Initiatoren:
Huber Erwin, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Huber Erwin, Winter Peter, Blume Markus, Brannekämper Robert, Flierl Alexander, Holetschek Klaus, Dr. Huber Martin, König Alexander, Kreitmair Anton, Lorenz Andreas, Nussel Walter, Rotter Eberhard, Schorer Angelika, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Winter Georg, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Weidenbusch Ernst, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Haderthauer Christine, Kirchner Sandro, Dr. Schwartz Harald,
Drucksachennummer: 17/13821
26.10.2016
Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Huber Erwin, Winter Peter, Blume Markus, Brannekämper Robert, Flierl Alexander, Holetschek Klaus, Dr. Huber Martin, König Alexander, Kreitmair Anton, Lorenz Andreas, Nussel Walter, Rotter Eberhard, Schorer Angelika, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Winter Georg, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Weidenbusch Ernst, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Haderthauer Christine, Kirchner Sandro, Dr. Schwartz Harald
Huber Erwin
und Fraktion CSU
Strukturen der Autobahnverwaltung in Bayern erhalten und Auftragsverwaltung für die Bundesstraßen in Bayern sichern
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag begrüßt den Verhandlungserfolg der Staatsregierung zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs und nimmt zur Kenntnis, dass es im Rahmen der Verhandlungen zu einer Zuständigkeitsverlagerung bei Planung, Bau und Erhaltung von Bundesautobahnen kommt. Ursächlich ist aus unserer Sicht dafür eine Unfähigkeit und Unwilligkeit einzelner Länder, die Bundesauftragsverwaltung ordnungsgemäß umzusetzen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für einen Verbleib der Auftragsverwaltung für die Bundesstraßen bei der anstehenden Grundgesetzänderung einzusetzen. Die Bundestraßen sollen in jedem Fall in bayerischer Verwaltung bleiben.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für einen Erhalt der bestens bewährten bayerischen Strukturen der Autobahndirektionen, ihrer Dienststellen und Meistereien einzusetzen.
Der Landtag begrüßt ferner, dass die Mittel für das Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) über 2019 hinaus fortgeführt werden und damit auch in Bayern zusätzliche Gelder für Nahverkehrsprojekte zur Verfügung stehen.
Der Beschluss zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 in Berlin ist als Kompromiss zu werten.
Die mit diesen Verhandlungen in Zusammenhang gebrachte Reform der Bundesauftragsverwaltung sieht vor, eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr einzusetzen und das unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz (Ermächtigungen in Art. 90 GG) festzuschreiben. Es ist für Bayern nun notwendig, die entsprechenden Eckpunkte für die Ausgestaltung zeitnah festzulegen: dies betrifft u.a. Zeitplan, Regelungen in der Übergangsphase, Übergang von Personal-, Pensions- und Sachmitteln.
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