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26.02.2018

Oliver Jörg und Dr. Gerhard Hopp: Bayern setzt bei Bildungsurlaub für Weiterbildung auf ein Miteinander der Tarifpartner statt auf starre Vorschriften

Bayern sieht in starren gesetzlichen Vorschriften keinen Vorteil für die Weiterbildung von Arbeitnehmern. „Wir setzen auf ein Miteinander von Unternehmen und Arbeitnehmerschaft und vertrauen den Tarifpartnern. Am guten Beispiel des Tarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie Bayern sehen wir seit 2012, wie das gut funktioniert“, erklärte Dr. Gerhard Hopp, jugendpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und Berichterstatter seiner Fraktion zu diesem Thema.

Vorschriften schafften nur mehr Bürokratie und könnten das gedeihliche Miteinander abbauen. Dabei könne Bayern auf Erfahrungen anderer Länder schauen. Dabei war die Bildungsfreistellung nach der gesetzlichen Regelung teilweise sogar rückläufig. In Hessen lag die Bildungsurlaubsquote 1999 bei 0,62 Prozent, im Jahr 2010 dagegen nur noch bei 0,49 Prozent. Im Niedersachsen verringerte sie sich von 1,51 Prozent im Jahr 1999 auf 1,48 Prozent im Jahr 2013. Und das, obwohl diese Länder wie zwölf weiter Bildungsfreistellungsgesetze haben. In vielen Bundesländern mit gesetzlichem Freistellungsanspruch fällt die Freistellungsquote schlechter aus als in Bayern. „Wir lernen daraus, ein gesetzlicher Anspruch ist nicht das entscheidende Kriterium für mehr Weiterbildung. Also kein erkennbarer Vorteil, aber deutlich mehr Bürokratie, gerade für unseren Mittelstand und die kleineren Betriebe. Einsicht in die Notwendigkeit auf allen Seiten, individuelle Lösungen für die Branchen durch Tarifparteien und eine gute Förderung durch unseren Staat, das ist es, worauf wir setzen“, so Hopp.

Oliver Jörg, ehrenamtspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, konnte dabei auf zahlreiche Leistungen des Freistaats verweisen. So können Arbeitnehmer mit dem so genannten „Aufstiegs-BAföG“ etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher aufsteigen. Erfolgreiche Absolventen der Meisterausbildung erhalten in Bayern den Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro. Für Prüfungen, die ab Anfang dieses Jahres abgelegt wurden, soll der Betrag sogar auf 1.500 Euro erhöht werden. Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung fördert der Freistaat darüber hinaus aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Arbeitsmarktfonds.

„Die Fort- und Weiterbildung hat gerade in Zeiten Arbeit 4.0, Digitalisierung und Internationalisierung enorme Bedeutung“, erklärte Jörg. Und Dr. Hopp ergänzte abschließend: „Es geht darum, Weiterbildung zu erleichtern, Angebote zu schaffen und Anreize zu setzen. In Zeiten immer schnellerer Umbrüche in der Arbeitswelt sind starre gesetzliche Regelwerke hier der falsche Weg. Wir sehen, dass  wir mit unserem partnerschaftlichen Modell flexibler sind.“

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