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Gute Bildung durch Präsenzunterricht und Digitalisierung voranbringen

18.09.2020 - Dringlichkeitsantrag | 18/9841

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, , Winfried Bausback, , Alexander König, , Tobias Reiß, , Tanja Schorer-Dremel, , Wolfgang Fackler, , Thomas Huber, , Gerhard Waschler, , Volker Bauer, , Gudrun Brendel-Fischer, , Holger Dremel, , Norbert Dünkel, , Ute Eiling-Hütig, , Matthias Enghuber, , Max Gibis, , Alfred Grob, , Petra Högl, , Andreas Jäckel, , Jochen Kohler, , Stephan Oetzinger, , Barbara Regitz, , Berthold Rüth, , Andreas Schalk, , Ludwig Spaenle, , Sylvia Stierstorfer, , Peter Tomaschko,

Der Landtag begrüßt, dass das Schuljahr im Regelbetrieb unter Hygiene-Auflagen erfolgreich gestartet ist und die Staatsregierung die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts als prioritäres politisches Ziel verfolgt. Bei dieser Gelegenheit dankt der Landtag der gesamten Schulfamilie, die durch großen Einsatz und Disziplin einen guten Schulbeginn ermöglicht hat.


Jetzt gilt es, die Chancen der Digitalisierung entschlossen zu ergreifen - nicht um den Präsenzunterricht zu ersetzen, sondern um ihn sinnvoll zu ergänzen. Dabei ist wichtig, dass keine Schülerin und kein Schüler zurückbleibt.


Der Landtag begrüßt daher die Ergebnisse des Schul-Digitalisierungsgipfels vom 23. Juli 2020, wie etwa die Anschaffung von rund 250.000 Leihgeräten für Schülerinnen und Schüler und 20.000 digitale Dienstgeräte für Lehrkräfte, die Weiterentwicklung von mebis zur BayernCloud Schule und den Ausbau der technischen IT-Administration an den staatlichen Schulen sowie die anschließende dauerhafte, hälftige Beteiligung des Freistaates an den Kosten für Wartung und Pflege. Der Landtag begrüßt, dass beim Treffen der Kultusministerinnen und -minister mit der Bundeskanzlerin am 21. September 2021 beschlossen wurde, weitere 500 Mio. Euro an Bundesmitteln in Lehrerdienstgeräte zu investieren.


Die notwendigen finanziellen Mittel für den Digitalisierungsschub an den Schulen werden bereitgestellt. Der Landtag bittet die Staatsregierung, die beschlossenen Maßnahmen unbürokratisch und zügig umzusetzen, für eine rasche und effektive Nutzung der Fördermittel zu sorgen und für entstehende Hindernisse bei der Ausreichung gemeinsam mit den Schulaufwandsträgern Lösungen zu finden.


Der Landtag fordert die Staatsregierung zudem auf zu prüfen, wie weitere qualitativ hochwertige, auf den Unterricht zugeschnittene digitale Bildungsinhalte (-digitaler Content-) verfügbar gemacht werden können. In Blick zu nehmen ist neben Initiativen von Lehrkräften, privaten Anbietern wie Verlagen und Medien- und Digitalwerkstätten auch noch stärker als bisher die kommunale Ebene (ggf. über Material der kommunalen Medienzentren), die im Zuge der Weiterentwicklung von mebis zur -BayernCloud Schule- zur niederschwelligen Nutzung im Präsenz- und/oder Distanzunterricht an Schulen Inhalte bereitstellen könnten.


Schließlich fordert der Landtag die Staatsregierung auf zu prüfen, wie die bestehenden kommunalen Strukturen (z.B. Medienzentren) in den Auf- und Ausbau der technischen IT-Administration einbezogen werden können, um das Vorhandene generell nutzbar zu machen und ggf. in interkommunaler Zusammenarbeit IT-Kompetenz- und Medienzentren als starke Partner der Schulen zu ertüchtigen.



Die letzten Wochen haben gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler die Schule brauchen: Einerseits lässt sich in der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und ihren Schülerinnen und Schülern der gewünschte Lernerfolg am besten erreichen. Andererseits ist die Gemeinschaft mit Gleichaltrigen unerlässlich für die umfängliche Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen. Für ein zeitgemäßes Lernen und die Entwicklung der im 21. Jahrhundert erforderlichen Kompetenzen ist der Einsatz digitaler Lernmöglichkeiten unumgänglich. Die Digitalisierung unserer Schulen ist also nicht nur für ein möglicherweise erforderliches, zeitlich und örtlich begrenztes Distanzlernen nötig, sondern dient auch dem normalen Präsenzunterricht, der wo immer möglich aufrechterhalten werden muss. Daher weisen die Ergebnisse des Schul-Digitalisierungsgipfels weit über die Corona-Pandemie hinaus.


Die Staatsregierung hat alle Voraussetzungen für eine rasche Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 geschaffen: Bereits zum Ende des Schuljahres 2018/2019 haben alle bayerischen Schulen auf Aufforderung des Kultusministeriums das erforderliche schulspezifische Medienkonzept entwickelt. Am 31. Juli 2019 ist die bayerische Förderrichtlinie -digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen- (dBIR) in Kraft getreten, und seit dem 2. August 2019 können alle Kommunen und privaten Schulträger ihre jeweiligen Förderbeträge einsehen und zielgerichtet und nachhaltig in die digitale Ausstattung unserer Schulen investieren. Seit Dezember 2019 steht ein einheitliches elektronisches Verfahren bereit. Dafür verwenden die Schulaufwandsträger eine zentrale Antragsmappe, die im Sinne eines schlanken Vollzuges für die gesamte Abwicklung des Antragsverfahrens verwendet wird. Trotz dieser umfassenden Vorarbeiten läuft die faktische Ausbringung der Gelder nur langsam an. Daher ist die Staatsregierung aufgefordert, mit den kommunalen Schulaufwandsträgern und den Bezirksregierungen die Gründe für die zögerliche Beantragungs- und Bewilligungspraxis zu ermitteln, soweit möglich Beschaffungshindernisse zu beseitigen und so für eine rasche Beschleunigung zu sorgen. Die Digitalisierung unserer Schulen muss im Schulterschluss mit den Kommunen jetzt angeschoben werden, damit die Schülerinnen und Schüler in Bayern - wo noch notwendig - frühzeitig im laufenden Schuljahr von der besseren Ausstattung profitieren.


Die kommunalen Medienzentren sind im Bereich qualitativ hochwertiger digitaler Bildungsinhalte seit Jahren hoch anerkannt. Ihre Expertise ist bei der Weiterentwicklung von mebis zur BayernCloud Schule weiter einzubeziehen und nutzbar zu machen.


Obgleich die kommunalen Medienzentren bisher nicht für Wartung und Pflege von Schul-IT zuständig sind, stehen sie als ein denkbarer Partner für neue Strukturen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Verfügung. Diese ist ganz allgemein nach dem DigitalPakt Schule 2019-2024 förderfähig. Zum Ausschöpfen von Synergien soll der Aufbau regionaler, professioneller Strukturen für Wartung und Pflege in interkommunaler Zusammenarbeit gefördert werden, z. B. über gemeinsame Kommunalunternehmen oder eine enge Verzahnung mit den kommunalen Medienzentren.

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