Drucksachennummer: 17/22981
27.06.2018
Antrag der Abgeordneten
Kreitmair Anton
Kreitmair Anton
CSU
Flächensparen durch Parkhäuser und Tiefgaragen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich gegenüber dem Bund für Regelungen im Bauplanungsrecht einzusetzen, wonach Stellplätze bei Bauvorhaben mit einem bauordnungsrechtlichen Stellplatzbedarf von mindestens 30 Stellplätzen grundsätzlich tief- oder mehrgeschossig zu errichten sind, vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen in einem Bebauungsplan.
Es ist Staatsziel den Flächenverbrauch zu reduzieren. Derzeit werden in ganz Bayern großflächige ebenerdige Parkplätze genehmigt, da die Fläche für ebenerdige Parkplätze günstiger zu erwerben ist, als mehrstöckige Lösungen zu suchen und zu realisieren. Kommunen stehen bei der Ansiedlung von Gewerben untereinander in Konkurrenz, deshalb ist es notwendig hierfür eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden. Sonst würden Kommunen, die eine flächensparende - und damit teurere Lösung anbieten - benachteiligt.