Zu den gleichrangigen Zielen des Gesetzes über Spielbanken im Freistaat Bayern (Spielbankgesetz) gehören die Verhinderung von Glücksspielsucht, die Bekämpfung von Spielsucht sowie der Jugend- und Spielerschutz. Außerdem soll der menschliche „Spieltrieb“ in geordnete Bahnen gelenkt und die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen gewährleistet werden. Die Erlaubnis für einen Staatsbetrieb darf nur dem Freistaat Bayern erteilt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Spielbankenmonopol in seinem Beschluss vom 26. März 2007 als verfassungsgemäß bestätigt, insbesondere da das staatliche Spielbankenmonopol konsequent auf das Ziel der Bekämpfung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtet ist. Das Spielbankgesetz begrenzt die Zahl der Spielbanken und beschränkt sie auf bestimmte Orte. Das Spielbankgesetz sichert über die Spielbankaufsicht den Vorrang der ordnungsrechtlichen Ziele vor den finanziellen Interessen des Staates. Die Gewinnorientierung steht nicht an oberster Stelle.
Der Freistaat Bayern beschäftigt in seinen neun Spielbanken insgesamt über 700 Personen. Vor Ort haben die Spielbanken auch eine wichtige Funktion für die touristische Infrastruktur der Standortkommunen. Bei der Auswahl des Standorts der Spielbanken in Bayern kam strukturpolitischen Aspekten bewusst eine stärkere Rolle zu als einer rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise. Wenn es um die Durchführung von kulturellen Festivitäten geht, sind die Spielbanken zudem ein wichtiger Kooperationspartner für die Standortkommunen und sorgen damit für eine echte Bereicherung für das kulturelle Leben. Die staatlichen Spielbanken gewährleisten die Ziele des Spielbankgesetzes besser als private Unternehmen, bei denen zwangsläufig das wirtschaftliche Interesse im Vordergrund stehen muss. Die staatlichen Spielbanken in Bayern vermeiden diesen unausweichlichen Zielkonflikt.
Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche die Einheitsbewertung als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Bundesgesetzgeber muss bis Ende des nächsten Jahres eine Neuregelung treffen. Die Neuregelung sollte einfach, fair sowie für Bürger und Unternehmen transparent und nachvollziehbar sein. Wir wollen Mehrbelastungen für Bürger und Unternehmen bei der Reform der Grundsteuer vermeiden. Auch die Förderung von bezahlbarem Wohnraum und Eigenheimen für Familien setzt eine planbare Grundsteuer voraus.
Eine wertunabhängige „Einfach-Grundsteuer“ wäre daher das geeignete Reformmodell, um in prosperierenden Gegenden Deutschlands eine automatische Belastungsdynamik bei der Grundsteuer zu verhindern. Die „Einfach-Grundsteuer“ basiert auf dem Äquivalenzprinzip. Dahinter steht der Gedanke, dass Bürger und Unternehmen über die Grundsteuer an den Kosten beteiligt werden, die der Kommune durch das Vorhalten der Infrastruktur entstehen und die nicht über Beiträge oder Gebühren direkt und individuell von den Nutzern erhoben werden können. Die Grundsteuer sollte sich daher zukünftig ausschließlich nach physikalischen Größen bestimmen, nämlich der Grundstücksgröße und der Wohn- beziehungsweise Nutzflächen. Diese physikalischen Größen sind nämlich die wesentlichen Maßparameter für die Inanspruchnahme kommunaler Leistungen. Ein größeres Grundstück beziehungsweise Gebäude wird in der Regel einen höheren Aufwand für das Vorhalten der kommunalen Infrastruktur verursachen als kleinere.
Auf die ermittelten Flächen werden dann Äquivalenzzahlen je Quadratmeter angewendet. Dabei sollte es unterschiedliche Äquivalenzzahlen für den Grund und Boden, für zu Wohnzwecken sowie für sonstige genutzte Gebäudeflächen geben. Der jeweilige Landesgesetzgeber soll die Höhe der Äquivalenzahlen für seinen Zuständigkeitsbereich eigenständig festlegen können. Der tatsächliche Grundstückswert oder die Investitionskosten spielen bei der „Einfach-Grundsteuer“ keine Rolle. Weiterhin haben die Städte und Gemeinden das Recht, die Höhe der Hebesätze für ihren Verantwortungsbereich selbständig zu regeln.
Dr. Söder bekräftigte die Entscheidung, den Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. „Wir wollen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst, sondern vielmehr die hervorragenden Leistungen der bayerischen Beamten honorieren.“ Er sicherte zu, dem Bayerischen Landtag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung vorzulegen. Habermann wertete die Übertragung des Tarifergebnisses als wichtiges Signal. „Bayern lässt seine Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben, stärkt deren Motivation und sichert damit den Standortvorteil eines starken öffentlichen Dienstes!“
Da nicht alle Tarifelemente auf das Bezügesystem der Beamten übertragbar sind, erhalten die aktiven Beamten als Ausgleich zusätzlich zur linearen Erhöhung eine Einmalzahlung in Höhe von 500,00 Euro. „Dies ist vor allem als ein weiteres Zeichen der Hochachtung gegenüber unseren Beamten zu verstehen“, erläuterte Heckner. Insbesondere bei der Bewältigung der Herausforderungen der Flüchtlingskrise und der Sicherheitslage habe der öffentliche Dienst in Bayern Großartiges geleistet. „Anders als in anderen Ländern, müssen die Beamten in Bayern nicht um diese Wertschätzung kämpfen, sondern wir erkennen sie mit unserer Beamtenpolitik an."
Der Tarifabschluss und die Bezügeanpassung stellen keine zusätzliche Belastung für den bayerischen Haushalt dar. „Wir haben uns bereits im vergangen Jahr für eine Übertragung des zu erwartenden Tarifergebnisses eingesetzt und entsprechende Mittel im Haushalt 2017/2018 eingeplant“, so der Haushaltsausschussvorsitzende Winter.
Der Tarifabschluss vom 17.02.2017 für den öffentlichen Dienst der Länder sieht im Wesentlichen eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Schritten vor: Rückwirkend ab 1. Januar 2017 sollen die Entgelte um 2,0 v.H., mindestens aber 75,00 Euro, steigen, ab 1. Januar 2018 dann nochmals um 2,35 v.H. Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden werden zu denselben Zeitpunkten um jeweils um 35 Euro erhöht. Außerdem wird in den Entgeltgruppen 9 bis 15 des TV-L in zwei Schritten, zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018, eine 6. Erfahrungsstufe eingeführt.
Zunächst bauen wir in den nächsten beiden Jahren weiter Schulden ab: jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro. Von den insgesamt mehr als 117 Milliarden Euro fließen zusätzliche Mittel beispielsweise in die Sicherheit: Bis 2020 werden zusätzlich 2.000 Polizeistellen geschaffen, davon allein die Hälfte im neuen Doppelhaushalt. Unsere Gemeinden, Landkreise und Bezirke erhalten im nächsten Jahr knapp 9 Milliarden Euro. Damit sorgen wir für solide Gemeindefinanzen in ganz Bayern. Daneben wird jeder dritte Euro in Bildung fließen.
Bayern hat nun schon zum 12. und 13. Mal in Folge einen allgemeinen Haushalt ohne neue Schulden verabschiedet. „Dieser Haushalt ist die Grundlage für die erfolgreiche Weiterentwicklung Bayerns und ein Zeichen unserer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen“, erklärte der CSU-Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer.
Peter Winter, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags:
International aufgestellte Unternehmen prägen die Wirtschaft und sind eine wesentliche Quelle von Wachstum und Beschäftigung. Aktuell bewegt das Thema „Steuerdumping“, das heißt Gewinnverlagerungen und Steuervermeidungsstrategien, Politik und Öffentlichkeit. Es besteht die Gefahr einer Schwächung der öffentlichen Haushalte und einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu Lasten kleinerer und mittlerer Unternehmen.
Das Problem der Steuerumgehung resultiert insbesondere daraus, dass die Staaten in ihrer Steuerpolitik weitgehend autonom handeln und einzelne Länder Investitionen durch niedrige Steuersätze oder gezielte Vergünstigungen fördern. Im Sinne der Steuergerechtigkeit müssen wir auf nationaler und internationaler Ebene möglichst alle Steuerschlupflöcher schließen. Grundprinzip sollte dabei sein, dass die Gewinne dort versteuert werden, wo die Wertschöpfung stattfindet. Das internationale Steuerrecht muss kompatibel zur Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft sein.
Wir brauchen dafür vorrangig eine internationale Lösung. Ziel ist ein fairer Wettbewerb. Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung am 13. Juli 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen beschlossen. Ziel ist eine höhere Transparenz bei der Besteuerung internationaler Konzerne und eine bessere Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen in der EU. Zudem sollen weitere Steuervorschriften zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändert werden, um deutsche Besteuerungsrechte besser wahrnehmen zu können.
Wir in Bayern haben mit der Gründung des Internationalen Steuerzentrums in München bereits am 22. Juli 2013 in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen. Das Internationale Steuerzentrum koordiniert die immer wichtiger werdenden grenzüberschreitenden Betriebsprüfungen. Es gibt bereits Kooperationen mit Italien, den Niederlanden, Österreich und Kroatien. Die EU-Kommission hat Bayern zu einer neu gegründeten Projektgruppe eingeladen, um die bayerischen Erfahrungen in ganz Europa nutzbar zu machen.
Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht, ihren Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Neben einem bestimmten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats und staatlichen Zuweisungen sind diese eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Die wichtigsten Gemeindesteuern sind die Gewerbe- und die Grundsteuer. Daneben können die Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, wie etwa eine Zweitwohnungssteuer oder die Hundesteuer.
Stellt die Kommune ihren Bürgern öffentliche Einrichtungen zur Verfügung, so kann sie dafür Beiträge und Gebühren verlangen. Öffentliche Einrichtungen, für die häufig Benutzungsgebühren erhoben werden, sind zum Beispiel Wasser-, Strom-, Gas- oder Wärmeversorgung, Abwasser- oder Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Bäder, Friedhöfe und Märkte sowie örtliche Straßenbaumaßnahmen.
Der Freistaat Bayern ist ein verlässlicher Partner seiner Kommunen. Das zeigt auch das Ergebnis des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2017 von Anfang Juli: Die bayerischen Kommunen erhalten nächstes Jahr vom Freistaat eine neue Rekordsumme von 8,82 Milliarden Euro – 2008 waren es noch 6,6 Milliarden Euro. Im Vergleich zu 2016 bedeutet dies ein Plus von rund 260 Millionen Euro, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Investitionen beim Bau von Schulen und Kindertagesstätten gesetzt wird.
Die Bedeutung unserer Kommunen spiegelt sich auch in dem starken Anstieg der weiteren Leistungen an und für unsere Gemeinden: Dazu gehören insbesondere die Förderung der Breitbanderschließung und der Kinderbetreuung. Der Freistaat Bayern ersetzt seinen Kommunen – im Gegensatz zu anderen Ländern – zudem alle Kosten, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anfallen. Gleichzeitig drängen wir beim Bund auf weitere Entlastungen unserer Kommunen.
Auch im bundesweiten Vergleich stehen die bayerischen Kommunen gut da: Die Bertelsmann Stiftung kommt in ihrer letzten Untersuchung über die Kommunalfinanzen in Deutschland zu dem Schluss: „In keinem anderen Bundesland nahmen die Kommunalhaushalte eine vergleichbar positive Entwicklung.“
Bayern wird auch künftig keine neuen Schulden machen. „Bei uns in Bayern ist es fast schon selbstverständlich, im Vergleich der Länder allerdings nicht, dass wir auch künftig einen Haushalt ohne neue Schulden aufstellen werden“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer nach einem Gespräch der Arbeitskreisvorsitzenden mit dem Ministerpräsidenten, dem Staatskanzleichef und dem Finanzminister in der Staatskanzlei zum Doppelhaushalt 2017/2018.
Kreuzer zufolge werden trotz großer Unwägbarkeiten durch die Flüchtlingskrise auch im neuen Doppelhaushalt alte Schulden zurückgezahlt. Seit 2012 bis Ende 2016 wird der Freistaat Bayern insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro seiner Altschulden getilgt haben. Der Anstieg von Ausgaben wird im Doppelhaushalt 2017/2018 jährlich auf rund drei Prozent begrenzt. Diese Begrenzung bezieht sich auf den Gesamthaushalt, nicht zwingend auf jeden Einzelhaushalt. Ziel bleibt es insgesamt, die Investitionsquote bei rund zwölf Prozent zu halten.
Das Bestreben, das Ausgabenwachstum zu begrenzen, obwohl bei den Personalkosten Steigerungen absehbar sind und „wir enorme Anstrengungen bei der Flüchtlingskrise und für Integration unternehmen, können wir nur umsetzen, wenn wir deutliche politische Schwerpunkte setzen“, so der Fraktionsvorsitzende. Finanzminister Markus Söder setzt beim Thema Asyl auf den Bund: „Es wird entscheidend sein, dass wir beim Thema Asyl noch eine stärkere Unterstützung bekommen“, erklärte er. „Der Bund trägt schließlich auch die Verantwortung für die Flüchtlingspolitik“, so Söder abschließend.
Die „Panama Papers“ machen deutlich: Wir brauchen im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen und Geldanlagen in Steueroasen wie Panama mehr Transparenz. Dabei dürfen wir jedoch das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Schnellschüsse à la „alle Offshore-Geschäfte verbieten“ sind der falsche Weg. Zum einen können wir einem anderen souveränen Staat keine Vorschriften machen, zum anderen sind nicht alle Offshore-Geschäfte automatisch kriminell. Die Geschäftsabwicklung über Finanzinstitutionen im Ausland ist zum Beispiel bei der Finanzierung von Flugzeugen oder Schiffen unerlässlich – und legal.
Allerdings darf es kein Missverständnis geben: Illegale Transaktionen, Steuerflucht und Verschleierung von Geschäften werden in keiner Weise geduldet und müssen vollständig aufgeklärt werden. Hier ist vor allem der Bund gefordert. Nur durch entsprechende nationale Maßnahmen kann eine ordnungsgemäße Besteuerung in Deutschland ermöglicht werden. Wir fordern daher unter anderem, dass Banken und andere Dienstleister, die Geschäftsbeziehungen mit Briefkastenfirmen vermitteln oder herstellen, dies den Steuerbehörden melden müssen.
Laut Medienberichten hat auch ein ehemaliges Tochterunternehmen der Bayerischen Landesbank (BayernLB), die „Banque LBLux“, Briefkastenfirmen in Panama vermittelt. Zwar hat die BayernLB ihre luxemburgische Tochterbank bereits 2013 verkauft, dennoch geht es uns um die Aufklärung des Sachverhalts. Wir begrüßen daher, dass die BayernLB bereits eine externe Überprüfung einer etwaigen Befassung der ehemaligen Tochter mit Briefkastenfirmen in Panama beauftragt hat. Über die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden wir uns im Landtag berichten lassen.
Unsäglich ist in diesem Zusammenhang das teilweise vorschnelle Urteilen der Opposition. Mit unbewiesenen Unterstellungen und Behauptungen ist aktuell niemandem geholfen, aber vielen geschadet. Man darf nicht vergessen, dass die „Banque LBLux“ im Jahr 1973 gegründet wurde, eine eigenständige Verwaltungsaufsicht hatte und nach luxemburgischem Recht operierte. Daher wäre auch die Opposition gut damit beraten, erst die Untersuchungsergebnisse abzuwarten.
Das ursprünglich von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegte Modell zur Grundsteuer hätte für die Besitzer der 36 Millionen Grundstücke, für Länder und Kommunen mehr Bürokratie bedeutet. „Ein derart kompliziertes, zeitaufwändiges und streitanfälliges Verfahren ist dem Bürger nicht zu vermitteln“, so Kreuzer. Für die Verwaltung würden allein in Bayern mehrere tausend neue Stellen gebraucht.
„Auch das Anfang des Monats vorgestellte Eckpunktepapier hat die bayerische Staatsregierung völlig zu Recht immer kritisiert. Dabei handelt es sich immer noch um ‚Scholz-light‘“, merkt der CSU-Politiker an. Nach wie vor wäre demnach eine Bewertung der Immobilien erforderlich. „Bei steigenden Immobilienpreisen führt ein wertabhängiges Modell zu zukünftigen Steuererhöhungen durch die Hintertür“, ergänzt Kreuzer. Er fordert: „Das Wohnen darf sich gerade in den Ballungsräumen durch die Grundsteuer-Reform nicht zusätzlich verteuern. Eine wertabhängige Besteuerung würde die Mieten und die Baupreise in den Städten weiter in die Höhe treiben.“
Der Freistaat Bayern macht sich für eine möglichst unbürokratische Steuerberechnung stark. Sie orientiert sich nach den Vorstellungen der CSU an der Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche. „Dieses Modell ist für Bürger, Unternehmen und Verwaltung leicht zu handhaben“, so der CSU-Fraktionschef. Es gilt als nicht streitanfällig.
Kreuzer fordert das Bundesfinanzministerium auf, im Sinne von Millionen von Eigentümern und Mietern endlich eine bürgerfreundliche Grundsteuer vorzulegen.
In dem Dringlichkeitsantrag fordern die CSU-Abgeordneten vom Bund eine mittelstandsfreundliche Reform der Unternehmenssteuern. Ferner erwarten sie einen verbindlichen Fahrplan, der festlegt wann und wie der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft wird. Ferner wollen sie die Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen durch Steuergutschriften fördern.
„Fast die Hälfte aller bayerischen Unternehmen sehen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen als Geschäftsrisiko. Sie nennen unter anderem die hohe Steuer- und Abgabenlast und die starke Regelungsdichte“, mahnt Alexander König, stellvertretender Vorsitzender der CSU-Fraktion. Der Dringlichkeitsantrag fordert deshalb den Abbau bestehender Bürokratie im Steuerrecht. Als Beispiel werden kürzere Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen genannt. Die CSU-Fraktion fordert die Staatsregierung auf sich dafür einzusetzen, die am häufigsten von Unternehmen nachgefragten Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten.
Auf internationaler Ebene vollziehe sich derzeit ein Wettbewerb bei Unternehmenssteuern, der vor allem durch die Reformen in den USA, Frankreich und Großbritannien angeheizt werde. „Ziel der bayerischen Steuerpolitik muss es daher sein, dass in Deutschland erwirtschaftete Gewinne im Inland versteuert werden. Wir wollen verhindern, dass Gewinne ins Ausland verlagert werden“, so Kirchner.
„Es ist unverantwortlich, dass die SPD die Steuerschraube zum jetzigen Zeitpunkt anziehen will, um ihre internen Auseinandersetzungen zu kaschieren. Steuererhöhungen sind Gift für die Konjunktur und ein völlig falsches Signal an die Leistungsträger unserer Gesellschaft.“ Deutschland würde immer mehr in die Gruppe der Hochsteuerländer rutschen. „Wir brauchen eine wachstumsorientierte Steuerpolitik, die die Investitionen der bayerischen Unternehmen ankurbelt und den Zeichen am Horizont entgegenwirkt“, so der CSU-Wirtschaftspolitiker abschließend.
Im Nachtragshaushalt 2018 wurden die Stellen für besonders geforderte Landratsämter als untere Naturschutzbehörden geschaffen. Sie sind für Fachkräfte des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgesehen. Das zur Genehmigung durch den Haushaltsausschuss notwendige Konzept des Bayerischen Umweltministeriums liegt nun vor. „Damit ist der Weg frei, die Stellen zu besetzen“, freut sich Zellmeier. Mit dem zusätzlichen Fachpersonal können geplante Vorhaben schneller und zielgerichtet abgewickelt werden.
Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörden sind bei Genehmigungen von Straßen, Flughäfen, Leitungstrassen, Hochwasserschutzmaßnahmen und Wohngebieten beteiligt. „Zudem sind in vielen Verfahren Umweltverträglichkeitsprüfungen oder spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen erforderlich“, sagt Zellmeier.
„Für 42 Millionen Wohnungen in Deutschland, davon über 700.000 in München, eine solche Bewertung vorzunehmen, würde zahlreiche neue Finanzbeamte erfordern und bisherige Bemühungen zum Bürokratieabbau zunichtemachen. Wir brauchen keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Finanzbeamte, sondern eine Neuregelung, die einfach, fair sowie transparent und nachvollziehbar ist“, ergänzt Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. „Schließlich müssen den Worten von Bürokratieabbau auch Taten folgen, weshalb es nicht hinnehmbar ist, hier eine Chance verstreichen zu lassen.“
Zellmeier weiter: „Neben der Vermeidung einer Mehrbelastung für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger muss eine schnelle Umsetzung sichergestellt sein, um die Einnahmen der 2056 Kommunen in Bayern nicht zu gefährden.“ Ferner dürfe die Reform nicht den Bemühungen des Staates zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum und Eigenheimen für Familien zuwiderlaufen. „Der Vorschlag von Olaf Scholz würde insbesondere in Ballungsräumen die Mieten befeuern und damit die Wohnsituation weiter verschärfen“, sagt Zellmeier. „Das zeigt wie schon beim Streit um das Familien- und Pflegegeld, dass die SPD jegliches Gefühl für Menschen mit geringem Einkommen verloren hat.“ Bayern favorisiert für die Grundsteuerreform stattdessen bereits seit Längerem das vorgeschlagene Flächenmodell, bei dem sich die Grundsteuer auf Basis einer Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche errechnet.
„Wegen der EU-rechtlichen Vorgaben aus dem EU-Beihilfeverfahren zur Bayerischen Landesbank wollten wir die GBW-Wohnungen nicht einfach isoliert betrachten, sondern zum Vergleich eigentlich ähnliche EU-Beihilfeverfahren wie etwa der Landesbank Baden-Württemberg und deren ehemaliger Immobilientochter heranziehen. Aber selbst wenn man die EU-Auflagen ausblendet und auf den Mieterschutz bei Wohnungsunternehmen ohne EU-Auflagen abstellt, sind die Mieter gut geschützt. Die im EU-Beihilfeverfahren auf Druck der Bayerischen Staatsregierung vereinbarte Sozialcharta ging an die Grenze des EU-rechtlich Machbaren, viel wichtiger aber ist: Sie wird tatsächlich umgesetzt“, so Peter Winter, finanzpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion und Vorsitzender des Haushalts-ausschusses im Bayerischen Landtag.
„Die Schutzklauseln der Sozialcharta wurden soweit wie möglich in die Mietverträge integriert und den Mietern damit individuell einklagbare Rechte verschafft“, betonte Ernst Weidenbusch, Berichterstatter der CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss für die staatlichen Beteiligungen. „GBW-Mieter sind im Ergebnis sogar besser geschützt als Mieter am freien Wohnungsmarkt“, erklärte Weidenbusch. Die Einhaltung der Sozialcharta wird zudem regelmäßig von Wirtschaftsprüfern kontrolliert. Bisher wurde die Einhaltung der Sozialcharta in den öffentlich einsehbaren Prüfberichten stets bestätigt.
„Die Fragen der Opposition zur Expertenanhörung zeigen, dass es ihr hier wie beim aktuellen Untersuchungsausschuss nur um reinen Wahlkampf geht, aber nicht um echte Sachaufklärung oder gar um Verbesserungen für die Mieter. Denn es handelt sich schließlich bei der GBW AG nicht um eine aktuelle, sondern um eine ehemalige Beteiligung der BayernLB, die 2013 nach den zwingenden Vorgaben der EU-Kommission in einem diskriminierungsfreien Bieterverfahren durch die BayernLB verkauft werden musste,“ so zusammenfassend Weidenbusch.
Das Thema GBW war bereits eines der zentralen Themen des letzten SPD-Spitzenkandidaten Christian Ude bei der vorangegangenen Landtagswahl. Eine eingehende Aufarbeitung des Themas einschließlich einer Expertenanhörung zum Mieterschutz wäre also in den ganzen letzten fünf Jahren möglich gewesen. Die Opposition muss sich deswegen die Frage gefallen lassen, warum sie die Expertenanhörung erst jetzt so kurz vor der Landtagswahl beantragt hat. Getreu dem Motto der Freien Wähler gilt wohl aber auch hier, dass in der Politik „eben nicht jeder Zeitpunkt gleich günstig ist.“
„Die EU-Kommission bestätigt unsere Auffassung“, so König. Erstens gehörte laut dem Schreiben der EU-Kommission die GBW nicht zum Kerngeschäft der BayernLB. Zweitens war ein Kauf der Anteile durch den Freistaat faktisch ausgeschlossen, da der Freistaat dafür das höchste Gebot hätte abgeben müssen und somit eine Summe oberhalb des Marktpreises hätte bezahlen müssen, den private Bieter bereit waren zu zahlen. Das hätte ein Beihilfeverfahren ausgelöst.
Weitere Erhellung könnten auch die persönlichen Aussagen von Mitarbeitern der EU-Kommission bringen. Dass die EU-Kommission das verweigert und sich nur schriftlich äußert, kritisiert der CSU-Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch. „Soweit die EU-Kommission die falsche Darstellung des ehemaligen Vizepräsidenten der EU-Kommission, Joaquín Almunia, formal rechtfertigen will, ist dies politisch verständlich. Es spricht jedoch Bände, dass die EU-Kommission keinem einzigen Zeugen eine Aussagegenehmigung erteilt hat“, so Weidenbusch.
Die EU-Kommission stellt in der Stellungnahme vom 18. Juni 2018 schriftlich fest:
„In §31 Umstrukturierungsmitteilung stellt die Kommission insoweit generell fest, dass zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrung alle Beteiligungen, die nicht zur Erhaltung der Lebensfähigkeit der Bank notwendig sind, veräußert werden sollten, damit die Kommission zu einem positiven Ergebnis bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Beihilfe kommen kann. Die GBW gehörte nicht zum Kerngeschäft der BayernLB (siehe Erwägungsgrund 205 und 206 der Entscheidung) und war zudem eine wesentliche Beteiligung (Tabelle 12 der Entscheidung.“
„Punkt 11 des Zusagenkatalogs legt fest, dass die GBW-Anteile zu veräußern sind. Wie unter den Äußerungen zu Frage 1 bereits festgestellt, war der Verkauf jedenfalls geeignet, dazu beizutragen, die Bedingungen der Umstrukturierungsmitteilung zu erfüllen. Da die vorgeschlagenen Beteiligungsverkäufe bereits im ursprünglichen Umstrukturierungsplan enthalten waren, wurde sie im Verlauf des förmlichen Verfahrend nicht mehr gesondert thematisiert. Über den Verkauf der GBW-Anteile im Speziellen wurde erste am Ende des Verfahrens auf Grundlage des vorgelegten Zusagenkatalogs hinsichtlich der Verkaufsmodalitäten gesprochen.“
Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte sich noch als Finanzminister intensiv dafür eingesetzt, einen Exklusivverkauf der GBW-Anteile auf Basis eines Wertgutachtens zu erreichen. Aber die EU-Kommission hat dem im März 2012 eine Absage erteilt und die Durchführung eines Bieterverfahrens gefordert. So führte etwa der Zeuge Häusler zu den Versuchen eines Exklusivverkauf an die Kommunen aus: „Im März 2012 jedenfalls war das ganz große Stoppzeichen der EU-Kommission. Denn bis zum März war eines passiert: Die LBBW hatte nämlich in Stuttgart ihre Wohnungsbaugesellschaft in einem Bieterverfahren mit guten Ergebnissen verkauft, und dadurch sagte Herr Lienemeyer von der EU-Kommission: Wenn das in Stuttgart geht, dann muss das bei euch in München ja auch machbar sein.“
„Daraus wird deutlich, dass die EU-Kommission einen Exklusivverkauf an die Kommunen verboten hat – und zwar insbesondere deswegen, weil unter Grün-Rot in Stuttgart beim Verkauf der dortigen Wohnungsbaugesellschaft auch kein Exklusivverkauf, sondern ein Verkauf im Rahmen eines Bieterverfahrens durchgeführt wurde“, erklärt der Ausschussvorsitzende König. „Dementsprechend ordnete die EU-Kommission final auch die Durchführung eines Bieterverfahrens an.“ Wörtlich heißt es im maßgeblichen Bescheid C(2013) 507: „Entsprechend Vorgabe der EU-Kommission werden die Anteile an der GBW AG im Rahmen eines an Wettbewerbsgrundsätzen orientierten Bieterverfahrens veräußert.“