• Unsere Politik
    Unsere Politik
    • Arbeitskreise
      Staatshaushalt und Finanzfragen
      Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration
      Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport
      Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung
      Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
      Arbeit und Soziales, Jugend und Familie
      Wissenschaft und Kunst
      Bildung und Kultus
      Fragen des öffentlichen Dienstes
      Eingaben und Beschwerden
      Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen
      Umwelt und Verbraucherschutz
      Gesundheit und Pflege
      Wohnen, Bau und Verkehr
      Arbeitsgruppen
      Aktive Bürgergesellschaft/Ehrenamt
      Inklusion
      Frauen
      Junge Gruppe
      Parlamentskreis Mittelstand
      Sport
      Tourismus
      Vertriebene, Aussiedler, Partnerschaftsbeziehungen
      Wehrpolitik
      Medien
      Gesamtfraktion
      Aktuelle Themen aus der Gesamtfraktion
      HERZKAMMER - Das Magazin der CSU-Fraktion
      Kloster Banz 2019
      Kloster Banz 2018
  • Abgeordnete
    Abgeordnete
    • Abgeordnete von A bis Z
      Fraktionsvorstand
      Sprecher
      Staatsregierung
  • Presse
    Presse
    • Pressemitteilungen
      Pressefotos
      FraktionsTV
      Termine/Veranstaltungen
      Presse-Abo
      Pressekontakt
  • Service
    Service
    • Herzkammer - Das Magazin der CSU Fraktion
      Weitere Publikationen
      Newsletter
      Termine/Veranstaltungen
      Bildergalerie
      Antragssuche
      Kontakt
      Geschäftsstelle
      Impressum
Start »Unsere Politik »Staatshaushalt und Finanzfragen
|  Druckansicht
Seite vorlesen
Arbeitskreis Staatshaushalt und Finanzfragen
ZUKUNFT JETZT SICHERN UND GESTALTEN.
Bayern setzt mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 einschließlich der Nachtragshaushalte 2018 erneut finanzpolitische Maßstäbe in Deutschland. Das bedeutet seit vielen Jahren einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden, verbunden mit einer beträchtlichen Tilgung von Alt-Schulden. Wesentliche Aufgaben des Arbeitskreises sind: 

  • Die Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplanes (Doppelhaushalte und Nachtragshaushalte)
  • Die Beratung und Beschlussfassung über die großen Hochbaumaßnahmen des Freistaats
  • Die Beratung zu Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes in seinen Jahresberichten
  • Die Zustimmung zu Erwerb und Veräußerungen von staatlichen Liegenschaften und Beteiligungen
  • Die Mitberatung sämtlicher Gesetzentwürfe und Anträge, die finanzielle Auswirkungen haben
  • Themen
    • 06.07.2018
      Soll man staatliche Spielcasinos in Bayern privatisieren?
      Peter Winter, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen und Abgeordneter der CSU-Fraktion des Bayerischen Landtags:
      mehr

      Zu den gleichrangigen Zielen des Gesetzes über Spielbanken im Freistaat Bayern (Spielbankgesetz) gehören die Verhinderung von Glücksspielsucht, die Bekämpfung von Spielsucht sowie der Jugend- und Spielerschutz. Außerdem soll der menschliche „Spieltrieb“ in geordnete Bahnen gelenkt und die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen gewährleistet werden. Die Erlaubnis für einen Staatsbetrieb darf nur dem Freistaat Bayern erteilt werden.

      Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Spielbankenmonopol in seinem Beschluss vom 26. März 2007 als verfassungsgemäß bestätigt, insbesondere da das staatliche Spielbankenmonopol konsequent auf das Ziel der Bekämpfung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtet ist. Das Spielbankgesetz begrenzt die Zahl der Spielbanken und beschränkt sie auf bestimmte Orte. Das Spielbankgesetz sichert über die Spielbankaufsicht den Vorrang der ordnungsrechtlichen Ziele vor den finanziellen Interessen des Staates. Die Gewinnorientierung steht nicht an oberster Stelle.

      Der Freistaat Bayern beschäftigt in seinen neun Spielbanken insgesamt über 700 Personen. Vor Ort haben die Spielbanken auch eine wichtige Funktion für die touristische Infrastruktur der Standortkommunen. Bei der Auswahl des Standorts der Spielbanken in Bayern kam strukturpolitischen Aspekten bewusst eine stärkere Rolle zu als einer rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise. Wenn es um die Durchführung von kulturellen Festivitäten geht, sind die Spielbanken zudem ein wichtiger Kooperationspartner für die Standortkommunen und sorgen damit für eine echte Bereicherung für das kulturelle Leben. Die staatlichen Spielbanken gewährleisten die Ziele des Spielbankgesetzes besser als private Unternehmen, bei denen zwangsläufig das wirtschaftliche Interesse im Vordergrund stehen muss. Die staatlichen Spielbanken in Bayern vermeiden diesen unausweichlichen Zielkonflikt.

    • 20.04.2018
      Reform der Grundsteuer: Wie soll ein künftiges Modell aussehen?
      Peter Winter, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags:
      mehr

      Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche die Einheitsbewertung als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Bundesgesetzgeber muss bis Ende des nächsten Jahres eine Neuregelung treffen. Die Neuregelung sollte einfach, fair sowie für Bürger und Unternehmen transparent und nachvollziehbar sein. Wir wollen Mehrbelastungen für Bürger und Unternehmen bei der Reform der Grundsteuer vermeiden. Auch die Förderung von bezahlbarem Wohnraum und Eigenheimen für Familien setzt eine planbare Grundsteuer voraus.

      Eine wertunabhängige „Einfach-Grundsteuer“ wäre daher das geeignete Reformmodell, um in prosperierenden Gegenden Deutschlands eine automatische Belastungsdynamik bei der Grundsteuer zu verhindern. Die „Einfach-Grundsteuer“ basiert auf dem Äquivalenzprinzip. Dahinter steht der Gedanke, dass Bürger und Unternehmen über die Grundsteuer an den Kosten beteiligt werden, die der Kommune durch das Vorhalten der Infrastruktur entstehen und die nicht über Beiträge oder Gebühren direkt und individuell von den Nutzern erhoben werden können. Die Grundsteuer sollte sich daher zukünftig ausschließlich nach physikalischen Größen bestimmen, nämlich der Grundstücksgröße und der Wohn- beziehungsweise Nutzflächen. Diese physikalischen Größen sind nämlich die wesentlichen Maßparameter für die Inanspruchnahme kommunaler Leistungen. Ein größeres Grundstück beziehungsweise Gebäude wird in der Regel einen höheren Aufwand für das Vorhalten der kommunalen Infrastruktur verursachen als kleinere.

      Auf die ermittelten Flächen werden dann Äquivalenzzahlen je Quadratmeter angewendet. Dabei sollte es unterschiedliche Äquivalenzzahlen für den Grund und Boden, für zu Wohnzwecken sowie für sonstige genutzte Gebäudeflächen geben. Der jeweilige Landesgesetzgeber soll die Höhe der Äquivalenzahlen für seinen Zuständigkeitsbereich eigenständig festlegen können. Der tatsächliche Grundstückswert oder die Investitionskosten spielen bei der „Einfach-Grundsteuer“ keine Rolle. Weiterhin haben die Städte und Gemeinden das Recht, die Höhe der Hebesätze für ihren Verantwortungsbereich selbständig zu regeln.

    • 09.10.2017
      Herbsttagung der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen am 9. und 10. Oktober 2017
      Die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund trafen sich zu ihrer Herbsttagung in Wiesbaden, um sich über aktuelle finanzpolitische Themen …
      mehr
      Die Sprecher befürworteten einstimmig zehn Punkte für die künftige Finanzpolitik von Bund und Ländern.

      Beschluss zur Tagung

    • ... weitere Artikel
    • 24.02.2017
      Wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten
      Die geplante Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten stand im Mittelpunkt eines Gesprächs zwischen der Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes …
      mehr

      Dr. Söder bekräftigte die Entscheidung, den Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. „Wir wollen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst, sondern vielmehr die hervorragenden Leistungen der bayerischen Beamten honorieren.“ Er sicherte zu, dem Bayerischen Landtag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung vorzulegen. Habermann wertete die Übertragung des Tarifergebnisses als wichtiges Signal. „Bayern lässt seine Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben, stärkt deren Motivation und sichert damit den Standortvorteil eines starken öffentlichen Dienstes!“

      Da nicht alle Tarifelemente auf das Bezügesystem der Beamten übertragbar sind, erhalten die aktiven Beamten als Ausgleich zusätzlich zur linearen Erhöhung eine Einmalzahlung in Höhe von 500,00 Euro. „Dies ist vor allem als ein weiteres Zeichen der Hochachtung gegenüber unseren Beamten zu verstehen“, erläuterte Heckner. Insbesondere bei der Bewältigung der Herausforderungen der Flüchtlingskrise und der Sicherheitslage habe der öffentliche Dienst in Bayern Großartiges geleistet. „Anders als in anderen Ländern, müssen die Beamten in Bayern nicht um diese Wertschätzung kämpfen, sondern wir erkennen sie mit unserer Beamtenpolitik an."

      Der Tarifabschluss und die Bezügeanpassung stellen keine zusätzliche Belastung für den bayerischen Haushalt dar. „Wir haben uns bereits im vergangen Jahr für eine Übertragung des zu erwartenden Tarifergebnisses eingesetzt und entsprechende Mittel im Haushalt 2017/2018 eingeplant“, so der Haushaltsausschussvorsitzende Winter.

      Der Tarifabschluss vom 17.02.2017 für den öffentlichen Dienst der Länder sieht im Wesentlichen eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Schritten vor: Rückwirkend ab 1. Januar 2017 sollen die Entgelte um 2,0 v.H., mindestens aber 75,00 Euro, steigen, ab 1. Januar 2018 dann nochmals um 2,35 v.H. Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden werden zu denselben Zeitpunkten um jeweils um 35 Euro erhöht. Außerdem wird in den Entgeltgruppen 9 bis 15 des TV-L in zwei Schritten, zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018, eine 6. Erfahrungsstufe eingeführt.

    • 16.12.2016
      Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018
      Diese Woche haben wir in der Plenarsitzung den Doppelhaushalt für die nächsten beiden Jahre beschlossen. „Unsere Hauptaufgabe ist es, die Lebensqualität der Menschen zu …
      mehr

      Zunächst bauen wir in den nächsten beiden Jahren weiter Schulden ab: jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro. Von den insgesamt mehr als 117 Milliarden Euro fließen zusätzliche Mittel beispielsweise in die Sicherheit: Bis 2020 werden zusätzlich 2.000 Polizeistellen geschaffen, davon allein die Hälfte im neuen Doppelhaushalt. Unsere Gemeinden, Landkreise und Bezirke erhalten im nächsten Jahr knapp 9 Milliarden Euro. Damit sorgen wir für solide Gemeindefinanzen in ganz Bayern. Daneben wird jeder dritte Euro in Bildung fließen.

      Bayern hat nun schon zum 12. und 13. Mal in Folge einen allgemeinen Haushalt ohne neue Schulden verabschiedet. „Dieser Haushalt ist die Grundlage für die erfolgreiche Weiterentwicklung Bayerns und ein Zeichen unserer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen“, erklärte der CSU-Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer.

    • 23.09.2016
      Steuerflucht von Großkonzernen – welche Schlupflöcher müssen gestopft werden?
      Standpunkt von Peter Winter für die Bayerische Staatszeitung
      mehr

      Peter Winter, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags:

      International aufgestellte Unternehmen prägen die Wirtschaft und sind eine wesentliche Quelle von Wachstum und Beschäftigung. Aktuell bewegt das Thema „Steuerdumping“, das heißt Gewinnverlagerungen und Steuervermeidungsstrategien, Politik und Öffentlichkeit. Es besteht die Gefahr einer Schwächung der öffentlichen Haushalte und einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu Lasten kleinerer und mittlerer Unternehmen.

      Das Problem der Steuerumgehung resultiert insbesondere daraus, dass die Staaten in ihrer Steuerpolitik weitgehend autonom handeln und einzelne Länder Investitionen durch niedrige Steuersätze oder gezielte Vergünstigungen fördern. Im Sinne der Steuergerechtigkeit müssen wir auf nationaler und internationaler Ebene möglichst alle Steuerschlupflöcher schließen. Grundprinzip sollte dabei sein, dass die Gewinne dort versteuert werden, wo die Wertschöpfung stattfindet. Das internationale Steuerrecht muss kompatibel zur Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft sein.

      Wir brauchen dafür vorrangig eine internationale Lösung. Ziel ist ein fairer Wettbewerb. Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung am 13. Juli 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen beschlossen. Ziel ist eine höhere Transparenz bei der Besteuerung internationaler Konzerne und eine bessere Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen in der EU. Zudem sollen weitere Steuervorschriften zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändert werden, um deutsche Besteuerungsrechte besser wahrnehmen zu können.

      Wir in Bayern haben mit der Gründung des Internationalen Steuerzentrums in München bereits am 22. Juli 2013 in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen. Das Internationale Steuerzentrum koordiniert die immer wichtiger werdenden grenzüberschreitenden Betriebsprüfungen. Es gibt bereits Kooperationen mit Italien, den Niederlanden, Österreich und Kroatien. Die EU-Kommission hat Bayern zu einer neu gegründeten Projektgruppe eingeladen, um die bayerischen Erfahrungen in ganz Europa nutzbar zu machen.
       

    • 22.07.2016
      Braucht es zusätzliche Einnahmequellen für die Kommunen und wenn ja, welche?
      Standpunkt von Peter Winter, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags, für die Bayerische Staatszeitung:
      mehr

      Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht, ihren Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Neben einem bestimmten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats und staatlichen Zuweisungen sind diese eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Die wichtigsten Gemeindesteuern sind die Gewerbe- und die Grundsteuer. Daneben können die Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, wie etwa eine Zweitwohnungssteuer oder die Hundesteuer.

      Stellt die Kommune ihren Bürgern öffentliche Einrichtungen zur Verfügung, so kann sie dafür Beiträge und Gebühren verlangen. Öffentliche Einrichtungen, für die häufig Benutzungsgebühren erhoben werden, sind zum Beispiel Wasser-, Strom-, Gas- oder Wärmeversorgung, Abwasser- oder Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Bäder, Friedhöfe und Märkte sowie örtliche Straßenbaumaßnahmen.

      Der Freistaat Bayern ist ein verlässlicher Partner seiner Kommunen. Das zeigt auch das Ergebnis des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2017 von Anfang Juli: Die bayerischen Kommunen erhalten nächstes Jahr vom Freistaat eine neue Rekordsumme von 8,82 Milliarden Euro – 2008 waren es noch 6,6 Milliarden Euro. Im Vergleich zu 2016 bedeutet dies ein Plus von rund 260 Millionen Euro, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Investitionen beim Bau von Schulen und Kindertagesstätten gesetzt wird.

      Die Bedeutung unserer Kommunen spiegelt sich auch in dem starken Anstieg der weiteren Leistungen an und für unsere Gemeinden: Dazu gehören insbesondere die Förderung der Breitbanderschließung und der Kinderbetreuung. Der Freistaat Bayern ersetzt seinen Kommunen – im Gegensatz zu anderen Ländern – zudem alle Kosten, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anfallen. Gleichzeitig drängen wir beim Bund auf weitere Entlastungen unserer Kommunen.

      Auch im bundesweiten Vergleich stehen die bayerischen Kommunen gut da: Die Bertelsmann Stiftung kommt in ihrer letzten Untersuchung über die Kommunalfinanzen in Deutschland zu dem Schluss: „In keinem anderen Bundesland nahmen die Kommunalhaushalte eine vergleichbar positive Entwicklung.“
       

    • 13.05.2016
      Solide Haushaltspolitik Bayerns fortsetzen
      Pressestatement von Fraktionsvorsitzendem Thomas Kreuzer und Markus Söder, Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
      mehr

      Bayern wird auch künftig keine neuen Schulden machen. „Bei uns in Bayern ist es fast schon selbstverständlich, im Vergleich der Länder allerdings nicht, dass wir auch künftig einen Haushalt ohne neue Schulden aufstellen werden“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer nach einem Gespräch der Arbeitskreisvorsitzenden mit dem Ministerpräsidenten, dem Staatskanzleichef und dem Finanzminister in der Staatskanzlei zum Doppelhaushalt 2017/2018.

      Kreuzer zufolge werden trotz großer Unwägbarkeiten durch die Flüchtlingskrise auch im neuen Doppelhaushalt alte Schulden zurückgezahlt. Seit 2012 bis Ende 2016 wird der Freistaat Bayern insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro seiner Altschulden getilgt haben. Der Anstieg von Ausgaben wird im Doppelhaushalt 2017/2018 jährlich auf rund drei Prozent begrenzt. Diese Begrenzung bezieht sich auf den Gesamthaushalt, nicht zwingend auf jeden Einzelhaushalt. Ziel bleibt es insgesamt, die Investitionsquote bei rund zwölf Prozent zu halten.

      Das Bestreben, das Ausgabenwachstum zu begrenzen, obwohl bei den Personalkosten Steigerungen absehbar sind und „wir enorme Anstrengungen bei der Flüchtlingskrise und für Integration unternehmen, können wir nur umsetzen, wenn wir deutliche politische Schwerpunkte setzen“, so der Fraktionsvorsitzende. Finanzminister Markus Söder setzt beim Thema Asyl auf den Bund: „Es wird entscheidend sein, dass wir beim Thema Asyl noch eine stärkere Unterstützung bekommen“, erklärte er. „Der Bund trägt schließlich auch die Verantwortung für die Flüchtlingspolitik“, so Söder abschließend. 
       

    • 14.04.2016
      Panama Papers: Welche Konsequenzen sind zu ziehen?
      Standpunkt von Ernst Weidenbusch für die Bayerische Staatszeitung
      mehr

      Die „Panama Papers“ machen deutlich: Wir brauchen im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen und Geldanlagen in Steueroasen wie Panama mehr Transparenz. Dabei dürfen wir jedoch das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Schnellschüsse à la „alle Offshore-Geschäfte verbieten“ sind der falsche Weg. Zum einen können wir einem anderen souveränen Staat keine Vorschriften machen, zum anderen sind nicht alle Offshore-Geschäfte automatisch kriminell. Die Geschäftsabwicklung über Finanzinstitutionen im Ausland ist zum Beispiel bei der Finanzierung von Flugzeugen oder Schiffen unerlässlich – und legal.

      Allerdings darf es kein Missverständnis geben: Illegale Transaktionen, Steuerflucht und Verschleierung von Geschäften werden in keiner Weise geduldet und müssen vollständig aufgeklärt werden. Hier ist vor allem der Bund gefordert. Nur durch entsprechende nationale Maßnahmen kann eine ordnungsgemäße Besteuerung in Deutschland ermöglicht werden. Wir fordern daher unter anderem, dass Banken und andere Dienstleister, die Geschäftsbeziehungen mit Briefkastenfirmen vermitteln oder herstellen, dies den Steuerbehörden melden müssen.

      Laut Medienberichten hat auch ein ehemaliges Tochterunternehmen der Bayerischen Landesbank (BayernLB), die „Banque LBLux“, Briefkastenfirmen in Panama vermittelt. Zwar hat die BayernLB ihre luxemburgische Tochterbank bereits 2013 verkauft, dennoch geht es uns um die Aufklärung des Sachverhalts. Wir begrüßen daher, dass die BayernLB bereits eine externe Überprüfung einer etwaigen Befassung der ehemaligen Tochter mit Briefkastenfirmen in Panama beauftragt hat. Über die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden wir uns im Landtag berichten lassen.

      Unsäglich ist in diesem Zusammenhang das teilweise vorschnelle Urteilen der Opposition. Mit unbewiesenen Unterstellungen und Behauptungen ist aktuell niemandem geholfen, aber vielen geschadet. Man darf nicht vergessen, dass die „Banque LBLux“ im Jahr 1973 gegründet wurde, eine eigenständige Verwaltungsaufsicht hatte und nach luxemburgischem Recht operierte. Daher wäre auch die Opposition gut damit beraten, erst die Untersuchungsergebnisse abzuwarten.

    • 02.04.2014
      Für ein wirtschaftlich erfolgreiches Europa
      Für die bayerische Wirtschaft ist die EU ein wichtiger Exportmarkt. Im Jahr 2013 flossen 53 Prozent der bayerischen Exporte in EU-Länder. Umgekehrt sind Bayern und Deutschland auch …
      mehr
      Für ein wirtschaftlich erfolgreiches Europa sei es besonders wichtig, den Trend zur Deindustrialisierung in einigen EU-Ländern zu stoppen, denn „Industrie ist die Zukunft und sorgt für Wachstum in anderen Branchen“, so der vbw-Präsident. Die EU müsse deshalb gerade auch die Innovationsregionen in Europa stärken, so CSU-Fraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer. Nur mit modernen Produktions- und Innovationsstandorten wie Bayern sei Europa im weltweiten Wettbewerb auch wirtschaftlich erfolgreich.

      Das Problem vieler EU-Länder ist die hohe Arbeitslosigkeit - gerade bei Jugendlichen. Das duale Ausbildungssystem müsse daher zum Exportschlager werden, denn es sei ein wichtiger Grund für die niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Bayern. Gaffal sprach sich für mehr Wettbewerb in Bayern, Deutschland und Europa aus. Dabei seien Wettbewerbsfähigkeit und Haushaltskonsolidierung zwei Seiten derselben Medaille. Eurobonds und Vergemeinschaftung der Schulden lehnt der Präsident der vbw ebenso wie die CSU-Landtagsfraktion strikt ab: „Man macht nicht die Schwachen stark, indem man die Starken schwächt.“

      „Europa steht für Freiheit, Frieden und Wohlstand – das soll auch in Zukunft so bleiben“, so das Fazit der Diskussion.
    • Artikelübersicht schließen
  • Pressemeldungen
    • 13.02.2019
      Thomas Kreuzer: Grundsteuer einfach und unbürokratisch gestalten
      „Es braucht eine einfache und rechtssichere Grundsteuer.“ Davon zeigt sich Thomas Kreuzer, der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, nach der heutigen Sitzung seiner …
      mehr

      Das ursprünglich von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegte Modell zur Grundsteuer hätte für die Besitzer der 36 Millionen Grundstücke, für Länder und Kommunen mehr Bürokratie bedeutet. „Ein derart kompliziertes, zeitaufwändiges und streitanfälliges Verfahren ist dem Bürger nicht zu vermitteln“, so Kreuzer. Für die Verwaltung würden allein in Bayern mehrere tausend neue Stellen gebraucht.

      „Auch das Anfang des Monats vorgestellte Eckpunktepapier hat die bayerische Staatsregierung völlig zu Recht immer kritisiert. Dabei handelt es sich immer noch um ‚Scholz-light‘“, merkt der CSU-Politiker an. Nach wie vor wäre demnach eine Bewertung der Immobilien erforderlich. „Bei steigenden Immobilienpreisen führt ein wertabhängiges Modell zu zukünftigen Steuererhöhungen durch die Hintertür“, ergänzt Kreuzer. Er fordert: „Das Wohnen darf sich gerade in den Ballungsräumen durch die Grundsteuer-Reform nicht zusätzlich verteuern. Eine wertabhängige Besteuerung würde die Mieten und die Baupreise in den Städten weiter in die Höhe treiben.“

      Der Freistaat Bayern macht sich für eine möglichst unbürokratische Steuerberechnung stark. Sie orientiert sich nach den Vorstellungen der CSU an der Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche. „Dieses Modell ist für Bürger, Unternehmen und Verwaltung leicht zu handhaben“,  so der CSU-Fraktionschef. Es gilt als nicht streitanfällig.

      Kreuzer fordert das Bundesfinanzministerium auf, im Sinne von Millionen von Eigentümern und Mietern endlich eine bürgerfreundliche Grundsteuer vorzulegen.
       

    • 13.02.2019
      Sandro Kirchner und Alexander König: Jetzt mit Impulsen die Unternehmen in Bayern stärken – Von Steuer und Bürokratie entlasten
      Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag will, dass sich das Landesparlament klar gegen  Steuererhöhungen positioniert. Steuererhöhungsplänen der Bundes-SPD will die Fraktion in …
      mehr

      In dem Dringlichkeitsantrag fordern die CSU-Abgeordneten vom Bund eine mittelstandsfreundliche Reform der Unternehmenssteuern. Ferner erwarten sie einen verbindlichen Fahrplan, der festlegt wann und wie der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft wird. Ferner wollen sie die Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen durch Steuergutschriften fördern.

      „Fast die Hälfte aller bayerischen Unternehmen sehen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen als Geschäftsrisiko. Sie nennen unter anderem die hohe Steuer- und Abgabenlast und die starke Regelungsdichte“, mahnt  Alexander König, stellvertretender Vorsitzender der CSU-Fraktion. Der Dringlichkeitsantrag fordert deshalb den Abbau bestehender Bürokratie im Steuerrecht. Als Beispiel werden kürzere Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen genannt. Die CSU-Fraktion fordert die Staatsregierung auf sich dafür einzusetzen, die am häufigsten von Unternehmen nachgefragten Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten.

      Auf internationaler Ebene vollziehe sich derzeit ein Wettbewerb bei Unternehmenssteuern, der vor allem durch die Reformen in den USA, Frankreich und Großbritannien angeheizt werde. „Ziel der bayerischen Steuerpolitik muss es daher sein, dass in Deutschland erwirtschaftete Gewinne im Inland versteuert werden. Wir wollen verhindern, dass Gewinne ins Ausland verlagert werden“, so Kirchner.

      „Es ist unverantwortlich, dass die SPD die Steuerschraube zum jetzigen Zeitpunkt anziehen will, um ihre internen Auseinandersetzungen zu kaschieren. Steuererhöhungen sind Gift für die Konjunktur und ein völlig falsches Signal an die Leistungsträger unserer Gesellschaft.“ Deutschland würde immer mehr in die Gruppe der Hochsteuerländer rutschen. „Wir brauchen eine wachstumsorientierte Steuerpolitik, die die Investitionen der bayerischen Unternehmen ankurbelt und den Zeichen am Horizont entgegenwirkt“, so der CSU-Wirtschaftspolitiker abschließend.
       

    • 12.02.2019
      Josef Zellmeier: Haushaltsausschuss genehmigt Stellen für unbürokratische und bürger-freundliche Verfahren an den unteren Naturschutzbehörden
      Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag hat heute die Sperre von acht Stellen an den unteren Naturschutzbehörden aufgehoben. „Die zusätzlichen …
      mehr

      Im Nachtragshaushalt 2018 wurden die Stellen für besonders geforderte Landratsämter als untere Naturschutzbehörden geschaffen. Sie sind für Fachkräfte des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgesehen. Das zur Genehmigung durch den Haushaltsausschuss notwendige Konzept des Bayerischen Umweltministeriums liegt nun vor. „Damit ist der Weg frei, die Stellen zu besetzen“, freut sich Zellmeier. Mit dem zusätzlichen Fachpersonal können geplante Vorhaben schneller und zielgerichtet abgewickelt werden.

      Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörden sind bei Genehmigungen von Straßen, Flughäfen, Leitungstrassen, Hochwasserschutzmaßnahmen und Wohngebieten beteiligt. „Zudem sind in vielen Verfahren Umweltverträglichkeitsprüfungen oder spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen erforderlich“, sagt Zellmeier.
       

    • 03.12.2018
      Thomas Huber: Bayernkoalition bringt mit neuem Kindergarten-Zuschuss weitere finanzielle Entlastung der Familien auf den Weg
      Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag begrüßt, dass der Freistaat ab Frühling 2019 nicht nur für das letzte, sondern auch für das erste und zweite Kindergartenjahr einen …
      mehr
      Der Ministerrat hat die zusätzliche und spürbare Entlastung der Eltern bei den Kosten der Kinderbetreuung auf den Weg gebracht. Huber betont weiter: „Wir werden als CSU-Fraktion parallel zu dieser Entlastung natürlich weiterhin intensiv in den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen, aber vor allem auch in weitere Qualitätsverbesserungen der Kinderbetreuung investieren. Dazu gehört, dass wir die Gewinnung von Fachkräften besonders ins Auge fassen. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu konkrete Maßnahmen vereinbart, die wir ebenfalls zügig umsetzen wollen.“

      Bereits seit 1. September erhalten in Bayern zudem alle Familien mit ein- und zweijährigen Kindern das neue Bayerische Familiengeld – unabhängig von ihrem Einkommen und für die Familien unbürokratisch. Das Familiengeld beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 250 Euro monatlich pro Kind, also bis zu 6.000 Euro. Ab dem dritten Kind sind es jeweils sogar 300 Euro monatlich und damit bis zu 7.200 Euro pro Kind.

    • 29.11.2018
      Josef Zellmeier und Wolfgang Fackler: SPD-Vorschlag zur Grundsteuerreform schafft ein Bürokratiemonster und verteuert Wohnraum
      „Die Idee von Olaf Scholz zur Grundsteuerreform ist völlig verfehlt. Er plant ein Bürokratiemonster und konterkariert mit seinem Kostenwertmodell die Forderungen seiner eigenen Partei …
      mehr

      „Für 42 Millionen Wohnungen in Deutschland, davon über 700.000 in München, eine solche Bewertung vorzunehmen, würde zahlreiche neue Finanzbeamte erfordern und bisherige Bemühungen zum Bürokratieabbau zunichtemachen. Wir brauchen keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Finanzbeamte, sondern eine Neuregelung, die einfach, fair sowie transparent und nachvollziehbar ist“, ergänzt Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. „Schließlich müssen den Worten von Bürokratieabbau auch Taten folgen, weshalb es nicht hinnehmbar ist, hier eine Chance verstreichen zu lassen.“

      Zellmeier weiter: „Neben der Vermeidung einer Mehrbelastung für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger muss eine schnelle Umsetzung sichergestellt sein, um die Einnahmen der 2056 Kommunen in Bayern nicht zu gefährden.“ Ferner dürfe die Reform nicht den Bemühungen des Staates zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum und Eigenheimen für Familien zuwiderlaufen. „Der Vorschlag von Olaf Scholz würde insbesondere in Ballungsräumen die Mieten befeuern und damit die Wohnsituation weiter verschärfen“, sagt Zellmeier. „Das zeigt wie schon beim Streit um das Familien- und Pflegegeld, dass die SPD jegliches Gefühl für Menschen mit geringem Einkommen verloren hat.“ Bayern favorisiert für die Grundsteuerreform stattdessen bereits seit Längerem das vorgeschlagene Flächenmodell, bei dem sich die Grundsteuer auf Basis einer Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche errechnet.
       

    • ... weitere Pressemitteilungen
    • 05.09.2018
      Thomas Kreuzer und Peter Winter: Jetzt ist die Zeit für einen stufenweisen und vollständigen Abbau des Soli!
      „Der Solidaritätszuschlag erfüllt fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr seinen ursprünglichen Zweck. Angesichts der Rekordsteuereinnahmen ist es jetzt an der Zeit, …
      mehr
      Der Plan sieht den vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags in drei Stufen von 2019 bis 2021 vor. „Damit entspricht der Plan dem klaren Fahrplan zur Abschaffung des Soli, den wir als CSU-Landtagsfraktion bereits mit unserem Antrag vom 27. Juni 2018 gefordert haben“, sagt Peter Winter, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags. Der Antrag ist über die Landtags-Drucksachennummer 17/22956 abrufbar.

      Die Rekordsteuereinnahmen der vergangenen Jahre und die aktuell erwirtschafteten Haushaltsüberschüsse würden eine noch stärkere Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rechtfertigen, die über die Vereinbarung im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene hinausgeht. „Die Soli-Abschaffung muss daher beschleunigt werden“, sagt Winter. „Dabei darf kein Steuerzahler willkürlich ausgeschlossen werden. Notwendig ist ein ganzheitliches Soli-Abschaffungsgesetz. Die Leistungsträger in der gesellschaftlichen Mitte haben zunehmend den Eindruck, dass die Entlastungen zu kurz greifen. Diesem Eindruck wollen wir entgegenwirken.“
    • 09.08.2018
      Thomas Kreuzer: Bund muss endlich bayerische Initiative zur Reduzierung von Kindergeldzahlungen ins Ausland umsetzen
      „Deutschland muss jetzt endlich handeln und die explodierenden Zahlungen von Kindergeld für im Ausland lebende Kinder eindämmen. Dazu gibt es schon länger eine Initiative des …
      mehr
      Wie jetzt durch Medienberichte bekannt wurde, ist die Zahl dieser Kinder alleine in den ersten sechs Monaten des Jahres noch mal 10 Prozent gewachsen. Dabei hat Deutschland im vergangenen Jahr bereits Kindergeld in Höhe von 343 Millionen Euro für Kinder gezahlt, die im Ausland leben. Das war 2017 schon fast zehnmal so viel wie 2010.

      Kreuzer mahnte: „Die aktuelle Rechtslage ist für die Familien, die mit ihren Kindern in Deutschland leben und höhere Lebenshaltungskosten haben als etwa in Rumänien und Bulgarien, nicht gerecht. Es ist aber elementar für unser Rechtssystem, dass es als gerecht und fair empfunden wird.“ Der CSU-Politiker warnte davor, das Thema noch weiter auf die lange Bank zu schieben. Nun, da auch SPD-Kommunalpolitiker aus anderen Bundesländern eine Änderung fordern, erhöhe sich die Chance für eine rasche Umsetzung. Die CSU und der Freistaat Bayern setzen sich dafür ein, dass das Kindergeld an die Lebenshaltungskosten in dem Land angepasst wird, in dem das Kind lebt. Der Freistaat Bayern hat bereits vor Monaten im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesantrag zur Kindergeldindexierung eingereicht (Bundesratsdrucksache 171/18). „Wir haben bereits einen konkreten Vorschlag vorgelegt. Ich vertraue darauf, dass die Bundes-SPD mehr auf ihre Praktiker aus anderen Bundesländern hört als auf die trotzigen Verweigerer aus dem SPD-Landesverband Bayern“, sagte der CSU-Politiker. SPD und Grüne hatten im Bayerischen Landtag gegen die CSU-Initiative „Materielle Gerechtigkeit schaffen – Kindergeld für im Ausland lebende Kinder indexieren“ gestimmt.

      Die CSU sieht darin auch eine Botschaft an die Europäische Union: „Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine zentrale europäische Errungenschaft. Da sind wir uns alle einig. Wir brauchen aber auch einen europäischen Konsens, dass ein geeintes Europa nicht bedeuten kann, dass Sozialleistungen unbegrenzt ins Ausland fließen können“, sagte der CSU-Fraktionschef abschließend.
    • 08.08.2018
      Alexander König und Ernst Weidenbusch: SPD inszeniert im Sommerloch scheinheilige GBW-„Zwischenbilanz“ – Vorwürfe sind und bleiben unsinnig
      „Mitten im Sommerloch wird die SPD zunehmend nervös. Fernab der Beweisaufnahme präsentiert die SPD eine sogenannte ‚Zwischenbilanz‘ zum unausweichlichen GBW-Verkauf. Dabei …
      mehr
      Die Beweisaufnahme endete vor zweieinhalb Wochen. „Es bleibt dabei: Der Verkauf der GBW-Anteile war aufgrund der Forderungen der EU-Kommission unausweichlich“, sagt der CSU-Landesbank-Experte Ernst Weidenbusch. „Einen Exklusivverkauf auf Basis eines Wertgutachtens hat die EU-Kommission trotz intensiver Bemühungen der Staatsregierung nicht gestattet. Die im Rahmen des Verkaufs vereinbarte Sozialcharta konnte bei der EU-Kommission nur auf massiven Druck des Freistaats Bayern durchgesetzt werden. Einen Kauf der GBW-Anteile durch den Freistaat Bayern hat die EU-Kommission faktisch verboten. Bei einem solchen Kauf hätte ein neues Beihilfeverfahren mit unkalkulierbaren Risiken für Mieter, Arbeitsplätze und Steuerzahler gedroht.“

      Zur Teilnahme von Christian Ude bei der SPD-Pressekonferenz sagt Weidenbusch: „Mit Ude spielt sich wieder einmal derselbe Mann als vermeintlicher Mieteranwalt auf, der nicht bereit war, für die GBW-Anteile ein angemessenes Angebot abzugeben. Ihm waren die Mieter nicht genug wert, als es darauf ankam, denn er war gegen die Aufbesserung des Kaufangebots der Kommunen. Schlimmer noch: Ude wollte die GBW-Anteile unter Marktpreis kaufen und anschließend einen Teil mit Gewinn weiterverkaufen. Damit hat er sich als Spekulant entlarvt.“ Die SPD bemühe „einen vermeintlichen Experten, der an keiner einzigen Sitzung des Ausschusses teilgenommen hat und dem von Rechts wegen keine Ausschussakten vorliegen können“, so Weidenbusch. „Das Gebaren unterstreicht einmal mehr, dass die Vorwürfe der Opposition völlig unsinnig sind und bleiben. Die Öffentlichkeit wird von der SPD bewusst getäuscht.“
    • 20.07.2018
      Alexander König und Ernst Weidenbusch: Zeugeneinvernahme von Ministerpräsident Söder entlarvt erneut unsinnige GBW-Vorwürfe – Opposition muss sich entschuldigen
      Die Zeugeneinvernahme von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat gezeigt, dass sich sämtliche Vorwürfe der Opposition in Sachen GBW in Luft auflösen. „Außer Spesen …
      mehr
      „Nach der heutigen Zeugeneinvernahme von Ministerpräsident Dr. Markus Söder steht endgültig fest, dass an den Vorwürfen nichts dran ist. Markus Söder gebührt stattdessen großer Dank. Er hat durch großen persönlichen Einsatz das EU-Beihilfeverfahren zur Bayerischen Landesbank zu einem guten Ende gebracht, sodass die BayernLB gerettet werden konnte und erheblicher Schaden vom bayerischen Steuerzahler abgewendet wurde. Das sollte auch die Opposition anerkennen.“

      Die Opposition hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder wider besseres Wissens der Lüge bezichtigt, kritisiert Ernst Weidenbusch, CSU-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Untersuchungsausschusses. „Dabei ist es die Opposition, die die Öffentlichkeit belügt. Da sämtliche Vorwürfe vollständig in sich zusammengefallen sind, muss sich die Opposition bei Markus Söder entschuldigen. Wer wie Natascha Kohnen ständig Anstand, Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit einfordert, muss sich selbst daran messen lassen.“

      Zum Ende der Beweisaufnahme steht fest, dass die Staatsregierung zum Verkauf der GBW-Anteile durch die Bayerische Landesbank im April 2013 immer die Wahrheit gesagt hat. „Der Verkauf der GBW-Anteile war aufgrund der Forderungen der EU-Kommission unausweichlich“, so König. „Einen Exklusivverkauf auf Basis eines Wertgutachtens hat die EU-Kommission trotz intensiver Bemühungen der Staatsregierung verboten. Die im Rahmen des Verkaufs vereinbarte Sozialcharta konnte bei der EU-Kommission nur auf massiven Druck des Freistaats Bayern durchgesetzt werden. Einen Kauf der GBW-Anteile durch den Freistaat Bayern hat die EU-Kommission faktisch verboten. Bei einem solchen Kauf hätte ein neues Beihilfeverfahren mit unkalkulierbaren Risiken gedroht.“

      Das ist das, was Söder auch bereits 2012 gesagt hat, etwa am 19. März gegenüber dem SPD-Abgeordneten Halbleib auf eine Schriftliche Anfrage. Söder damals wörtlich: „Ein Erwerb der GBW AG durch den Freistaat Bayern scheidet aus. Gegebenenfalls würde bei einem Erwerb durch den Freistaat die Gefahr eines neuen EU-Beihilfeverfahren drohen, wenn der Freistaat mit einem Kauf der GBW AG indirekt neue staatliche Hilfen gewähren würde.“ Die EU-Kommission hat diese Angaben im maßgeblichen Beihilfebescheid C(2013) 507 bestätigt: „Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass ein Erwerb durch den Freistaat Bayern im Rahmen eines Bieterverfahrens die Prüfung eines weiteren Beihilfentatbestandes nach sich ziehen könnte.“
    • 17.07.2018
      Peter Winter zur Expertenanhörung zum Mieterschutz in Bayern: „GBW-Mieter sind gut geschützt!“
      Die Situation von GBW-Mietern ist auch im Vergleich mit Wohnungen von kommunalen Wohnungsunternehmen gut. Das gilt vor allem im Hinblick auf Mietentwicklungen und Wohnungsverkäufe, den …
      mehr

      „Wegen der EU-rechtlichen Vorgaben aus dem EU-Beihilfeverfahren zur Bayerischen Landesbank wollten wir die GBW-Wohnungen nicht einfach isoliert betrachten, sondern zum Vergleich eigentlich ähnliche EU-Beihilfeverfahren wie etwa der Landesbank Baden-Württemberg und deren ehemaliger Immobilientochter heranziehen. Aber selbst wenn man die EU-Auflagen ausblendet und auf den Mieterschutz bei Wohnungsunternehmen ohne EU-Auflagen abstellt, sind die Mieter gut geschützt. Die im EU-Beihilfeverfahren auf Druck der Bayerischen Staatsregierung vereinbarte Sozialcharta ging an die Grenze des EU-rechtlich Machbaren, viel wichtiger aber ist: Sie wird tatsächlich umgesetzt“, so Peter Winter, finanzpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion und Vorsitzender des Haushalts-ausschusses im Bayerischen Landtag.

      „Die Schutzklauseln der Sozialcharta wurden soweit wie möglich in die Mietverträge integriert und den Mietern damit individuell einklagbare Rechte verschafft“, betonte Ernst Weidenbusch, Berichterstatter der CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss für die staatlichen Beteiligungen. „GBW-Mieter sind im Ergebnis sogar besser geschützt als Mieter am freien Wohnungsmarkt“, erklärte Weidenbusch. Die Einhaltung der Sozialcharta wird zudem regelmäßig von Wirtschaftsprüfern kontrolliert. Bisher wurde die Einhaltung der Sozialcharta in den öffentlich einsehbaren Prüfberichten stets bestätigt.

      „Die Fragen der Opposition zur Expertenanhörung zeigen, dass es ihr hier wie beim aktuellen Untersuchungsausschuss nur um reinen Wahlkampf geht, aber nicht um echte Sachaufklärung oder gar um Verbesserungen für die Mieter. Denn es handelt sich schließlich bei der GBW AG nicht um eine aktuelle, sondern um eine ehemalige Beteiligung der BayernLB, die 2013 nach den zwingenden Vorgaben der EU-Kommission in einem diskriminierungsfreien Bieterverfahren durch die BayernLB verkauft werden musste,“ so zusammenfassend Weidenbusch.

      Das Thema GBW war bereits eines der zentralen Themen des letzten SPD-Spitzenkandidaten Christian Ude bei der vorangegangenen Landtagswahl. Eine eingehende Aufarbeitung des Themas einschließlich einer Expertenanhörung zum Mieterschutz wäre also in den ganzen letzten fünf Jahren möglich gewesen. Die Opposition muss sich deswegen die Frage gefallen lassen, warum sie die Expertenanhörung erst jetzt so kurz vor der Landtagswahl beantragt hat. Getreu dem Motto der Freien Wähler gilt wohl aber auch hier, dass in der Politik „eben nicht jeder Zeitpunkt gleich günstig ist.“
       

    • 09.07.2018
      Ernst Weidenbusch: Vorwürfe der Opposition zum GBW-Verkauf brechen in sich zusammen
      Auch die neuesten Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss belegen, dass der Verkauf der GBW-Anteile durch die Bayerische Landesbank an einen privaten Bieter unausweichlich war. Der zuständige …
      mehr
      Dazu sagt Ernst Weidenbusch, Abgeordneter der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und Mitglied des Untersuchungsausschusses: „Nachdem alle bisherigen Zeugen im Untersuchungsausschuss die Unvermeidbarkeit des Verkaufs der GBW bestätigt haben, ist damit auch die Behauptung widerlegt, die GBW hätte exklusiv an das kommunale Konsortium verkaufen können.“ Es bleibe dabei, dass der Verkauf der Anteile faktisch verboten war. „Die Vorwürfe der Opposition brechen damit endgültig in sich zusammen“, so Weidenbusch.

    • 25.06.2018
      Ernst Weidenbusch: Es bleibt dabei, die EU hat dem Freistaat verboten, die Anteile der GBW zu erwerben
      „Es bleibt dabei: Der Verkauf der GBW-Anteile war unausweichlich. Die EU hat dem Freistaat faktisch verboten, die GBW dem Freistaat zu übertragen oder zu verkaufen.“ Zu diesem …
      mehr
      „Auch der Zeuge Dr. Joachim Schütze kannte keinen konkreten Fall, in dem die EU einen Immobilien-Kauf durch einen Staat auf Basis eines Wertgutachtens akzeptiert hätte, sondern nur ein Urteil des EUGH, das genau das Gegenteil bestätigt“, so der CSU-Abgeordnete Weidenbusch.  Schütze ist Rechtsanwalt der Kanzlei Clifford Chance, die damals den Freistaat Bayern beraten hatte. 
       
      Zu einem etwaigen Kauf der Anteile durch den Freistaat sagte der Zeuge ausdrücklich: „Die Kommission wollte es einfach nicht und hat maximalen Druck aufgebaut.“
    • 19.06.2018
      Alexander König und Ernst Weidenbusch: EU-Kommission bestätigt: GBW-Verkauf war faktisch unausweichlich
      Auch die Stellungnahme der EU-Kommission bestätigt, dass die Bayerische Landesbank mit dem Verkauf der GBW-Anteile richtig gehandelt hat. „Es bleibt dabei: Der Verkauf der GBW-Anteile durch …
      mehr

      „Die EU-Kommission bestätigt unsere Auffassung“, so König. Erstens gehörte laut dem Schreiben der EU-Kommission die GBW nicht zum Kerngeschäft der BayernLB. Zweitens war ein Kauf der Anteile durch den Freistaat faktisch ausgeschlossen, da der Freistaat dafür das höchste Gebot hätte abgeben müssen und somit eine Summe oberhalb des Marktpreises hätte bezahlen müssen, den private Bieter bereit waren zu zahlen. Das hätte ein Beihilfeverfahren ausgelöst.

      Weitere Erhellung könnten auch die persönlichen Aussagen von Mitarbeitern der EU-Kommission bringen. Dass die EU-Kommission das verweigert und sich nur schriftlich äußert, kritisiert der CSU-Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch. „Soweit die EU-Kommission die falsche Darstellung des ehemaligen Vizepräsidenten der EU-Kommission, Joaquín Almunia, formal rechtfertigen will, ist dies politisch verständlich. Es spricht jedoch Bände, dass die EU-Kommission keinem einzigen Zeugen eine Aussagegenehmigung erteilt hat“, so Weidenbusch.

      Die EU-Kommission stellt in der Stellungnahme vom 18. Juni 2018 schriftlich fest:

      „In §31 Umstrukturierungsmitteilung stellt die Kommission insoweit generell fest, dass zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrung alle Beteiligungen, die nicht zur Erhaltung der Lebensfähigkeit der Bank notwendig sind, veräußert werden sollten, damit die Kommission zu einem positiven Ergebnis bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Beihilfe kommen kann. Die GBW gehörte nicht zum Kerngeschäft der BayernLB (siehe Erwägungsgrund 205 und 206 der Entscheidung) und war zudem eine wesentliche Beteiligung (Tabelle 12 der Entscheidung.“

      „Punkt 11 des Zusagenkatalogs legt fest, dass die GBW-Anteile zu veräußern sind. Wie unter den Äußerungen zu Frage 1 bereits festgestellt, war der Verkauf jedenfalls geeignet, dazu beizutragen, die Bedingungen der Umstrukturierungsmitteilung zu erfüllen. Da die vorgeschlagenen Beteiligungsverkäufe bereits im ursprünglichen Umstrukturierungsplan enthalten waren, wurde sie im Verlauf des förmlichen Verfahrend nicht mehr gesondert thematisiert. Über den Verkauf der GBW-Anteile im Speziellen wurde erste am Ende des Verfahrens auf Grundlage des vorgelegten Zusagenkatalogs hinsichtlich der Verkaufsmodalitäten gesprochen.“

      Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte sich noch als Finanzminister intensiv dafür eingesetzt, einen Exklusivverkauf der GBW-Anteile auf Basis eines Wertgutachtens zu erreichen. Aber die EU-Kommission hat dem im März 2012 eine Absage erteilt und die Durchführung eines Bieterverfahrens gefordert. So führte etwa der Zeuge Häusler zu den Versuchen eines  Exklusivverkauf an die Kommunen aus: „Im März 2012 jedenfalls war das ganz große Stoppzeichen der EU-Kommission. Denn bis zum März war eines passiert: Die LBBW hatte nämlich in Stuttgart ihre Wohnungsbaugesellschaft in einem Bieterverfahren mit guten Ergebnissen verkauft, und dadurch sagte Herr Lienemeyer von der EU-Kommission: Wenn das in Stuttgart geht, dann muss das bei euch in München ja auch machbar sein.“

      „Daraus wird deutlich, dass die EU-Kommission einen Exklusivverkauf an die Kommunen verboten hat – und zwar insbesondere deswegen, weil unter Grün-Rot in Stuttgart beim Verkauf der dortigen Wohnungsbaugesellschaft auch kein Exklusivverkauf, sondern ein Verkauf im Rahmen eines Bieterverfahrens durchgeführt wurde“, erklärt der Ausschussvorsitzende König. „Dementsprechend ordnete die EU-Kommission final auch die Durchführung eines Bieterverfahrens an.“ Wörtlich heißt es im maßgeblichen Bescheid C(2013) 507: „Entsprechend Vorgabe der EU-Kommission werden die Anteile an der GBW AG im Rahmen eines an Wettbewerbsgrundsätzen orientierten Bieterverfahrens veräußert.“

       

       

    • 08.06.2018
      Ernst Weidenbusch: Alle Zeugen bestätigen GBW-Verkaufszwang durch die EU – Ex-Wettbewerbskommissar Almunia spielte falsches Spiel
      „Elf Zeugen, also praktisch eine ganze Fußball-Mannschaft, hat der GBW-Untersuchungsausschuss bisher gehört – und alle haben die gleiche Meinung: Die EU hat die BayernLB …
      mehr
      Weidenbusch: „Traurig, dass die EU ihren Beamten keine Aussagegenehmigung erteilt, sonst könnten wir vor dem Untersuchungsausschuss in München klären, wer hier ein falsches Spiel getrieben hat.“ Eine Ahnung davon hätten die Ausschussmitglieder schon bei der Aussage des Bank-Mitarbeiters Jan Stechele bekommen: „Herr Lienemeyer von der EU hat uns gesagt, entweder Ihr macht das so, wie wir wollen, oder wir machen Euch platt, so wie die WestLB.“

      Der Ex-BayernLB-Vorstandschef Gerd Häusler sagte am Freitag aus, dass Almunia immer wieder Dinge behauptet habe, die nicht gestimmt hätten, und weitgehend keine Ahnung von den Verhandlungen gehabt habe. Häusler: „Almunia hat überhaupt nicht mitverhandelt und war daher weitgehend unwissend. Er hat daher vielfach Dinge behauptet, die vollkommen falsch waren.“ Ex-BayernLB-Vorstandschef Michael Kemmer erklärte zu Almunias Schweigen, dieser habe als Sozialist nicht als derjenige dastehen wollen, der die Münchner Mieter quäle. Der Verkauf der GBW sei ausschließlich Folge des EU-Beihilfe-Verfahrens.

      Weidenbusch ist mit den Vorgängen um den GBW-Verkauf intensiv vertraut. Er war von 2008 bis 2013 Vorsitzender der Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB.
    • 08.06.2018
      Alexander König: Verkauf der GBW-Anteile war unausweichlich
      „Die Staatsregierung hat zum Verkauf der GBW-Anteile durch die Bayerische Landesbank im April 2013 immer die Wahrheit gesagt. Das hat die Vernehmung der ersten sieben Zeugen des …
      mehr
      In den Sitzungen hat sich laut König erneut herauskristallisiert, dass auch der vom Freistaat Bayern mehrfach in Brüssel unterbreitete Vorschlag, einen Exklusivverkauf der GBW-Anteile an ein kommunales Konsortium zu ermöglichen, von der EU-Kommission abgelehnt wurde. Das würden sowohl die Zeugenbefragung als auch die vorliegenden Akten belegen. „Auch der im Rahmen des Verkaufs vereinbarten Sozialcharta stand die EU-Kommission anfangs skeptisch gegenüber“, sagt König. „Sie konnte nur auf massiven Druck des Freistaats Bayern vereinbart werden.“

      Wären die Forderungen der EU-Kommission nicht erfüllt worden, hätte der BayernLB – wie etwa der WestLB – die Abwicklung gedroht, betont der CSU-Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch. Weidenbusch ist Mitglied des Untersuchungsausschusses und war 2008 bis 2013 Vorsitzender der Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB. „Die GBW-Anteile hätten dann im Rahmen der Abwicklung auch verkauft werden müssen“, sagt Weidenbusch. „Zusätzlich wäre durch eine Abwicklung erheblicher Schaden für die bayerischen Steuerzahler entstanden.“

      Zum immer wieder thematisierten Kauf der GBW-Anteile durch den Freistaat selbst – auch im Zusammenhang mit Äußerungen des ehemaligen Vizepräsidenten der EU-Kommission, Joaquín Almunia – führt Weidenbusch aus: „Einen etwaigen Kauf der GBW-Anteile durch den Freistaat selbst verwies ein beteiligter Zeuge in den Bereich der Illusion.“ Eine Teilnahme des Freistaats am Bieterverfahren wäre faktisch nicht möglich gewesen. Der Zeuge führte zu den Vorgaben der EU-Kommission in seiner Aussage aus: „Meine Bewertung ist ganz klar, dass der Freistaat Bayern nicht erwerben kann.“

      Zu Behauptungen der SPD-Fraktion in einer Pressemitteilung, die BayernLB sei nicht durch Vorgaben der EU-Kommission zu einem Verkauf verpflichtet gewesen, stellt der Ausschussvorsitzende König klar: „Die bisherigen Zeugen haben uns das Gegenteil bestätigt: Die EU-Kommission stellte bezüglich der zu verkaufenden Beteiligungen immer weiterreichende Forderungen an die Bank. Die EU-Kommission hat immer mehr gefordert.“ Der Abgeordnete Weidenbusch stellt nach der bisherigen Beweisaufnahme fest: „Mit ihren Falschbehauptungen beweist die Opposition aufs Neue, dass sie an wirklicher Aufklärung überhaupt kein Interesse hat. Es geht der Opposition ausschließlich um ein durchschaubares Wahlkampfmanöver.“ Die Ergebnisse seien für die Opposition entsprechend unbequem. „Dass die Opposition die Öffentlichkeit hierbei schamlos mit Unwahrheiten bedient, zeigt, dass der Opposition zu Wahlkampfzwecken mittlerweile offensichtlich ziemlich jedes Mittel recht ist.“
    • 08.05.2018
      Thomas Kreuzer: Die Eigenständigkeit der Kommunen ist durch Verbote der Grünen und durch die Freibiermentalität der Freien Wähler gefährdet
      mehr
    • 18.12.2017
      Thomas Kreuzer und Peter Winter: 75 Millionen Euro für ein Bündel von Maßnahmen in ganz Bayern
      mehr
    • 07.12.2017
      Peter Winter: Haushaltsausschuss im Bayerischen Landtag steht voll hinter dem neuen Konzerthaus – Keine Änderung am Zeitplan vorgenommen
      mehr
    • 07.12.2017
      Bernhard Seidenath und Klaus Holetschek: Geburtshilfe flächendeckend sichern – „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ trägt Handschrift der CSU-Fraktion
      mehr
    • 29.11.2017
      Dr. Florian Herrmann und Otto Lederer: Von „sollen“ zu „können“ – Kommunen brauchen weiterhin flexible Handhabe bei Straßenausbaubeiträgen
      mehr
    • 08.11.2017
      Dr. Florian Herrmann zu Straßenausbau-Beiträgen: Freie Wähler sorgen mit populistischer Kehrtwende für Unruhe
      mehr
    • 10.10.2017
      Peter Winter und Berthold Rüth: Bayern lässt kommunale Schwimmbäder nicht untergehen – Arbeitsgruppe will Fördermöglichkeiten ausloten
      mehr
    • 18.07.2017
      Erwin Huber begrüßt Förderprogramm „Digitalbonus.Bayern“ – Kleine und mittelständische Betriebe rüsten sich für die digitale Zukunft
      mehr
    • 28.04.2017
      Thomas Kreuzer: NRW muss seiner desaströsen Wirtschaftspolitik ein Ende setzen und sich ein Beispiel an Bayerns solider Finanz- und Investitionspolitik nehmen
      mehr
    • 12.03.2017
      Dr. Florian Herrmann und Petra Guttenberger: Rückkehr zum alten Sitzverteilungsverfahren stärkt die Kommunen - Verfahren mehrfach höchstrichterlich bestätigt
      mehr
    • 19.02.2017
      Kerstin Schreyer und Dr. Franz Rieger: Gerade in einer instabileren Welt wird Europa dringender gebraucht denn je - EU muss sich auf die großen Dinge konzentrieren
      mehr
    • 17.02.2017
      Peter Winter und Dr. Florian Herrmann: Der Freistaat unterstützt seine Kommunen im Bereich Asyl schon heute stärker als andere Bundesländer – Bayern gibt Milliarden an seine Kommunen
      mehr
    • 09.12.2016
      Ingrid Heckner und Wolfgang Fackler: Mehr Beihilfe während Elternzeit – CSU-Fraktion stärkt Familien im öffentlichen Dienst
      mehr
    • 24.11.2016
      Peter Winter und Wolfgang Fackler: Leistung muss sich lohnen – Zeit für steuerliche Entlastungen auf Bundesebene
      mehr
    • 23.11.2016
      Peter Winter und Markus Blume: Mehr als 11 Millionen Euro zusätzlich für Medien und Digitalisierung – Lokalfernsehen künftig in HD-Qualität
      mehr
    • 16.11.2016
      Klaus Steiner: Internationale Krisen ohne Entwicklungshilfe nicht zu lösen
      mehr
    • 28.10.2016
      Bernhard Seidenath und Klaus Holetschek: Manipulationen bei Krankenkassenfinanzierung unterbinden – CSU-Fraktion fordert Reform des Risikostrukturausgleichs
      mehr
    • 27.10.2016
      Oliver Jörg und Prof. Dr. Gerhard Waschler: Mehr als 7 Millionen Euro zusätzlich für Bildung, Wissenschaft und Kultur
      mehr
    • 21.10.2016
      Peter Winter: SPD nimmt Schuldenkönig zum Vorbild – Bayern braucht keine Steuer-Tipps vom NRW-Finanzminister
      mehr
    • 20.10.2016
      Thomas Kreuzer und Peter Winter: Bayern noch lebenswerter machen – CSU-Fraktion bringt Millionen-Investition auf den Weg
      mehr
    • 13.09.2016
      Ingrid Heckner: Erster Preis für das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern – CSU-Fraktion maßgeblich an Gestaltung beteiligt
      mehr
    • 19.08.2016
      Eberhard Rotter: In Luftschlössern kann man leider nicht wohnen
      mehr
    • 16.08.2016
      Erwin Huber zu Flexi-Steuer für Kraftstoffe: „Unsinn aus dem Hause Gabriel“
      mehr
    • 20.07.2016
      Karl Freller und Peter Winter: Immobilienerwerber bei Kreditvergaben nicht benachteiligen
      mehr
    • 16.06.2016
      Dr. Otto Hünnerkopf und Eric Beißwenger: Keine Schnellschüsse bei Verbraucherschutz – Veterinärverwaltung ohne Vorfestlegungen prüfen
      mehr
    • 25.04.2016
      Peter Winter zum ORH-Bericht 2016: Kritik der Opposition an Haushaltspolitik ist scheinheilig
      mehr
    • 21.04.2016
      Peter Winter zur Gleichstellung von Rettungshelfern: Getöse der Opposition ist Lärm um nichts
      mehr
    • 01.04.2016
      Dr. Florian Herrmann und Kerstin Schreyer-Stäblein: Kreiszahl Pi gesetzlich auf 3,0 festlegen – CSU-Landtagsfraktion will Schüler und Sachaufwandsträger entlasten
      mehr
    • 30.03.2016
      Thomas Kreuzer: Grüne gehen unehrlich mit den Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen um – Das Prinzip ‚linke Tasche – rechte Tasche‘ soll wahre Kosten verschleiern
      mehr
    • 18.03.2016
      Kerstin Schreyer-Stäblein und Gudrun Brendel-Fischer warnen vor Bürokratie bei Ganztagsangeboten in der Schule
      mehr
    • 11.12.2015
      Peter Winter: SPD-Kritik an Schlüsselzuweisungen ist überzogen und fehlgeleitet – Einsatz für Flüchtlings-Obergrenze wäre sinnvoller
      mehr
    • 12.11.2015
      Bernhard Seidenath und Harald Kühn: Mehr Geld für ein gesünderes Bayern
      mehr
    • 11.11.2015
      Peter Winter und Oliver Jörg: Ein deutlicher Aufschlag für die Kultur – Mehr als 9,5 Millionen Euro zusätzlich für Musik, Kunst und Denkmalpflege in ganz Bayern
      mehr
    • 29.10.2015
      Markus Blume und Klaus Stöttner: CSU-Fraktion fördert den Bereich Medien und Digitalisierung mit zusätzlichen rund 2,3 Millionen Euro
      mehr
    • 26.10.2015
      Thomas Kreuzer: Wer neue Schulden aufnehmen will, gibt zu, dass wir uns Flüchtlinge aktuell nicht mehr leisten können
      mehr
    • 23.10.2015
      Thomas Kreuzer und Peter Winter: Rund 9 Millionen Euro für noch bessere Lebensqualität
      mehr
    • 22.10.2015
      Peter Winter und Dr. Florian Herrmann: Zusätzliche 10 Millionen Euro für innere Sicherheit – Große Investition in Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
      mehr
    • 21.10.2015
      Peter Winter und Joachim Unterländer: Mehr als 15 Millionen Euro zusätzlich für Barrierefreiheit – CSU-Landtagsfraktion ist Schrittmacher bei Investitionen für Menschen mit Behinderungen
      mehr
    • 21.07.2015
      Thomas Kreuzer: Flächendeckenden Wunsch der Bevölkerung nach Betreuungsgeld nicht ignorieren – Länder sollen Zahlungen mit Bundesmitteln weiterführen
      mehr
    • 20.07.2015
      Prof. Dr. Gerhard Waschler und Peter Winter: Bildung für junge Flüchtlinge ist Thema bei Diskussionen über Nachtragshaushalt
      mehr
    • 14.07.2015
      Ingrid Heckner Beamtenversorgung ist zukunftsfest – Grüne verstehen Konzept des Pensionsfonds nicht
      mehr
    • 07.07.2015
      Fraktion begrüßt mögliche Lösung des Rechtsstreits zwischen Bayern und Österreich wegen Hypo Alpe Adria
      mehr
    • 24.06.2015
      Dr. Florian Herrmann und Manfred Ländner: Geld- und Freizeitausgleich für Polizeieinsatz bei G7-Gipfel
      mehr
    • 19.05.2015
      Thomas Kreuzer und Guido Wolf: Erhalt von Arbeitsplätzen hat höchste Priorität – gemeinsame Eckpunkte der Vorsitzenden von CSU-Landtagsfraktion und CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg zur Reform der Erbschaftsteuer
      mehr
    • 16.04.2015
      Bernhard Seidenath: CSU-Fraktion steht an der Seite der Hausärzte
      mehr
    • 25.03.2015
      Thomas Kreuzer: Konzept ‚Moderner Staat‘ der CSU-Fraktion ist die Antwort auf viele vom ORH aufgeworfene Fragen
      mehr
    • 18.03.2015
      Dr. Ute Eiling-Hütig zum Equal Pay Day: Ursachen von Lohnungleichheit bekämpfen – Informationsvideo soll Anliegen unterstützen
      mehr
    • 12.03.2015
      Petra Guttenberger: Offen und transparent geführte Selbstverständnisdebatte ist gute Basis für Zukunft der bayerischen Justiz
      mehr
    • 11.03.2015
      Thomas Kreuzer: Wir brauchen eine arbeitsplatzfreundliche Erbschaftssteuer für unsere Familienunternehmen
      mehr
    • 02.03.2015
      Kerstin Schreyer-Stäblein: Vorschlag nach Offenlegung aller Gehälter stammt aus Absurdistan – SPD-Ministerin Schwesig säht Misstrauen und Neid
      mehr
    • 23.02.2015
      Karl Freller: Fahimi muss sich bei Arbeitgebern für Beleidigungen entschuldigen – CSU-Fraktion erneuert Forderung nach Bürokratieabbau beim Mindestlohn
      mehr
    • 07.05.2014
      Thomas Kreuzer und Thomas Huber: „Aktives Gegensteuern Bayerns beim demografischen Wandel“
      mehr
    • Übersicht schließen
Mitglieder
  • Vorsitzender
    Josef Zellmeier
  • Stellvertr. Vorsitzender
    Hans Herold
  • Mitglieder
    Martin Bachhuber
  • Johannes Hintersberger
  • Michael Hofmann
  • Dr. Gerhard Hopp
  • Harald Kühn
  • Steffen Vogel
  • Ernst Weidenbusch
  • Georg Winter
FraktionsTV
Erklärfilm Bayern schuldenfrei 2030
...weitere Videos
Dokumente
  • Positionspapier der Jungen Gruppe vom 19.03.2013
Sitemap
Kontakt
Presse
Newsletter
Impressum
Datenschutz
  • Unsere Politik
    Alle Arbeitskreise
    Alle Arbeitsgruppen
    Alle Projektgruppen
    Gesamtfraktion
  • Abgeordnete
    Abgeordnete von A bis Z
    Fraktionsvorstand
    Sprecher
    Staatsregierung
  • Presse
    Pressemitteilungen
    Pressefotos
    FraktionsTV
    Termine/Veranstaltungen
    Presse-Abo
    Pressekontakt
  • Service
    Herzkammer - Das Magazin der CSU Fraktion
    Weitere Publikationen
    Newsletter
    Termine/Veranstaltungen
    Bildergalerie
    Antragssuche
    Kontakt
    Geschäftsstelle
    Impressum
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Login
Scroll
OK
Die Seite speichert Informationen in Cookies und verwendet das Webanalyse-Tool etracker. Mit der Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden. Mehr Informationen und Widerruf.