und Kontrolle der Gesetze.
 

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